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Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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58 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Paule1 » So Dez 10, 2017 12:01

Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Nach dem Diesel-Skandal kommt nun der Holzofen-Skandal :klug:

Kann das für Waldbesitzer heißen Euer Wald wird bald WERTLOS :?:

von Eva Eckinger, agrarheute, am Freitag, 08.12.2017 - 11:19 Uhr

Ab dem 01. Januar 2018 dürfen viele ältere Kamin- und Kachelöfen nicht mehr betrieben werden. Manche Schätzungen gehen von bis zu zwei Millionen Stilllegungen aus. Auch neuere Öfen sind bald fällig.

Viele Menschen, die auf dem Land leben, heizen mit Holz. Doch nun gilt ab dem 01. Januar 2018 eine neue Feuerstättenverordnung. Das bedeutet das Aus für viele Kamin- und Kachelöfen, die vor 1985 errichtet wurden. Manche Schätzungen gehen von bis zu zwei Millionen Stilllegungen aus.

Stoßen die Feuerstellen zu hohe Emissionen aus, müssen sie nachgerüstet oder ausgemustert werden. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Nachrüstung oder Ofentausch

Von der Regelung betroffen sind Öfen mit einem Baujahr vor 1985. Weist die Feuerstätte zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß senken, so Zukunft Altbau. Ist der Ausstoß von Kohlenmonoxid zu hoch, hilft dagegen nur eine Stilllegung. Experten raten meist zu einem Ofentausch, da Messung und Nachrüstung meist teurer sind als ein neuer, effizienterer Ofen.
Auch neuere Öfen bis 2020 fällig

Der Staubgrenzwert liegt nun bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas, der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei vier Gramm pro Kubikmeter. Experten gehen von mindestens 200.000 Öfen aus, manche Schätzungen kommen sogar auf bis zu zwei Millionen.

Diese Öfen fallen unter die Regelung

Alle ummauerten Feuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt.
Sie müssen außerdem mit einer Tür verschließbar sein.
Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Nicht unter die Regelung fallen:

-Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen.
-Weitere Ausnahme: Historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden. Beachten sollten Eigentümer jedoch: Haben sie den Ofen im Haus oder der Wohnung im Laufe des Betriebs umgesetzt, wird er vom Gesetzgeber als Neuanlagebehandelt. Für ihn endet dann auch am 31. Dezember 2017 die Schonfrist des Gesetzgebers.


Scheiße mein Schlotfeger sagte mein Kachelofen würde nicht darunter fallen ,nach diesen Ausführung doch, er wurd umgesetzt in 1992

https://www.agrarheute.com/energie/stilllegung-alter-oefen-uebergangsfrist-endet-2018-540961
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Purzelsilber » So Dez 10, 2017 12:57

Egal wie der kleine Mann heitzt. Er ist für den Klimawandel verantwortlich nicht die Industrie. Beim Diesel ist es doch auch so trotz Schiff und Flug Verkehr.
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Paule1 » So Dez 10, 2017 13:22

Außer Kontrolle? Feinstaub-Alarm durch Holzöfen | quer vom BR laut Quer ist es nicht der Verkehr sondern der Holzofen welche den meisten Feinstaub erzeugt, so kann es sein das im Wohnzimmer mehr Feinstaub vorhanden ist wie an der Straßenkreuzung :klug:

Es wird richtig teuer werden, für die "Kleine Leute" mit ihren Sparöfen, es wird sich nur noch wer Geld hat einen Hozofen leisten können.

Die Waldbesitzer haben die Lage auch noch nicht verstanden, es läuft alles daruf hinaus KEIN Holz mehr zu verheizen. :klug:

https://www.google.de/search?q=Feuerst%C3%A4ttenverordnung+Stilllegung+alter+%C3%96fen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=5yMtWoqFCtHPXpKzppgJ

Nach dem Diesel nun der Holzofen

Für Geld da kann man vieles kaufen
https://www.schraeder.com/feinstaubminderung?gclid=EAIaIQobChMIicLygLX_1wIV05EbCh00hwIfEAAYASAAEgIyyfD_BwE

weiter Infos evtl. hier
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
https://www.ofen.edingershops.de/BImSchV-Erklaerung:_:59.html

Und hier wird gezeigt wie man beim Ofenmessen mit Filter bescheißen kann wie es die Automobile auch machen :wink:

Filter gibt es ab 1100 Euro allerdings müssen diese auch ständig gewartet werden.

https://www.youtube.com/watch?v=fGSxQo2CDdc

Außer Kontrolle? Feinstaub-Alarm durch Holzöfen | quer vom BR
https://www.youtube.com/watch?v=_EMCIQy-b-o

Feinstaubfilter für Holzfeuerungen: OekoTube Montage-so gehts oder auch nicht, bei den Schweizern :idea:
https://www.youtube.com/watch?v=dihQTENKOCM
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Purzelsilber » So Dez 10, 2017 13:57

Die Politiker die das beschließen sind so weit vom Volk entfernt wie das Volk vom Mond. Klar muss man auf die Umwelt rücksicht nehmen aber was nützt es mir in Armut 100 Jahre alt zu werden.
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon fendt schrauber » So Dez 10, 2017 18:22

Hallo Paule,

Ist doch schon lange bekannt das des kommt. Eventuell steigt jetzt die Nachfrage nach alten Kochherden...

Wegen deinem Ofen, der stand doch schon da wo er jetzt steht seit ich denken kann ;)

Grüße aus Mittelfranken
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon baer » So Dez 10, 2017 18:27

Der Stein ist in 2010 ins Rollen gebracht worden :evil: :evil:

Als Gegenmaßnahme hilft nur ein Ofen mit entsprechenden Messwerten nach BimschV II. Selber eine Messung machen lassen ist praktisch aussichtslos. Man hat werder die Zeit noch das Wissen einen Ofen für die Messung zu optimieren. Das geht meist nur auf dem Prüfstand.

Andere Möglichkeit sind Öfen oder auch Kessel, die irgendwo in der EU runtergetypt worden sind auf eine Leistung von 3,9kW. Die liegen nicht in der Messpflicht.

Generell haben hier gewisse Verbände eine Spielwiese entdeckt. Ist das gleiche Schema wie beim Dieselgate......

Holz ist und bleibt für mich ein sinnvoller Energieträger für die Beheizung von Häusern, speziell in ländlichen Regionen mit Wald in der Nähe.

Es grüßt der baer
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Fuchse » So Dez 10, 2017 18:50

Wer fährt hier ein Alltagsauto vor BJ 1985?

Neueste Trecker und Sägen überrall und bei der Heizung wird geweint???

Leute gehts noch, es hat niemanden gesagt das man Anfang der 80er Jahre einen Kachelofen für 15000 Deutsche Mark in die Bude klotzen muss!
Gruß Robert
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Fadinger » So Dez 10, 2017 19:14

Hallo!
Paule1 hat geschrieben:... mein Schlotfeger sagte mein Kachelofen würde nicht darunter fallen ...

Wenn Dein Schorni das sagt, wird´s schon stimmen. Er ist gewissermaßen der Sheriff auf dem Gebiet ... :wink:
Andererseits ... Armes Deutschland ... n8

Gruß F
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon waldtom » So Dez 10, 2017 19:15

Nach dem Diesel wird nun "die nächste Sau" durchs Dorf getrieben.
Dann sind die Holzöfen dran.
Als nächstes sind die Benziner fällig.
Und so geht das weiter, bis sämtliche Verbrennungsanlagen stillgelegt sind und wir alle Fahradfahren oder zu Fuß gehen.
Möglicherweise ist erst Ruhe, bis wir wieder in dicke Felle (auch unökologisch weil das Tier dies nicht freiwillig hergibt) gehüllt in einer Höhle vor uns hinfrieren,sofern wir keine Elektroheizung haben, denn Feuer machen ist dann verboten, .
Die deutsche Umwelthilfe ( ein privater Verein mit deutschlandweit 240 Mitglieder und Sponsorengeldern von Toyota) lässt grüßen
Ironiemodus aus.
Viele Grüße aus Unterfranken
Tom
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Fuchse » So Dez 10, 2017 19:46

...
Zuletzt geändert von Fuchse am Mo Dez 11, 2017 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Purzelsilber » So Dez 10, 2017 19:57

Wenn jemand wie der Fuchs meind Dinge die noch funktioniert ersetzen zu müssen ist das in Ordnung für mich. Aber da zu gezwungen zu werden finde ich blöd. Weinen habe ich hier niemanden gehört. Wenn man sich über so etwas nicht mehr austauschen darf dann Kopf in den Sand.
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Purzelsilber » So Dez 10, 2017 20:03

Müll wird in neuen Ofen genauso verbrannt wie in alten,ein mal Sau immer Sau .
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon Kormoran2 » So Dez 10, 2017 20:09

Paule-Panikmache.
Ist seit langem bekannt. Die alten Pinkelpötte von vor 1985 gehören verschrottet.

Und es muß endlich mal der Müllverbrennung bei Dunkelheit Einhalt geboten werden. Leider schwärzt keiner seinen Nachbarn an, wenn der mal wieder Styropor durch den Kamin jagt. Warum wohl? Weil sie alle Dreck am Stecken haben. Was hilft? Leider nur eine Umweltpolizei, die nachts mit dem Meßgerät durch die Vorortviertel fährt. Ihr habt es so gewollt, Leute.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon berlin3321 » Mo Dez 11, 2017 6:31

So weit her geholt ist das nicht:

waldtom hat geschrieben:[...]Als nächstes sind die Benziner fällig.[...]


Z.B. sind die VW Benziner Direkteinspritzer sind tatsächlich als nächstes dran, Feinstaub. Also nichts mit Ironiemodus.

MfG Berlin
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Re: Stilllegung alter Öfen: Übergangsfrist endet 2018

Beitragvon def007 » Mo Dez 11, 2017 6:44

Vor ein paar Wochen war in unsrer Zeitung (PNP) ein m.E. recht informativer Beitrag zu diesem Thema.
Die Überschrift lautete - sinngemäß - "Kämpfen Sie um Ihren Ofen"
Ich zitiere mal was mir noch so dazu einfällt:
So scheint es so zu sein, dass in einigen Regionen Bayerns die Schornsteinfeger in Zusammenarbeit mit Heizungsbauern und Ofenherstellern systematisch Öfen stilllegen egal ob Grenzwerte eingehalten werden oder nicht.
Auf Rückfrage räumte die zuständige Innung ein, dass es regional (es wurde Oberbayern genannt) wohl diesbezüglich Probleme mit schwarzen Schafen gäbe.
Eine Masche dieser Kaminkehrer sei es auch, im Bescheid wahllos Verordnungen zu zitieren, welche weder der Betreiber der Anlage verstehe noch der Schornsteinfeger selbst, da in den meisten Fällen die Anlage nicht mal betroffen sei.
Betroffenen Ofenbesitzern wurde in dem Artikel geraten, derartige Bescheide nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auf jeden Fall in Widerspruch zu gehen, denn in einigen Fällen könne die Anlage mit geringem Aufwand in den meisten Ohne weiterbetrieben werden.
Wenn solchen Bescheiden nämlich nicht widersprochen würde, dann seien sie nach (vier Wochen ?? schlagtmichtot) rechtskräftig und dann würde es richtig schwierig.
def007
 
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