JonnyD2250 hat geschrieben:Es dürfen keine klassischen kulturpföanzwn gesät werden. Damit fällt mischung triticale weizen raus. Oder bin ich falsch informiert?
Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer
landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden.
Triticale und Weizen würde nicht gehen.
Funktionieren würde zum Beispiel Zottelwicken mit Roggen (sogenanntes Wickroggen)
Die Frage die ich mich beschäftige, ob man diesen Wickroggen nach dem 15.08. ernten darf, wenn man noch Wintergerste oder Winterraps einsähen/vorbereiten möchte?
Nach dem 15.08 Aussaat Winterraps ist klar, aber Wintergerste wird doch erst Ende September gesät.
Ich habe für die Nutzung des oberirdischen Aufwuchs nach dem 15.08 überhaupt nichts im Internet gefunden.
Lese überall nur, dass im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August das
Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Ackerland
verboten ist.