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Stilllegungsflächen Begrünen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon michael97 » Di Jul 25, 2023 13:07

JonnyD2250 hat geschrieben:Es dürfen keine klassischen kulturpföanzwn gesät werden. Damit fällt mischung triticale weizen raus. Oder bin ich falsch informiert?


Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer
landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden.
Triticale und Weizen würde nicht gehen.

Funktionieren würde zum Beispiel Zottelwicken mit Roggen (sogenanntes Wickroggen)

Die Frage die ich mich beschäftige, ob man diesen Wickroggen nach dem 15.08. ernten darf, wenn man noch Wintergerste oder Winterraps einsähen/vorbereiten möchte?
Nach dem 15.08 Aussaat Winterraps ist klar, aber Wintergerste wird doch erst Ende September gesät.

Ich habe für die Nutzung des oberirdischen Aufwuchs nach dem 15.08 überhaupt nichts im Internet gefunden.
Lese überall nur, dass im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August das
Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Ackerland
verboten ist.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon langholzbauer » Di Jul 25, 2023 14:01

Seit 2015 gilt für Stilllegungen:
" Während des Antragsjahres darf keine landw. Erzeugung auf den Flächen stattfinden."
Ausnahmen werden z.B. in manchen Dürrejahren auch nur zur Futternutzung für Wiederkäuer gemacht.
Erzeugung = Ernte von marktfähigen Produkten.

Also doch lieber eine schnell schließende Mischung , die Unkräuter unterdrückt, die Fruchtfolge auflockert möglichst viel Biomasse/Humus bilden kann und ev. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung noch als Futter für eigene Wiederkäuer geeignet sein könnte. :wink:

Oder anderes Extrem:
Roggen verlustreich dreschen und auf flächig dicken Aufschlag/Selbstbegrünung hoffen...
Ohne Düngung/PS wird das aber so manche unerwünschte Begleitpflanzen in der Vermehrung begünstigen.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon Marian » Di Jul 25, 2023 14:03

Aus genau der letzten Passage lese ich heraus, dass nach Ablauf des festgelegten verpflichtungs Zeitraumes, mähen und zerkleinern erlaubt ist.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon michael97 » Di Jul 25, 2023 14:24

Marian hat geschrieben:Aus genau der letzten Passage lese ich heraus, dass nach Ablauf des festgelegten verpflichtungs Zeitraumes, mähen und zerkleinern erlaubt ist.


Das sehe ich auch so.
Wir häckseln den Roggen eh im Stadium Gelbreife bis Vollreife mit einem TS-Gehalt von > 70%.
Ist für uns besser in der Biogasanlage. Spielt keine Rolle ob der noch paar Tage länger stehen bleibt.

Somit wäre Roggen mit Zottewicken das Richtige für uns.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon Schwabenjung26 » Di Jul 25, 2023 14:39

Das ist dann trotzdem eine Ernte und nicht erlaubt. Der Aufwuchs muss einfach auf der Fläche bleiben.

Andere Frage, Klee-Luzerne-Grasmischung kann ich ja einfach stehen lassen und dies als Steilllegungsfläche 2024 deklarieren? Dürfte doch nichts dagegen sprechen?
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon eifelrudi » Di Jul 25, 2023 14:44

Die Produktion beginnt spätestens mit der Aussaat oder beginnt die Produktion eines Schleppers erst mit der Programmierung am Ende des Fließbandes ?
Also alles was während der Stilllegungszeit gewachsen ist darf nicht geerntet werden.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon michael97 » Di Jul 25, 2023 14:57

im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August das
Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Ackerland
verboten

Das ist die Bedingung.

Was nach dem 15.08. passiert, steht nirgendwo genau geschrieben.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon michael97 » Di Jul 25, 2023 15:01

und die, die weniger als 10 ha Ackerland haben oder kein Ackerland haben, brauchen diesen "Stilllegung" nicht zu machen.

Die bekommen weiterhin ihr Geld von der EU.

Die Landwirte sind doch dafür da die Erde zu ernähren und Ackerland still zu legen.
Es wird doch eh schon täglich ca. 30 ha zugebaut.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon Botaniker » Di Jul 25, 2023 16:25

michael97 hat geschrieben:im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August das
Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Ackerland
verboten

Das ist die Bedingung.

Was nach dem 15.08. passiert, steht nirgendwo genau geschrieben.


Ab dem 15.8. darf man die Fläche für die nachfolgende Aussaat vorbereiten, vorausgesetzt es folgt Raps oder Wintergerste, ansonsten ist das erst ab 1.9. erlaubt.
Der Aufwuchs darf dann ab 15.8. bzw ab 1.9. mit Schafen oder Ziegen abgeweidet werden. Eine sonstige Nutzung ist nicht erlaubt.
Also nix mit Häckseln für die Biogasanlage.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon hmaulwurf » Di Jul 25, 2023 21:58

Hallo,

Bitte mich jetzt nicht gleich lynche, aber ich hab eine Verständnis Frage: „Wer nach dieser Ernte nichts Stilllegt (Selbstbegrünung oder aktiv), kann 2024 gar keinen MFA stellen oder wie viel st das zu verstehen?

Und was heißt unmittelbar nach der Ernte? Erst Grubberstrich und 3 Wochen später sähen erlaubt?

Danke und Viele Grüße
hmaulwurf
 
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon Marian » Mi Jul 26, 2023 8:35

Wenn aber zu befürchten ist, dass meine Bodenbearbeitungsgeräte nicht mit der Masse des zerkleinerten Wickroggen Aufwuchses zurecht kommen um die Fläche für die nächste Aussaat vorzubereiten. Müsste ich nach dem Mulchen schwaden und das ganze bergen.
Das sieht dann leider aus wie gehäckselt...

Ich bin da mittlerweile pragmatischer als früher. Kadavergehorsam hat uns dahin gebracht wo wir heute stehen mit unserem CC Bollwerk.
Sind genug päpstlicher als der Papst, ich nicht.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon langholzbauer » Mi Jul 26, 2023 8:59

Kannste ja machen, wie Du willst.
Darfst Dich halt hinterher nicht wundern, wenn die Kontrollbehöden mit allen Konsequenzen anderer Meinung sind....
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon Marian » Mi Jul 26, 2023 14:06

Im expliziten Fall war das nur eine Stellungnahme dazu wieam sich zum Vorgehen erklären könnte.
Ich persönlich nehme extrem schlechte Flächen für die 4% und säe Dauerweide. Da kann der Schäfer drüber hüten und damit hat es sich dann.
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon langholzbauer » Mi Jul 26, 2023 14:54

Da treffen wir uns doch wieder. :wink:
Die schlechtesten Äcker mit einer Legu- Mischung gezielt in ein oder mehr Jahre Pause zu schicken, kann diese deutlich aufwerten.
Klee(Gras) im 2. oder 3.Anbaujahr oder Luzerne im 4. ist auch nicht die schlechteste Idee.
Da sind die üblichen einjährigen Ackerbegleitpflanzen schon raus und was im Stillegungsjahr aus samt, keimt gern nach dem 1. Mulchen oder der folgenden flachen BB. ....
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Re: Stilllegungsflächen Begrünen

Beitragvon jak » Mi Jul 26, 2023 22:21

Langsam wird es ernst mit der 4% Stilllegung. Ich muss das jetzt auch vorbereiten, obwohl ich das nicht will, weil ich den Sinn darin auch nicht verstehe.

Gibt es Gruppierungen oder bekannte Landwirte, die es nicht machen, mit den entsprechenden Konsequenzen?
Sollte man sich noch Zeit lassen, in der Hoffnung das es doch noch abgeblasen wird? Gibt es noch Aktionen die dagegen arbeiten? Mir ist nichts bekannt, wir haben es schweigend akzeptiert, oder?
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