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Straßenfahrt mit dem Pflug

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 17:06

Aber wir können die Sache natürlich auch kurz machen und nur die Frage beantworten, ob das vom Themenersteller genannte Fahrzeug mit genanntem Anbau zulässig ist;

NEIN ist es definitiv nicht!

Aber wenn du alles 100% nach Gesetz machen willst, kannst du mit einem Tieflader fahren und das Geschiebe auf dem Acker zusammen bauen ;)

Kostet dich nur einen Tieflader und ca. 1 Stunde Extraarbeit (mindestens, je nach dem wie du mit Spanngurten umgehen kannst :p)

Dann ist, bei entsprechender Ladungssicherung, alles komplett legal :)
Allerdings musst du damit rechnen, dass sich der Auftraggeber einen anderen sucht.

MfG Christian
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Krone BigX » Sa Feb 16, 2013 17:08

Meinst du mich?
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon mäusefänger » Sa Feb 16, 2013 17:17

JD7430 hat geschrieben:Du fährst nicht so oft Fahrzeuge in der Größenordnung oder?



hehe, jetzt gehts los mit: "wer hat den größten und längsten" :lol:

grüsse
Legt ihr mich im April komm ich wann ich will,
legt ihr mich im Mai komm ich glei`.
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 17:19

^^
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Favorit » Sa Feb 16, 2013 17:57

Hi,

der Schlepper ist doch viel zu groß für einen Anbaupflug!
Solche Zugmaschinen arbeiten normalerweise mit angehängten Pflügen von mind.(!) 7 Scharen...
Dann klappt die Sache mit der Gesamtlänge (18m+rotes Tuch) auch. :arrow:
Der angesprochene Pflug ist ein ausgesprochenes Mittelklassegerät!
->Das hier ist mal wieder typisch: Hauptsache den größten Schlepper, aber dazu eine Maschinenhalle, die viel zu kleine dafür ist, bzw. der Schlepper ist halt viel zu groß für den Betrieb...
Und kommt mir nicht mit "Überbetrieblich" - diese Kombination funktioniert einfach nicht wirtschaftlich...

Für alle Fragen rund um die Teilnahme am öffentl. Straßenverkehr:
http://www.aid.de/shop/shop_detail.php?cat=1&id=5540
->Das Ding wurde ganz neu gemacht und steht noch nicht als Download zur Verfügung. 4€ für 100S. sind nicht zuviel...
Fuck the EU
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Milchtrinker » Sa Feb 16, 2013 19:03

@JD7430 ... wurdest du schon mal so richtig gefilzt mit deinen "großen Maschinen" ???

... Sorry, aber ich glaube, dass die "Narrenfreiheit" der Landwirtschaft so langsam zu ende geht !!!

Und zu guter Letzt haben es vielleicht auch alle Landwirten den Gespannen zu verdanken, die mit 60 Tonnen 4,80 meter Höhe und 3,80 Breite mit 60 km/h am Kindergarten vorbeirauschen !!!

Was du bei wenig Verkehr im hintersten Zipfel der Welt, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen tust, interessiert keinen !!!

Was du aber auf ner vielbefahrenen Bundesstraße (oder am KIndergarten) tust, ... das sollte nach möglicheit "etwas" den Gesetzen entsprechen !!!

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

... ich habe mich auch schon gefragt, wie es gemessen wird, wenn der Pflug - o.Ä.- einseitig weit über die Fahrzeugumrisse hinausragen --- von der Fahrzeugmittelachse oder einfach nur, der Pflug ist ja nur 1,20 breit, aber das halt 2meter versetzt zur Mittelachse !!! ... wobei ich kann nicht glauben, dass es dann legal sein kann !!! !!!


PS: es klemmen keine Tasten an meiner Tastatur !!!
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JueLue » Sa Feb 16, 2013 19:15

JD7430 hat geschrieben:Du fährst nicht so oft Fahrzeuge in der Größenordnung oder?


:klug: Erstmal 5€ in die Arroganzkasse, mehr sag ich da nicht. :klug:

Dass man nicht immer alle Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einhalten kann - ok -.

Man muss sich aber auch darüber im klaren sein, dass man sich gerade bei Überbreiten auf sehr dünnes Eis begibt, da man regelmäßig andere Verkehrsteilnehmer dazu zwingt, aktiv auszuweichen.

Solange nichts passiert: alles ok, vielleicht ein Bußgeld.
Also muss das Ziel sein, genau das erreichen.

Wenn man dann allerdings noch fragt:
Gibt es da besondere Vorschriften wie Warntafeln etc?
, folgere ich daraus, dass bei dir das Bewusstsein für die Problematik noch nicht ganz angekommen ist.

Wenn ich schon mal mit sowas fahre, würde ich mich bemühen - egal wie die Vorschriften sind - die Überbreite so deutlicht sichtbar zu machen, dass auch bei einem Unfall keine Diskussion aufkommt, dass jeder Verkehrsteilnehmer von weitem die Breite erkennen konnte.

In die gleiche Richtung zielt meine Aussage mit dem bewusst defensiv fahren.

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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Einhorn64 » Sa Feb 16, 2013 19:32

Die rede ist von einem 900er fendt- da gab es mal nen 916 so weit ich weiss!
Mit einem gespann von 3,3m pflugbreite plus packer kann man je nach bodenart und furchentiefe 250ps nötig haben, evtl. sogar mehr.

Der gleichzeitige packertransport ist zwar sehr effektiv aber mit der stvo nicht zu vereinbaren, rechtlich gesehn hilft nur 2. schlepper mit anhänger , oder 3punkt quer.
selbst ein auf 3m abgespeckter packer wäre sehr knapp was die achslasten angeht(zusammen mit FG)
Für die lemken pflüge gibt es doch das "kombistützrad"-
im feld als normales stütz(tast-)rad und auf der strasse bei halb gedehtem pflug als laufrad(nachlenkend).
Dadurch wird der pflug schmaler, belastet die HA nicht so stark, evtl kann der pflug dann als anhängegerät gelten, so das die 12m überschritten werden dürfen.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon h-360 » Sa Feb 16, 2013 19:42

Aber wenn du alles 100% nach Gesetz machen willst, kannst du mit einem Tieflader fahren und das Geschiebe auf dem Acker zusammen bauen ;)

Kostet dich nur einen Tieflader und ca. 1 Stunde Extraarbeit (mindestens, je nach dem wie du mit Spanngurten umgehen kannst :p)

Was kosstet dich einen Unfall mit schwerem Personenschaden?

Wenn du dich nicht ans Strassengesetz halten kannst, musst Du etwas ändern.
Habt ihr kein Gesetz mit 5m ab mitte Hinterachse?
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 20:15

Also um das mal zu klären, ich will hier niemandem ans Bein pissen..
Fakt ist: Ja, es gibt viele schwarze Schaafe, die besagte Situationen mit dem Kindergarten auf die leichte Schulter nehmen und SEHR verantwortungslos fahren!!!
Des Weiteren ist Fakt, dass: Man, wie ich gesagt hab, die StvO mit den heutigen Gespannen NICHT einhalten kann!!

Man hat eine RIIIESIGE Verantwortung, der man sich bewusst sein muss, aber als defensiver aufmerksamer Fahrer (für den ich mich halte) ist es durchaus möglich mit 3,5m Breite und 40t Gewicht sicher und angemessen zu fahren.

Danke! :)
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Milchtrinker » Sa Feb 16, 2013 20:59

Des Weiteren ist Fakt, dass: Man, wie ich gesagt hab, die StvO mit den heutigen Gespannen NICHT einhalten kann!!


... mutig !!!
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Feb 16, 2013 21:19

Guck mal in die Betriebsanleitung des Pfluges da steht 100%ig wie dieser auf öffentlichen Straßen zu fahren ist :!:
Ich wette da steht in Schmetterlingsstellung und mit Transport/Stützrad so weit das überhaupt gekauft wurde.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Jungspund » Sa Feb 16, 2013 21:32

Milchtrinker hat geschrieben:Des Weiteren ist Fakt, dass: Man, wie ich gesagt hab, die StvO mit den heutigen Gespannen NICHT einhalten kann!!


... mutig !!!

Naja, einhalten schon, nur mit Erschwernissen.
Wie schauts eigentlich mit Drillkombinationen aus. Hab mich schon immer gefragt wenn meine 2,5m AB auf 2,65m Gesamtbreite verteilt sind, wie das dann bei 3m AB geht.
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 22:02

Ist meines Wissens nach auch breiter, aber nicht so extrem.
Gemessen hab ich allerdings noch nicht, werd ich aber auf jeden Fall mal machen, denn die Frage ist durchaus berechtigt ^^
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Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon juergen515 » So Feb 17, 2013 11:21

Bei 3m AB kann man pauschal von 3,20-3,25m Gesamtbereiche ausgehen...
Ist eben so, was will man machen?
Aufpassen und hoffen, dass nichts passiert...
Denke aber, dass diese Überbreite geduldet ist...
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