Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Okt 21, 2025 0:05

Straßenfahrt mit dem Pflug

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Krone BigX » Fr Feb 15, 2013 21:28

Hallo,

wollte von euch mal hören, was da zu beachten gibt bzw was für Vorschriften es da gibt.

Gefahren wird mit Fendt 900 mit Frontgewicht, Lemken Europal 5+1 55er Körper mit Packer. Packer wird beim Transport im Frontgewicht mitgenommen.

Die letzten Jahre haben wir den Pflug immer in der Hydraulik gehalten während der Straßenfahrt. Ganz eingeklappt und zum Graben hingeschwenkt. Vorne den Packer drin und los ging es.

Ist das so zulässig? Gibt es da besondere Vorschriften wie Warntafeln etc?

Wie handhabt ihr das bei solchen Pflügen?
Krone BigX
 
Beiträge: 681
Registriert: Mo Jan 17, 2005 18:54
Wohnort: Nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Fr Feb 15, 2013 21:37

Länge von dem ganzen Geschiebe?
Benutzeravatar
JD7430
 
Beiträge: 812
Registriert: Di Feb 12, 2013 11:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon winni406 » Fr Feb 15, 2013 22:46

Hallo Krone,

wenn du die Achlasten nicht überschreitest ist dagegen - vekehrsechtlich -nicht einzuwenden. Ich hab aber zweifel ob der Packer vor dem Frontgewicht nicht die zulässige Grenze von 3,50 Meter zwischen Lenkrad und Vorderkante überschreitet.

Aber eigentlich wäre ein Kombi- oder Transportrad am Pflug angebracht um das Hubwerk vor Belastungsspitzen zu schützen. Und die Kombination von Frontgewicht plus Packer ist für das Fronthubwerk und die Vorderachse auch nicht optimal.

Ich hab früher den Plug aleine zur nächsten Parzelle gefahren und die erste Furche gezogen dann hab ich den Plug abgehängt und den Packer geholt.

Ich hab mal bei einem Lohner gearbeitet da haben die Kunden den Packer umgesetzt. Beim "All - Inklusive - Service" hat das ein zweiter Schlepper vom Lohner gemacht.

Mfg Winni
winni406
 
Beiträge: 212
Registriert: Fr Jul 25, 2008 14:14
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Fr Feb 15, 2013 23:47

winni406 hat geschrieben:Hallo Krone,

wenn du die Achlasten nicht überschreitest ist dagegen - vekehrsechtlich -nicht einzuwenden. Ich hab aber zweifel ob der Packer vor dem Frontgewicht nicht die zulässige Grenze von 3,50 Meter zwischen Lenkrad und Vorderkante überschreitet.

Aber eigentlich wäre ein Kombi- oder Transportrad am Pflug angebracht um das Hubwerk vor Belastungsspitzen zu schützen. Und die Kombination von Frontgewicht plus Packer ist für das Fronthubwerk und die Vorderachse auch nicht optimal.

Ich hab früher den Plug aleine zur nächsten Parzelle gefahren und die erste Furche gezogen dann hab ich den Plug abgehängt und den Packer geholt.

Ich hab mal bei einem Lohner gearbeitet da haben die Kunden den Packer umgesetzt. Beim "All - Inklusive - Service" hat das ein zweiter Schlepper vom Lohner gemacht.

Mfg Winni




Was ist mit den 12m maximal in der Länge?
Benutzeravatar
JD7430
 
Beiträge: 812
Registriert: Di Feb 12, 2013 11:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Krone BigX » Sa Feb 16, 2013 13:40

OK, hört sich schon gut an was ihr sagt.

Also Gewicht haben ist noch nie gewogen worden. Vorn sitzt ein Degenhardt Frontgewicht und dann der Packer. Was der Pflug wiegt,kann ich nicht sagen.

Also der Pflug hat nur ein normales Stützrad. Denke als Transportrad kann man das nicht nutzen. Das mit dem Halten in der Hydraulik ging bis jetzt auch immer, man muss halt nur sachte fahren auf der Straße.

Wie ist es denn mit den breiten? Also der Packer ist etwas breiter als 3m und der Pflug steht in Fahrtrichtung rechts auch min 1m über. Also soweit eingeklappt, das er dann schwenken würde.

Ist das erlaubt?
Krone BigX
 
Beiträge: 681
Registriert: Mo Jan 17, 2005 18:54
Wohnort: Nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon michi3120 » Sa Feb 16, 2013 13:50

übe 3m glaub ich nicht also unser Mähdrescher aht 3,30m und der braucht eine Sondergehmigung aber wens jetzt nur 5cm oder so sind wär mir das egal.

1m überstehen find ich schon sehr viel wir haben 0,5 m und das geht grad so aber ob das verboten ist weis ich nicht könnte mir nur denken das es so ist da da Gespann evtl. über 3m kommt.
michi3120
 
Beiträge: 230
Registriert: Fr Jan 11, 2013 22:03
Wohnort: Augsburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon MTX-Driver » Sa Feb 16, 2013 14:22

Der Versatz von 1m geht i.O. solange die 3m gesamtbreite nicht überschritten werden denke ich. Mit dem frontpacker wirst du wohl über 3,5m kommen, aber wo kein Kläger...... Die Gesamtlänge von deinem Gespann würde mich auch interessieren. 5m Pflug + 5m Schlepper + Packer = :?:

Mfg
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
MTX-Driver
 
Beiträge: 1927
Registriert: Do Mär 06, 2008 19:21
Wohnort: HB --> :) <-- OL
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 15:15

Das versuche ich seit dem ersten Beitrag zu erfragen, aber ich werde dezent ignoriert :p
Denn sollte das Gespann, die Maximallänge von 12m (meines Wissens nach) überschreiten, dann erübrigen sich die Spekulationen über Breite und Gewicht.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich um sowas i.d.R keiner kümmert, wenn du jetzt nicht grade jeden Tag 50km Straße bzw. Fahrten durch Innenstädte tätigst.

Aber wenn du einen Unfall baust.. Wie das eben so ist..
Benutzeravatar
JD7430
 
Beiträge: 812
Registriert: Di Feb 12, 2013 11:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon Krone BigX » Sa Feb 16, 2013 15:25

Also zur Länge kann ich nix sagen, ist noch nie gemessen worden. Es ist ja auch nicht mein Gespann, sondern das eines Betriebes bei uns in der Nähe. Dort fahre ich im Frühjahr aushilfsweise.

Die Tage war ich mal kurz dort, dabei habe ich mir noch kurz den Pflug angeschaut, da hinten ein neues Licht dran muss. Dabei kamen wir da so drauf zu sprechen.

Haben die letzten Jahre immer so gefahren. Nur weil auch hier die Strecken länger werden, teilweise 20km und die grünen auch immer schärfer werden, halt der Gedanke.

Also die Breite von 3m, könnt ihr knicken. Der Schlepper ist ja schon 2,7m und der Pflug steht nach rechts bestimt 1m über. Hinzu kommt noch nach links steht der Packer auch noch etwas über.
Krone BigX
 
Beiträge: 681
Registriert: Mo Jan 17, 2005 18:54
Wohnort: Nds
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon schoro » Sa Feb 16, 2013 15:28

Hallo,

das mit den 12m könnte knapp werden, denn 5m gehen sich nie aus bei einem 900'er Fendt und dann eben plus Pflug (6 Scharen), der hat sicher auch gute 5m und dann eben plus Frontgewicht plus Packer.... Wird eng :wink:

Mfg
MfG schoro
schoro
 
Beiträge: 181
Registriert: Mi Jan 02, 2013 16:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon MTX-Driver » Sa Feb 16, 2013 15:30

Kann ja eigentlich nicht sein das der Hersteller einen Pflug baut der soweit übersteht. Kann man den nicht gedreht fahren, also das die Körperpaare oben sind?

Mfg
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
MTX-Driver
 
Beiträge: 1927
Registriert: Do Mär 06, 2008 19:21
Wohnort: HB --> :) <-- OL
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon elchtestversagt » Sa Feb 16, 2013 15:42

Also die Länge von 12 mtr wurde ja schon angesprochen.
Dazu kommen die 3,50 mtr von Lenkradmitte nach vorne.
Dann die zulässigen Achsgewichte; hinten wird es knapp; vorne bist du mit Packer und FG garantiert vollkommen überladen.
Die Aussenbreite darf 3,00 mtr in keinem Fall überschreiten; es sei denn es ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ( MD; Häcksler); dann kann man eine Ausnahmegenehmigung bekommen; bei Schlepper no go.
Bis drei mtr Breite ist das Gerät mit Warntafel nach vorne und nach hinten zu sichern; ebendso weisses Licht vorne; rot hinten; bei Abstand länger wie 1,5 mtr von den Blinkern zusätzlich Blinklicht vorne/hinten.
Beim Pflug gillt dasselbe; Warntafeln incl. Fahrrichtungsanzeiger.
Wenn der Pflug hinten einem mtr übersteht; dann hast du bei 3,5 Frontpackerbreite aussen und 2,7 Schlepperbreite eine gesamtbreite von über 4 mtr.
Und damit alles andere als legal.
Ich würde damit nicht fahren.
elchtestversagt
 
Beiträge: 6700
Registriert: Sa Aug 08, 2009 8:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 15:44

Normal interessiert das keinen, ab einer gewissen Größe ist die Praxis nunmal nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar.
Daran können wir nichts ändern und ich denke das ist einfach Berufsrisiko...

Hört sich doof an, aber wenn ihr mal genauer nachguckt, ist es einfach so.

MfG
Benutzeravatar
JD7430
 
Beiträge: 812
Registriert: Di Feb 12, 2013 11:53
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JueLue » Sa Feb 16, 2013 16:31

JD7430 hat geschrieben:Normal interessiert das keinen, ab einer gewissen Größe ist die Praxis nunmal nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar.
Daran können wir nichts ändern und ich denke das ist einfach Berufsrisiko...

Hört sich doof an, aber wenn ihr mal genauer nachguckt, ist es einfach so.

MfG


Das hört sich nicht nur doof an, sondern ist es auch...

Wer sowas schreibt, hat noch niemals selber oder im Bekanntenkreis einen Unfall mit Personenschaden oder gar tödlichem Ausgang in den ein Ackerschlepper verwickelt war mitgemacht.

Die rechnen dir dann schön vor, dass der Unfall nicht oder nicht so schwer passiert wäre, wenn dass Gerät schmaler wäre.
Dann bekommt deine Versicherung eine entsprechende Meldung usw..

Zuglänge und Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (Kombination Schlepper Anbaugerät - Anhängerzüge sicher schon) sind dabei sicher weniger kritisch zu sehen, als die zu große Breite.
Bleibt der Motorradfahrer (die können besonders wenig ab und sind oft besonders unvorsichtig) im überstehenden Teil des Gerätes hängen, sind Fahrer und Halter dran.

Wenn ich überhaupt mit sowas (Überbreite) losziehen würde, dann nur bei extrem passiver Fahrweise und reichlich Warntafeln.

Die erwähnten 3,50m von Lenkradmitte nach vorne sind übrigens nicht mehr direkt verboten.
Nur beim Ausfahren aus unübersichtlichen Ausfahrten, da braucht man dann Einweiser oder technische Hilfsmittel, auf freier Strecke darf der Abstand größer sein.


JueLue
JueLue
 
Beiträge: 4455
Registriert: So Nov 05, 2006 18:15
Wohnort: OWL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Straßenfahrt mit dem Pflug

Beitragvon JD7430 » Sa Feb 16, 2013 16:55

Du fährst nicht so oft Fahrzeuge in der Größenordnung oder?
Benutzeravatar
JD7430
 
Beiträge: 812
Registriert: Di Feb 12, 2013 11:53
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki