julius hat geschrieben:Manfred hat geschrieben:Es gibt sie noch, die Heizöl-Kontrollen:
https://www.agrarheute.com/land-leben/l ... off-588871
Wie ist da eigentlich die rechtliche Situation bei Fahrzeugen, die nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, wie Stapler?
Nicht öffentliche Straßen betrifft nur die KFZ Steuer.
Na na na...
Gasölsteuer gilt im gesamten Bundesgebiet der BRD!
Nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Ich hab da jetzt keine Lust, für andere hier rein zu zitieren.
Aber Verbrennungsmotoren dürfen mit "steuerfreien" Heizöl nur neben KWK- Anlagen in sehr wenigen Ausnahmefällen betrieben werden.
Mobile Kraftfahrzeuge, Bau- und Erntemaschinen oder Lade- und Förderfahrzeuge zählen da leider nicht dazu.