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CarpeDiem hat geschrieben:@Speeder, das System der landw. Sozialversicherung wird so lange nicht in die Luft fliegen, wie es den Lobbyisten des BV gelingt dem Gesetzgeber klarzumachen, dass er immer wieder Zuschüsse aus diesem oder jenem Grunde bereitzustellen hat. Bisher ist dies ausnahmslos gelungen.Die Verantwortlichen des BV scheuen das Ende der landw. Sozialversicherung und deren Fusion mit anderen Sozialsystemen wie der Teufel das Weihwasser. Der Grund ist ganz einfach, da dann die Verzahlung Bauernverband/Sozialversicherung zu Ende wäre und die Organisation BV müsste sich selbst versorgen

Der Metaller der ein LKW fährt wird dann bei der Transport BG versichert? Es werden Betriebe und ihre Angestellten bei der BG des Hauptgeschäftsfeld versichert. Irgendwie hast du keine Ahnung aber Hauptsache Vorurteile gepostet.Jonny1020 hat geschrieben:Die SVLFG hat sicher ihre Daseinsberechtigung für Landwirte im Vollerwerb. Nebenerwerbslandwirte und "Hobbyholzer", Imker usw. sollten dort nur freiwillig versichert sein.entweder Pflicht oder gar nicht. Edit: Pflichtversicherungen wurden auch nicht zum Jux eingeführt Diese Gruppen betreiben eine Freizeitbeschäftigung.dann auch steuerlich, rechtlich so behandeln. Kein Holzlager mehr auf freier Fläche etc. Wenn einige Herrschaften im Bauernverband meinen, die müssen da Zwangsmitglied sein, dann nur, um die defizitären Kassen aufzufüllen.bös sind immer nur die anderen Wenn auch bei "Hobbyholzern" die Unfälle häufig spektakulär im Mitteilungsblatt der LBG ausgewertet werden, der LBG bleiben zahlreiche Rechnungen von Ärzten, Lohnfortzahlungen uvm. erspart.dafür kann die Versicherung aber nichts. BG-Beitrag wird nicht anonym bezahlt.
Viele Hobbyholzer wissen gar nicht, dass sie einen Unfall im Wald der LBG melden müssen, dann zahlt die GKV.das ist kein Problem der BG
Fragt einfach mal diese Leute, die meisten wissen das gar nicht.
Lohnfortzahlungen, Krankengeld nach der 6-Wochen-Frist und Kuren werden von der LBG ohnehin nicht übernommen.wäre noch schöner wenn für Arbeitsunfälle beim "Hobby" alles andere bezahlt werden soll. Wird aber alles fristgerecht gemeldet dann bekommt man alle notwendigen Leistungen die für eine Wiederherstellung der Arbeitskraft erforderlich sind. Dies ist der Sinn der BG und kein anderer
Das zahlt der Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse. Und einen Betriebshelfer bei 5 ha Wald. wird auch bezahlt falls notwendig
Darüber hinaus entstehen bei manchen übrigens die absurdesten Mehrfachversicherungen.
[list=]Angestellter einer thür. Agrar-GmbH
Waldbesitzer
Mitglied des Vorstandes der örtlichen FBG
Jagdpächter[/list]
Dieser Mensch ist 4 fach in der LBG versichert.
Bei verschiedenen Tätigkeiten. Braucht man auch nur eine Autoversicherung obwohl man mit x verschiedenen Fahrzeugen unterwegs ist? Geschäftskutsche, Familienkutsche, Hobbykutsche, Mietkutsche etc.?
Übrigens: Wenn er in Rente geht, zahlt nicht die LAK sondern die RV. Er ist ja nicht selbständiger Landwirt.wird untereinander verrechnet
Eigentlich müssten fairerweise dann die Landwirte Mitglied in der Süddeutschen Metallberufsgenossenschaft sein, wenn sie die Planke ihres Anhängers richten. Und wenn sie im Büro die Zettel sortieren, dafür gibt´s die VBG. Für Holz und Maler sind auch Berufsgenossenschaften da....
Piraterie hat geschrieben:FreierBauer hat geschrieben:Aber es geht doch nicht an, das ein Landwirt nicht selbst entscheiden kann in welcher KK er sein möchte!
So ist das im real existierendem Sozialismus!
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