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Termin 1. Düngergabe

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Wini » Di Feb 18, 2025 18:19

Sein Pulver sollte man nicht auf einmal verschießen !
Gruß
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Joehännes » Do Feb 20, 2025 13:13

Wenn das Wetter bis Samstag Abend hält hat das Gesamte Getreide 30m3 Gülle/Gärrest bekommen ...das langt mal zum Start! Wirliegen im Mittelgebierge bei ca 360-400 Höhenmeter da dauert es mit dem meisten Wachstum noch! Befahrbarkeit ein Traum auch ohne Frost
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon 240236 » Do Feb 20, 2025 13:39

Joehännes hat geschrieben: Wir liegen im Mittelgebirge bei ca 360-400 Höhenmeter
Bei uns ist weit und breit kein Gebirge. Höchstens Hügel und meine Hofstelle liegt auf ca. 410m
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon burgunder » Do Feb 20, 2025 22:00

Heute gabs die angekündigten 15 Grad bereits. Morgen eher mehr
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Agrohero » Fr Feb 21, 2025 6:34

Joehännes hat geschrieben:Wenn das Wetter bis Samstag Abend hält hat das Gesamte Getreide 30m3 Gülle/Gärrest bekommen ...das langt mal zum Start! Wirliegen im Mittelgebierge bei ca 360-400 Höhenmeter da dauert es mit dem meisten Wachstum noch! Befahrbarkeit ein Traum auch ohne Frost


Ist da so wenig Stickstoff drin , das ihr so hohe Mengen auf bringt ?
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Joehännes » Fr Feb 21, 2025 7:05

Gemisch aus Mast+ Sauengülle bringt im Schnitt 4,7 N das passt schon so!
Gärrest hat auch nur 4,2 N aber 6,8 Kali.
Sorgen machen mir die immer weiter sinkenden P Gehalte in meiner Schweinegülle. Wenn das so weiter geht steht bald keine 1 mehr vorm Komma. Also bald Kalk mit Phosphor aufbringen.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon elchtestversagt » Fr Feb 21, 2025 7:19

Wir haben in der Mastschweinegülle 0,7 kg P je m3...
Wir düngen schon wieder rein DAP beim Mais als UFD zu....
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Marian » Fr Feb 21, 2025 8:06

Mein Mist geht seit zwei Jahren in eine Biogas bei der die Fütterung auch berechnet wird und nicht nur die Eintragung voll geschmissen wird.
In Verbindung von Maissilo, Mais Stroh, Gras, Bullenmist und Putenmist kommt da n super Gärrest raus.
N P K im passenden Verhältnis sodass beim Mais noch 70-100 kg P reduziert unter Fuß als Sicherheit genügen.
Gülle ist einfach nicht gleich Gülle.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Geisi » Fr Feb 21, 2025 8:45

Wir haben gestern noch den Frost (-10°C) am Morgen genutzt und im Schnitt 28m³/ha Gülle auf Weizen und Gerste ausgebracht
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Estomil » Fr Feb 21, 2025 10:03

Wenn ich mich die letzten Tage so umgesehen habe, dann war wohl fast alles unterwegs was Gülle oder Mineraldünger verteilen konnte.
Anscheinend hatten die prufdienste diese Woche keine lust.

Womöglich wird da auch auf die Wahl gewartet denn so richtig einverstanden sind die mit den Regeln auch nicht immer.

Fachlich und ackerbaulich waren die Bedingungen quasi ideal.

Top befahrbarkeit, laut Wetterbericht hohe Temperaturen zum Ende der Woche und kein Regen.

Auf Ebenen Flächen kann da also auch gar nichts passieren.

Wie man so hört sind da dieses Jahr auch ganz erhebliche Mengen in den Viehhochburgen auch schon ausgebracht worden. Vor allem auch auf Flächen die sonst kaum oder spät befahrbar sind und deswegen oft mineralisch gedüngt wurden.

Da wurde die Obrigkeit Mal gehörigen ignoriert....
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Sönke Carstens » Fr Feb 21, 2025 10:06

Hier wurde auch sehr viel auf gefrorenem Boden gefahren.
Aber in den letzten Tagen hat man mehrmals von Lohnern gehört die angehalten und direkt zu strafen verdonnert wurden.
Einige Betriebe haben wohl auch schon Strafen bekommen.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Agrohero » Fr Feb 21, 2025 14:01

Sönke Carstens hat geschrieben:Hier wurde auch sehr viel auf gefrorenem Boden gefahren.
Aber in den letzten Tagen hat man mehrmals von Lohnern gehört die angehalten und direkt zu strafen verdonnert wurden.
Einige Betriebe haben wohl auch schon Strafen bekommen.

Wir ja auch rauf und runter in der Fachpresse publiziert
Wie Hoch sind die strafen wenn ich fragen darf ?
Ich glaube da wird auch viel Unsinn erzählt um sich wichtig zu tun !
Ich denke mal das vor jeder Strafzahlung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren steht !
https://www.landundforst.de/niedersachs ... den-572894
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Sönke Carstens » Fr Feb 21, 2025 14:12

Ich habe von 5.000€ Strafe für den Lohner und 5% Prämienkürzung für den Betrieb gehört.
Ich finde es aber auch komisch das sofort klar sein soll wie hoch die Strafe ausfällt.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Marian » Fr Feb 21, 2025 14:13

Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldbescheid.
Anhörung von der Kammer mit Schriftverkehr und anschließend Kürzung Prämie.
Bei uns seinerzeit erst vergehen Ausbringung kurz nach Beginn der Sperrfrist ein paar 100€ Bußgeld und 3%.
Ist aber schon über 10 Jahre her.
Prämien Kürzung dann erst im nächsten Antragsjahr bis sich das alles bürokratisch geregelt hatte.
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Re: Termin 1. Düngergabe

Beitragvon Wini » Fr Feb 21, 2025 14:51

Allen Bedenkenträgern zum Trotz:

Wini hat in Franken die früheste 1. Gabe gestreut, die je in seinem Betrieb gefallen ist.
Gestreut wurden Raps, Wintergerste und erste Stoppelweizenflächen mit 24%N +6%S DUSLAS Dünger.

Die Befahrbarkeit der gefrorenen Böden war ideal, um gerade die allseits bekannten feuchten Ackerlagen
gefahrlos anzudüngen, ohne Gefahr zu laufen, den Schlepper zu versenken oder Manöverschäden zu verursachen.

Ich sehe da überhaupt keinen Anlass für eine Ordnungswidrigkeit. Besser geht es doch garnicht.

Heute sind die Temperaturen bereits im Plus-Bereich und der Dünger schon längst wunderbar gelöst.

Das ist Best Practice im Ackerbau.
Alles andere nur Geschwaffel.
Gute Wurf !
Wini

Hier die offizielle Ausnahmeregelung für Bayern:

Kein Düngen auf gefrorenen Flächen – aber Ausnahme für Bayern

Sobald die Bodenoberfläche gefroren ist, dürfen Landwirte laut der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen keine Düngemittel aufbringen
– auch dann nicht, wenn die Oberfläche um die Mittagsstunden wieder auftaut.

Gleiches gelte, wenn die Oberfläche zwar frostfrei ist, man aber einige Zentimeter darunter noch Eis im Boden bemerke.
Der Boden muss bei der Düngung also völlig frostfrei sein.

Nicht so in Bayern: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat festgelegt, dass ein leichtes Überfrieren des Bodens über Nacht unschädlich sei,
solange der Boden im Laufe eines Tages durchgehend frostfrei sei.

Es handelt sich dabei aber nicht um eine Ausnahme von der Düngeverordnung, sondern um eine Definition durch die LfL als zuständige Stelle.
Denn für den Vollzug der Düngeverordnung und damit auch bei Auslegungsfragen sind die Länder zuständig.
Zuletzt geändert von Wini am Mo Mär 03, 2025 15:01, insgesamt 2-mal geändert.
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