SHierling hat geschrieben:Um die Sache noch ein bißchen zu verkomplizieren: wie siehts denn aus, wenn ich zwar die Lizenz zum Töten habe (Schlachterlaubnis), aber keinen Jagdschein?
Vom Gefühl her würde ich auch das Tier in den Vordergrund stellen, und erstmal Betäuben, anschließend Entbluten. Und rechtfertigen würde ich das ebenfalls mit dem Tierschutzgesetz. Welches JAGDLICHE Vergehen hätte ich dann ggf begangen?
Ich denk mal, wenn du die entsprechende Sachkunde besitzt und so handelst, wie es für das Tier sinnvoll war, wird dir nur jemand einen Strick draus drehen, der dir Böses will. Der müßte dir dann aber auch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können.
Wenn man sich darüber streiten sollte, wird es in der Rechtsprechung im Dialog zwischen Jagdrecht und Tierschutzrecht bestimmt solche und andere Entscheidungen geben. Schließlich hängt das ja auch vom Einzelfall ab und dann werden die Bestimmungen beider Rechtsgebiete gegeneinander abgewogen - Einzelfall bezogen.
Was hat derjenige für eine Eignung? Wie wo was ist passiert? Wie verletzt war das Wild? Wäre eine geeignetere Person hinzuziehbar gewesen? Hat vielleicht die Person überreagiert? Tageszeit? Tierarzt schnell verfügbar?........... Möglichkeiten gibt es da ja hundertfach.....
Deshalb mag ich ja auch diese Fragen sooo gar nicht. Da wird so allgemein gefragt, was so nicht beantwortet werden kann. und am Ende viele andere nur verwirrt.