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Tötung nach Wildunfall

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Tötung nach Wildunfall

Beitragvon Robiwahn » Di Apr 15, 2008 19:44

N'abend

Mal ne fiktive Frage an die aktiven Jäger. Wenn ich bei nem Unfall ein Stück Wild anfahre und das verletzt im Graben liegt, kann/soll/muss ich das dann töten. Wenn ja, wie am schnellsten/waidgerechtesten ?

Grüße, Robert
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Beitragvon Kaninchen » Di Apr 15, 2008 20:02

Nein, das darfst du gar nicht.
Du mußt die Polizei informieren, damit diese den zuständigen Jäger benachrichtigt, es sei denn du kannst selbst den Jäger informieren, weil du weißt wer's ist. :wink:
Du selbst darfst gar kein Tier töten. Das würde unter den Tatbestand der Wilderei fallen.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon Kaninchen » Di Apr 15, 2008 21:02

alf, auch die Polizisten warten in der Regel auf den Jäger, es sei denn es ist Gefahr in Verzug, z.B. auf der Autobahn.

Woher soll ein Laie wissen, wo die Grenze ist, ob einem Tier noch geholfen werden kann? Oder aber nicht? Und wie er es anstellen soll?
Grüßle,
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Beitragvon Robiwahn » Di Apr 15, 2008 21:20

Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ganz befriedigen tun sie mich noch nicht.
Na gut, ich muss vielleicht auch noch sagen, das ich nicht ganz Laie bin. Hab Forst studiert und im Zuge dessen auch vor 4 Jahren ne Jagdscheinprüfung abgelegt. Aber erstens lernt man dabei ja "nur", wie man die Tierchen schnell und aus großer Entfernung tötet, ok Fangschuss auch noch und zweitens bin ich kein aktiver Jäger, also die Theorie ist wegen mangelnder Praxis auch ziemlich weit in den Tiefen meines Gehirnes "verschüttet". Außerdem fehlt die Knarre für den Fangschuss.
Meine Überlegung war halt, ich mach nen Wildunfall oder komm dazu (bin letztens an sowas vorbeigefahren, da war die Polizei schon da, da kam halt die Frage auf) und seh das Tier "waidwund" da liegen. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die Verpflichtung, das Tier von den Schmerzen zu erlösen, Stichwort Waidgerechtigkeit oder Schmerzvermeidung, oder sehe ich das falsch? Aneignen oder so will ich ja nicht, Trophäe ist mir auch egal.
Und dann war die Überlegung, wie am besten. Früher wurde Wild ja auch mit der Blankwaffe abgefangen. Wo macht man das am besten, Blatt, Hals(schlagader) oder wie?

Schonmal Dank für weitere Anregungen und Diskussionen, Robert
Zuletzt geändert von Robiwahn am Di Apr 15, 2008 22:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon euro » Di Apr 15, 2008 21:39

Im Prinzip liegt in jedem Wagen ein Wagenheber, zumindest der Radschlüssel mit anständigem Schwung dürfte auch reichen.
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Beitragvon Fassi » Di Apr 15, 2008 21:44

Das ist die böse Falle zwischen zwei Gesetzen. Nach Tierschutzgesetz müßtest Du es von seinem Leid erlösen, nach dem Strafgesetz begeht man damit aber Wilderei.

Sicherheitshalber lasse ich meine Finger da aus dem Spiel, wenn ich zu sowas komme oder es mir passiert. Ausnahme ich werde vom zuständigen Jagdpächter dazu aufgefordert. Wie dann, keine Ahnung! Ich weiß zwar, wie ich am schnellsten ein Stück Wild mit der Kaltwaffe erlöse, werde mich aber hüten, sowas öffendlich zu posten :wink: . Nur soviel sei gesagt, Halsschlagader ist fies, das dauert mächtig lange, bis der Tod eintritt.

Gruß Christian
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Beitragvon basko » Mi Apr 16, 2008 12:47

... Hallo ROBIWAHN.
ich denke du hast "Forst" studiert? da dürften solche fragen bei dir überhaupt nicht aufkommen. oder hast du semester einfach geschlabbert? oder kein interesse an deinem beruf. Ob du aktiver Jäger bist oder nur Forstschreibtischtäter, das mußt du wissen und sonst wechsle deine "Berufung". Auf jeden Fall denke das du als Jäger Fehl am Platz bist.
ein sehr verärgerter "basko"
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Beitragvon meyer wie mueller » Mi Apr 16, 2008 12:59

Hallo,

lass Dir das Töten eines Rehs mit einem Jagdmesser mal von einem alten Jäger erklären oder an einem erlegten Tier zeigen.
Mit einem halbwegs schlanken Jagdmesser (z.B. Bayerischer Nicker) wird das Rückenmark durch einen Stich an der Schädelbasis unterhalb des Atlas durchtrennt (Abnicken). So ist es waidgerecht und es sollte eigentlich jedem Jagdscheininhaber bekannt sein.

Gruß
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Beitragvon basko » Mi Apr 16, 2008 13:21

... wer solche fragen als studierter und jagdscheininhaber stellt wird das nie können. weiß er überhaupt was ein nicker ist?
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Beitragvon Grünfuchs » Mi Apr 16, 2008 13:50

Hier ist Die Rechtslage eindeutig: Bei einem Unfall, bei dem das Wild schwerverletzt am Straßenrand liegt, handelt es sich um einen außergesetzlichen Notstand.
Als Jäger bin ich also auf jeden Fall berechtigt (meines Wissens sogar verpflichtet), das Tier schnellstmöglich von seinen Leiden zu erlösen! Ich darf also in diesen Fall auch in einem fremden Revier von der Waffe Gebrauch machen. Im Falle des außergesetzlichen Notstandes ist auch der (eigentlich verbotene) Fangschuß mit Schrot auf Schalenwild erlaubt (wenn man z.B. nur die Flinte dabei hat)!
Problematisch wäre es höchstens, wenn ich geflüchtetes krankes Stück mit einem weiten Büchsenschuß erlege.

Das mit der Wilderei ist, sorry Kanninchen, völliger Unfug!!! Hier hat das Tierschutzgesetz ganz klar Vorrang!

Die Polizei wartet auch nur deshalb, weil sie sich i.d.R. mit der Situation überfordert fühlen und deshalb lieber dem Jäger diese undankbare Aufgabe überlassen.
Geholfen wird in dieser Situation übrigens ausschließlich mit der schnellen "finalen Lösung".

Zur Frage wie:
Mit dem geeignetsten zur Verfügung stehenden Mittel. Also, wenn möglich Schußwaffe, dann kalte Waffe (Messer) ansonsten wirklich der Wageheber oder ein Knüppel.
Zum Abfangen mit der kalten Waffe: Am sichersten ist ein beherzter Stich in die Kammer aufs Herz (unterm Blatt hinter dem Vorderlauf).
Abnicken (Stich ins Genick beim Rehwild):Wenn man´s kann die schnellste uns "sauberste" Lösung.
Nur für Profis! Bitte wirklich nur dann anwenden, wenn man´s am toten Stück gründlich geübt hat!!!
Grundsätzlich ist in so einer Situation jedes Zaudern fehl am Platz. Wer also hier nicht kompromisslos, schnell und kräftig hinlangen kann sollte es lassen und auf Hilfe warten. Wer es aber kann, sollte es auch tun und das Stück keine Sekunde unnötig Leiden lassen!
Grünfuchs
 
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Beitragvon Robiwahn » Mi Apr 16, 2008 16:13

@Basko

Ruhig Blut, es soll studierte Förster geben, die kein Interesse an der Jagd haben, obwohl sie irgendwann mal ne Jagdprüfung gemacht haben. Bei uns ist das mittlerweile nur noch ne Zusatzausbildung, nicht mehr eigentlicher Bestandteil des Studiums. Mich haben beim Studium auch mehr die Bäume und das Holz interessiert als die Tierchen, die meine schönen gepflanzten Bäume wieder abknabbern :wink: . Trotzdem hab ich bei dem Studium meine Berufung gefunden und bin glücklich damit.
Ich habe zwar den Schein, bin aber kein Jäger, nicht aktiv und nicht passiv. Bin auch nicht im staatlichen oder privaten Forstdienst, also habe auch nicht Jagd als Dienstpflicht. Werde es auch demnächst nicht werden, und wenn doch dann werde ich mich sicherlich nochmal ordentlich auf den Hosenboden setzen und ne Weile mit erfahrenen Jägern mitgehen.

@die anderen

Danke für die Infos. War wie gesagt nur ne theoretische Frage. Abnicken haben wir auch nie gezeigt bekommen (wahrscheinlich mit den Worten "... nur für Profis ..."), allgemein war die praktische Ausbildung eher kurz.
Zähle mich auch weiterhin zu dieser Fraktion:
... Wer also hier nicht kompromisslos, schnell und kräftig hinlangen kann sollte es lassen und auf Hilfe warten ...

Grüße, Robert
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Beitragvon Kaninchen » Mi Apr 16, 2008 18:34

Hai Robert, das halte ich auch für vernünftig.

Denn Grünfuchs, das stimmt nicht, was du sagst, daß ein Wildtierunfall einen "außergesetzlichen Notstand" bedeuten würde. Den Begriff gibt es im Ordnungsrecht üblicherweise gar nicht. Ich würde den eher zum Katastrophen-/bzw. Zivilschutz rechnen und da gehört die Jagdausübung wohl eher nicht hinein :wink: auch wenn es sich für das Tier wohl um eine Katastrophe handeln mag :wink:

Sicher ist das TSchG anzuwenden und Leiden sind zu vermeiden.
Das bedeutet, ich darf nicht weg sehen und nix tun. Ich bin verpflichtet, zu helfen und das bedeutet, wenn ich selbst nicht die erforderliche Sachkunde zum Töten von Tieren habe, nicht töten darf und entsprechende Hilfe zu holen habe.

Die Anfangsfrage war so formuliert, daß nicht die Rede war von einem Jagdausübungsberechtigten und demgemäß habe ich geantwortet.

Wenn jemand deinen Text liest, könnte er durchaus den Schluß ziehen, daß er - auch ohne überhaupt eine Ahnung von Tieren zu haben - verletzten Wildtieren eins überbraten könne, und das wäre überhaupt nicht sachdienlich.
Grüßle,
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Beitragvon Heinzi82 » Mi Apr 16, 2008 19:17

Nabend! Ein Bekannter (auch jäger!) von mir hat mal ein stück rehwild angefahren und das !noch! lebende tier im straßengraben mit dem messer abgefangen. Hat ein riesen tamm tamm gegeben! der revierpächter ziegte ihn an, wegen allem was nur möglich war. UND DAS IST FÜR MICH EIN ZEICHEN WIE BEKLOPPT EINIGE UNSER WAIDGENOSSEN SIND!!! das stück lag noch an ort und stelle, die bull... uuppsss polizei war auch schon da, er wollte es auch nich einladen oder mitnehmen er hat es schlicht und ergreifend von den qualen erlöst. achja aus der anzeige ist ein gerichtsverfahrnen geworden welches dann aber zu gunsten meines kumpels ausging.

mir selber ist ähnliches passiert als ich abends spät aus´m revier nach hause gefahren bin. da hat son mädel nen reh angefahren. das stück stand wohl erst unter schock und lag lebend aber regungslos an der straße. nach dem ich das mädel ein bischen beruhigt habe wollte ich nach dem reh schauen . welches sich nur mit den vorderläufen die böschun hinunter zog. da ich auf garkeinen fall auf die idee kommen würde zu schießen (mir ist der jagschein so ans herzgewachsen das ich dafür nicht abgeben mag) nahm ich mein messer und nickte das stück ab. die polizei war vor dem jagdpächter da und hat erstmal nen fass aufgemacht was mir einfallen würde das tier zu töten. als dann aber der pächter kam hat der die chacco´s erstmal rund gemacht und gesagt ich hätte genau richtig gehandelt. NETTER MANN!!!

FAZIT: ich würde es wahrscheinlich wieder tun! und für alle die es auch so handhaben, seht zu das beteiligte (nennen wir sie mal zivilisten) nicht zusehen! wenn ihr es könnt nickt das stück ab, wenn nicht hinterm blatt das messer rein und lüften. ABER NIEMALS NUR DIE KEHLE DURCHSCHNEIDEN!!!! DAS IST NACH DEUTSCHEM GESETZT
!!!SCHÄCHTEN!!! DA DAS TIER VORHER NICHT (ordnunggemäß nach norm und vorschrift) BETÄUBT WURDE!!!
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Beitragvon SHierling » Mi Apr 16, 2008 19:55

Um die Sache noch ein bißchen zu verkomplizieren: wie siehts denn aus, wenn ich zwar die Lizenz zum Töten habe (Schlachterlaubnis), aber keinen Jagdschein?

Vom Gefühl her würde ich auch das Tier in den Vordergrund stellen, und erstmal Betäuben, anschließend Entbluten. Und rechtfertigen würde ich das ebenfalls mit dem Tierschutzgesetz. Welches JAGDLICHE Vergehen hätte ich dann ggf begangen?
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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