SHierling hat geschrieben:Um die Sache noch ein bißchen zu verkomplizieren: wie siehts denn aus, wenn ich zwar die Lizenz zum Töten habe (Schlachterlaubnis), aber keinen Jagdschein?
Generell erst mal hier auch ein Nein. Die "Schlachterlaubnis" (eigentlich ist der Begriff in diesen Fall falsch, richtig wäre einen Sachkundenachweiss) schliesst ja auch Kenntnisse im Tierschutz und in der Tierschlachtverordnung mit ein.
Das Bundesjagtgesetz braucht hier also gar nicht zu greifen.
Auch hier wieder: Wer ein Tier... tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Der Gesetztgeber sichert sich also mit dieser allgemeinen Formulierung sehr gut ab. Im Praktischen bedeutet dieses, das ein Schlachter, der 40 Jahre lang Schweine geschlachtet hat noch lange nicht über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um ein Reh zu töten. Auch wenn er dieses früher mal theoretisch gelernt hat oder einmal praktisch gemacht hat.
Auch stellt der Gesetzgeber den Inhaber eines Sachkundennachweises damit in einer gewissen Eigenverantwortung. Für den Inhaber des Sachkundenachweises bedeutet dieses, sich immer wieder bei jeder neuen Rasse/Gattung die nötige Kenntnise vorher anzueignen.
Über Fähigkeiten müssen wir hier ja nicht reden, es wird ja hoffentlich keiner mit 2 gebrochenen Armen schlachten.
Eine Sachkundenachweiss befähigt also nicht ohne weiteres, oder besser, pauschal dazu, alles zu schlachten, was unter der Begriffsbestimmung im §2 TierSchlV fällt.
Die Sache mag rechtlich wieder ganz anders aussehen, wenn Du schon berufsbedingt 30 Jahre Rehe hälst, züchtest und schlachtest oder wirklich unmittelbar einen Grund besteht, dieses Tier zu töten.
Grüsse
Hauke