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Traktorkauf in den Niederlanden

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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48 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon achim » Fr Feb 16, 2018 22:10

Hallo zusammen,

hat jemand von euch schon einmal einen Traktor in den Niederlanden gekauft?
Ich habe vor eventuell einen dort zu kaufen. Auf meine Anfrage nach Papieren bekam
ich die Antwort, dass es keine gäbe. Auf der Rechnung wird vom Verkäufer vermerkt,
"Schlepper ist aus Holland und war nie in Holland gemeldet, deswegen gibt es keinen Brief".
Es hätte mit dieser Bemerkung in Deutschland keine Probleme mit der Anmeldung gegeben.
Hatte schon mal jemand solch einen Fall und wie kann man dies regeln?

Gruß
Achim
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Birlbauer » Sa Feb 17, 2018 6:49

Ich habe zwei Schlepper aus dem Ausland in Deutschland zugelassen. Der erste kam aus Österreich, die Papiere enthielten alle Daten, die der TÜV für das Gutachten brauchte, mit dem ich zur Zulassungstelle gegangen bin. Der zweite kam aus Frankreich, in den Papieren stand fast nichts drin. TÜV-Gutachter hat in er TÜV-Datenbank nachgeschaut (die hat in dem Fall nicht viel geholfen), zum Teil Daten erfunden (Nenndrehzahl z.B. auf ca. 4000 U/min gesetzt, bei 4,5l Diesel mit 80PS) - ist dann bei der Zulassungstelle mir aufgefallen und wurde von mir, der Dame von der Zulassungstelle mit dem TÜV-Gutachter per Handy geklärt ;-) ), zum Teil vom Händler erfragt. Hersteller rückt auch Datenblätter raus bzw. Händler kann die abrufen. Hat ca. 110 € aus dem Gedächtnis gekostet.

Wenn Du keine Papiere hast, gilt erstmal das gleiche, nur zusätzlich geht es um das Datum der ersten Inverkehrbringung wegen der tragischen Abgasnormen. Da muss der TÜV-Prüfer was realistisches und abgasrechtlich zulässiges bestätigen, wie z.B. hier
https://www.landtreff.de/kubota-b1400-mit-straszenzulassung-es-geht-doch-t31994.html?hilit=kubota
geschehen.

Interessant ist die mehrwertsteuerliche Behandlung - Du hast das Wahlrecht bis 10.000 € Netto-Preis, im Ausland nur Netto zu zahlen und in Deutschland dann die Mwst. abzuführen bzw. im Ausland Brutto zu zahlen. Ab 10.000 € geht nur die erste Variante. Aber in den Niederlanden gelten 21% Mwst, da kannst Du schon zwei Prozent sparen. Achtung: Die 10.000 €-Grenze gilt für die Summe aller Einkäufe im Ausland im Jahr. Also 9000 € für Schlepper und 2000€ für Grubber (beide aus dem Ausland) heißt in Deutschland Mwst. zahlen und sparen.

Viele Grüße,

Manfred

Alle Angaben ohne Gewähr, bevor jemand mit einem Gewehr auf mich losgeht ;-)
Birlbauer
 
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon berlin3321 » Sa Feb 17, 2018 6:52

Morjen....

Die Niederlande sind ja EU. Von daher, Grundsätzlich dürfte das kein Problem sein. Es müsste da ein Papier geben, EU konformes Gedöns (weiß nicht wie das genau heißt), bekommt man evtl. vom Hersteller.

Ich hätte mal bei der Zulassungsstelle angerufen und gefragt.

Falls es tatsächlich rein garnichts gibt könnte es sein das man eine Erklärung beibringen muss das der Schlepper mit der Fg Nr XYZ nicht als gestohlen in der Fahndung ist.

Dieses Verfahren z.B. ist üblich bei Oldies bei denen der Originalbrief verloren ging, wenn so ´n Teil nach 40 Jahren wieder aus der Scheune gezogen wird.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Birlbauer » Sa Feb 17, 2018 7:13

berlin3321 hat geschrieben:Die Niederlande sind ja EU. Von daher, Grundsätzlich dürfte das kein Problem sein.


Dort laufen viele Schlepper zulassungsfrei mit dem 16km/h Schild rum. Vermutlich genauso wirkungsvoll wie unsere 25km/h-Schilder auf zulassungsfreien Anhängern.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Obsti » Sa Feb 17, 2018 7:15

Ein Kollege hat das auch gemacht . Wie sagte er einmal und nie wieder. Das Problem war , er hatte keine Papiere, da dort viele Traktoren keine Zulassung haben, so konnte der Tag der ersten Zulassung nicht festgestellt werden. Der Traktor stand ein dreiviertel Jahr auf dem Hof bis er alle Papiere hatte und er ihn zulassen konnte. Gibt es in Deutschland keine Traktoren?


Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Birlbauer » Sa Feb 17, 2018 7:31

Den Tag der Erstzulassung setzt im Zweifelsfall der TÜV-Prüfer fest. Vorher mit dem sprechen.
Die Daten für den Schlepper aus Frankreich (inhaltlich fast nichts in den französischen Papieren) waren in einer Woche zusammengesucht und die Papiere da.

Vorher mit TÜV-Menschen sprechen. Und für Exoten könnte es schwieriger werden.

Und ja, in Deutschland gibt es auch Schlepper. Nur gerade die Ausstattung (Reduziergetriebe + Klima) habe ich in Deutschland nur deutlich teurer gesehen. Der Schlepper ist aus dem Elsaß, der Verkäufer spach Deutsch und da die Krise französische Betriebe stärker betroffen hat, war die Verhandlungsbereitschaft einfach höher. Und ob ich von mir nach Frankreich oder nach Hannover fahre, macht sich in km keinen Unterschied.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon berlin3321 » Sa Feb 17, 2018 8:04

Zulassungsfrei mit 16 km/ h Schild, alles schön und gut. ungeachtet dessen meine ich, muss es ein EU konformes Papierchen geben.

Tag der ersten Zulassung: Kenne ich so, es wird der 1.7. des Jahres X genommen in dem der Schlepper (bzw. das Fzg) produziert wurde.

Mir ist allerdings ein Fall bekannt, da ging es um einen LKW Mercedes Bj. 1958. War nie zugelassen, lief auf dem Flugplatz der franz. Armee.

Es gab nichts, nur einen Kaufvertrag von ? mit der Fahrgestellnummer und eine Erklärung des KBA Flensburg, Fzg nicht in der Fahndung.

Mercedes konnte die Auslieferung an die franz. Armee am xx.xx.1958 bestätigen und auch, dass nie ein Brief ausgegeben wurde.

Nun hätte das Fzg den Zulassungsbestimmungen von 2015 entsprechen müssen, Abgas Euro 5, ABS, Sicherheitsgurte, etc. pp. Wäre nie zu erreihen gewesen. Hätte also im Umkehrschluss nie zugelassen werden dürfen.

Es hat sich dann irgendeiner erbarmt und sich wohl vertippt. Tag der ersten Zulassung 1.7.1958.

Auch so kann´s mal gehen.

MfG Berlin
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon countryman » Sa Feb 17, 2018 8:41

um welchen Schleppertyp handelt es sich?
Bei einem älteren Modell, das gleich/ähnlich auch in Deutschland verkauft wurde, wäre es u.U. besser auf der Zulassung die Herkunft unerwähnt zu lassen und lediglich das Verfahren bei verlorenem Fahrzeugbrief zu durchlaufen. Vielleicht war der Schlepper ja längere Zeit abgestellt oder nur innerbetrieblich im Einsatz. *)
In der Tat ist die Feststellung der Erstzulassung der wunde Punkt. Oft wird tatsächlich der 1.7. des vermuteten Baujahrs gesetzt, einen Rechtsanspruch darauf wird es nicht geben. Dann ist die Erstzulassung "heute" mit den erforderlichen Gutachten usw usf.
Sichere Auskünfte kann dir keiner geben, es hängt von der Laune des Amtsschimmels ab. Kann super einfach sein, oder man stellt unüberwindbare bürokratische Hürden auf.
In Holland werden Traktoren so behandelt wie ein Handrasenmäher: Es gibt keine amtlichen Papiere dafür.

*) Edit: Die Speicherungsdauer der Fahrzeugdaten in Flensburg beträgt 7 Jahre.
Zuletzt geändert von countryman am Sa Feb 17, 2018 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Cowrider » Sa Feb 17, 2018 12:46

Na das glaube ich wird nicht Funktionieren mit dem verloren Brief...., denn dann wirst du gefragt welches Kennzeichen du hattest denn so finden die die Daten. da du aber keins hast wird's ab da dann schwierig. Selbst wenn er längere Zeit abgestellt war wird über die Fahrgestellnummer gesucht ist heutzutage ja kein Problem mehr denn irgendwann muss er ja mal im Computer gewesen sein. Wenn du den kaufen willst solltest du VORAB das alles klären, wenns nicht geht dann lass es einfach sparst dir einen haufen Ärger....
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon achim » Sa Feb 17, 2018 20:18

Erst mal vielen Dank für eure Antworten.

Bin schon lange am suchen und bin jetzt in den Niederlanden fündig geworden.
Schlepper ist 10 Jahre alt.
Marke möchte ich nicht nennen, da sonst wieder ein Markenkrieg entbrennt. :wink:
Tut ja auch nix zur Sache.
Die Sache mit der Mwst ist mir bekannt, würde ich auch so machen. Muss nur eine Umsatzsteuernummer
haben und später dann eine Umsatzsteuererklärung machen.
Mit dem Zulassen ist es so eine Sache. Wie ich schon geschrieben habe, gibt es laut Verkäufer keine Papiere.
Ich werde am Montag am besten nochmal bei der Zulassungstelle oder dem TÜV anrufen.
Vielleicht können die genaueres dazu sagen. Möchte auch dafür nicht soviel Geld in die Hand nehmen.
Halte euch auf dem Laufenden.

Gruß
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon achim » Sa Feb 17, 2018 20:22

Ach, noch etwas.

Ich denke jeder Schlepper hat eine Fahrgestellnummer.
Über diese sollte man doch beim Hersteller einen neuen Brief
beantragen können.

Gruß
Achim
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Westi » Sa Feb 17, 2018 20:41

Wenn du nen Brief bekommst, wurde er aber bisher trotzdem noch nicht zugelassen. Also der Tag der Erstzulassung ist noch offen.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon countryman » Sa Feb 17, 2018 20:42

leider nein.
Einen Brief kann man nur selbst beantragen.
Allerdings kann bei einer so jungen Maschine sicher der Hersteller mit einem Datenblatt behilflich sein, um dem TÜV die Arbeit zu erleichtern.
Vorher nachfragen wird das Beste sein.
Beim nächstgelegenen Markenhändler mal vorsichtig anfragen - zwar hat er nix am Verkauf verdient, aber du wirst noch öfter wiederkommen, wenn er dir hilft.
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon berlin3321 » So Feb 18, 2018 6:36

Zu dem Vorschlag, Brief für verloren erklären, da wäre ich vorsichtig.

Bei einer Verlusterklärung ist eine Erklärung "Des Eides statt" erforderlich.

Falsche eidesstattliche Erklärung >----> Straftat >----> mit Vorsatz bis 5 Jahre Haft.

Zum aktuellen Fall, hier wird´s wohl nur mit Unterstützung des Herstellers gehen, der Fall liegt ja ähnlich dem des von mir geschilderten LKW bei den franz. Streitkräften, wobei der ja nur auf dem Flughafen der Streitkräfte lief, also nie auf öffentlichen Straßen.

Also Erklärung des Herstellers, Fzg wurde am XX.XX.2007 an .......in den Niederlanden ausgeliefrt. Aufgrund der niederländischen Vorschriften wurden keine Kfz- Papiere gemäß § XXXXX ausgestellt. Fzg entspricht den Anlagen nach § YYYY der EU Gesetze. Blablabla....

So in der Art könnte ich mir das vorstellen.

MfG Berlin
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Re: Traktorkauf in den Niederlanden

Beitragvon Einhorn64 » So Feb 18, 2018 9:25

10 Jahre alt, das hieße die Maschine muss(je nach Leistung) bereits Tier 3 erfüllen, das müsste dann auch noch bescheinigt bzw gemessen werden...
Das der Preis so interessant ist hat schon seinen Grund- die Maschine kommt nur für ein kleines Käuferspektrum in Frage, entweder in F oder NL, in D nur als unzugelassene Hofhure zb vor dem Mischwagen.
Imho lass die Finger davon, alles was die Kiste billiger ist als ein vergleichbarer Zulassungsfähiger(sprich mit ordentlichen Papieren) wirst du doppelt und dreifach an Ärger und zusatzkosten haben.
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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