Schön,Bastler22, daß du mich zitiert hast. Dann drück mal näher aus, was du unter "die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" in diesem Fall verstehst. Du unterstellst hier mit dieser Aussage mehrere Dinge gleichzeitig.
1. Die Richterin hat ebenfalls den jagdschein! Wo, bitte, steht das? Aus welcher Äußerung in dem Artikel ließt du das heraus?
2. Keine juristisch einwandfrei Entscheidung. Fast schon Rechtsbeugung.
Ich will dich mal in deiner beschränkten Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften aufklären. Der § 222 StGB spricht davon, daß derjenige, der fahrlässig einen Menschen tötet mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe zu bestrafen ist. Da in dem Zeitungsartikel dieser bekannten Boulevardzeitung mit keiner Silbe erwähnt wurde, daß der angeklagte und verurteilte Rentner zuvor straffällig geworden ist -insbesondere im Bereich der Waffen- und Tötungsdelikte- ist der Rentner als sogenannter Ersttäter anzusehen. Ein Ersttäter wird im Fall einer fahrlässigen Tötung im Regelfall mit einer Geldstrafe in Höhe von 30-45 Tagessätzen belegt. Daß es sich hierbei zweifelsfrei um eine fahrlässig herbei geführte Tötung handelt liegt klar auf der Hand. Wäre das nicht so, dann hätte der Rentner den Treiber absichtlich angeschossen und er hätte wegen Totschlag, oder sogar Mord verurteilt werden müssen. Die Fahrlässigkeit seines Handelns wurde aber weder von Rechtsanwalt, Staatsanwalt noch Richterin bezweifelt. Und wenn dann eine Haftstrafe bei einem Ersttäter herauskommt, dann ist ein vergleichsweise hartes Urteil herausgekommen. Denn ob du es glaubst oder nicht. Es zählt in der Juristerei nicht deine und auch nicht meine Auffassung von Bestrafung. Sondern es zählt allein, ob eine Handlung fahrlässig, bedingt vorsätzlich oder vorsätzlich begangen wurde. Es zählen weiterhin die Umstände, die dazu führten, sowie die subjektive Einstellung des Täters. Und -was ganz wichtig ist- der Vergleich zu ähnlichen Fällen.
Wer z.B. die Vorfahrt mißachtet und dabei einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch getötet wird, wird als Ersttäter in den aller seltensten Fällen mit einer Freiheitsstrafe belegt (auf Bewährung oder nicht sei dahingestellt). Mir -jedenfalls- ist kein solcher Fall bekannt. Der Unfallverursacher wird hier mit einer Geldstrafe belegt. Und ob es dir paßt oder nicht: Eine fahrlässige Tötung ist eine fahrlässige Tötung. Egal, ob diese mittels eines Autos, eines Messers, eines Steines oder wie hier, mittels eines Schusses erfolgte. Und damit sind alle Ersttäter im Strafmaß gleich zu behandeln. Einzig die Einstellung des Schützen hat in diesem Fall dazu geführt, daß er keine Geld- sondern eine Freiheitsstrafe bekommen hat. Er hat keinerlei Reue gezeigt. Und dies wurde unter den dir eben erklärten Voraussetzungen von der Richterin mit in das Urteil einbezogen.
Selbst der Rechtsanwalt der Nebenklage ist mit dem Urteil einverstanden.
Und jetzt willst du uns hier weißmachen, die Richterin hätte sich auf die Seite des Jägers geschlagen und diesen mit Samthandschuhen angefaßt.
Noch was: Auch ich benutze das Wort "Ballern". Und du wirst es nicht glauben. Auch im Zusammenhang mit dem Schießen. Der Unterschied zwischen dir und mir ist jedoch, wie und in welchen Zusammenhang dieses Wort genutzt wird. In deinem Fall ist hier ganz klar eine jagdgegnerische Einstellung vorhanden. Zumal du hier mit allen Mitteln versuchst die von dir genannten Einzelfälle auf die gesamte Jägerschaft zu projezieren und idese zu verunglimpfen.