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Umfrage zu dem anderen thred

Diskussionsforum für unsere Jäger
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68 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Was denkst du, tun die Jäger das Wild ansprechen oder ballern die auf alles was sich bewegt?

Ich glaube, die tun das Wild ansprechen
19
45%
Ich glaube, die ballern auf alles was sich bewegen tut
13
31%
Teils so, teils so
10
24%
 
Abstimmungen insgesamt : 42

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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon bastler22 » Di Nov 13, 2012 15:59

Ford8210 hat geschrieben:Erstens ist keine Rede von einem Jäger, der den anderen angezeigt hat. Sondern es ist die Rede vom Hausbesitzer. Und der hat auf anraten der "Bezirkshauptmannschaft" die Anzeige erstattet. Außerdem hat der Tierschutzverein die "Schreie" des Knopfbockes gehört. Wie du jetzt daraus ableitest, daß hier ein jäger einen anderen jäger angezeigt hat, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Grundlage.


hier tut es doch ganz klar stehen!!
"Noch dazu, weil der Anzeiger anscheinend Jäger ist."

http://ooe.orf.at/news/stories/2556184/

Ford8210 hat geschrieben:Übrigens zu deiner Information. Es hat niemand querfeldein zu gehen. Oder was würdest du sagen, wenn jemand durch deinen Garten latscht. Nichts anderes ist es, wenn jemand über Wiesen und Felder läuft, die ihm nicht gehören. Die sind nämlich Privateigentum und kein Allgemeingut. Gleiches gilt für die Wälder. Die Nutzung der Wege ist hingegen jedermann per Gesetz erlaubt. Für das Betreten von Wald und Feld gibt es ebenfalls Regelungen, die das untersagen. Feld- und Forschutzgesetzgebung!

Das zeigt natürlich auch dass du keine Ahnung hast! Natürlich darf man im Wald überall rumlaufen! Betretungsrecht nennt man das und das tut im Bundeswaldgesetz klar stehen. Nur zum Radfahren muss man auf dem Weg bleiben!! Oder sammelst du Pilze, die auf dem Waldweg wachsen tun??
§ 14 Bundeswaldgesetz Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.


Wer da was anderes behauptet "(Gleiches gilt für die Wälder. Die Nutzung der Wege ist hingegen jedermann per Gesetz erlaubt.") zeigt, dass er keine Ahnung hat!
Ford8210 hat geschrieben:Weiterhin muß ich dem angeschossenen Spaziergänger entweder Dummheit oder Ignoranz unterstellen. Auch wenn er verbotenermaßen querfeldein gegangen sein sollte. Denn ein Treiben ist deutlich durch Rufe der Treiber, Gebell der eingesetzten Hunde und eventuell schon vorher gefallenen Schüssen deutlichst zu erkennen. Und wer dann seine Nase dort hineinsteckt, muß eben damit rechnen, daß er verletzt wird.

Wiegesagt er darf quer durch den Wald laufen! Man kann als Jäger nicht davon ausgehen dass jeder über den Weg kommt wo das Schild stehen tut!!
§ 20 Bundesjagdgesetz Örtliche Verbote
(1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.

Ford8210 hat geschrieben:Und die Frage nach dem Gewicht einer Schrotkugel hast du mir immer noch nicht beantwortet!


Nachdem die erste Hilfe leisten mussten und dann das Opfer ins Krankenhaus musste, gehe ich mal davon aus, dass er nicht nur einen Kratzer hatte!!


Ford8210 hat geschrieben:Auch beim ORF, so wie bei allen anderen Fernsehsendern, gibt es seriöse Umfragen und Umfragen, die einen bestimmten, vom Befrager vorgesehenen Zweck verfolgen.

Ja immer wenn einem die Umfrageergebnisse nicht passen tut, dann ist natürlich der Verfasser der Umfrage schuld... Dass das Ergebnis durchaus richtig sein könnte tut man garnicht in Erwägung ziehen!!
bastler22
 
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon Ford8210 » Mi Nov 14, 2012 7:10

Zitat aus deiner Verlinkung:

"Danach nahm der Jäger sein Messer und versuchte, dem Bock die Kehle durchzuschneiden - alles vor den Augen des entsetzten Hausbesitzers und des Nachbarn. Weil die Klinge offensichtlich stumpf war, musste der Mann mehrmals ansetzen, bis der qualvoll röchelnde Bock schließlich tot war. Zuletzt verbiss sich der Hund neuerlich in das sterbende Tier.

Der Hausbesitzer, der den Jäger holen ließ, erstattete jetzt auf Anraten der Bezirkshauptmannschaft Anzeige wegen Tierquälerei. Der Österreichische Tierschutzverein übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis und fordert den Entzug des Jagdscheins für den Jäger.

Landesjägermeister: Fall muss geprüft werden
Landesjägermeister Josef Brandmayer sagte im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich, dass es grundsätzlich erlaubt sei, einen Jagdhund zum Töten eines kranken oder verletzten Wilds auf ein Tier zu hetzen. Auch das „Knicken“, das Töten mit dem Messer, sei in solchen Fällen durchaus möglich. Dabei wird das Tier durch einen Stich in das Genick, bei dem das Rückenmark durchtrennt wird, getötet. Auf jeden Fall sei ein verletztes oder angefahrenes Tier „auf kürzestem Wege zu töten“, so Brandmayer. Ob das in diesem Fall geschehen sei, müsse eingehend geprüft werden."

Wo "tut das: -Noch dazu, weil der Anzeiger anscheinend Jäger ist- ganz klar stehen"? Bitte zeigen. Und zwar im Zusammenhang und nicht aus irgend einem Text einfach herausgezogen!

Der Begriff "Betreten des Waldes" bezieht sich hier leider nicht auf das gesamte Waldgebiet. Man darf eben nicht überall im Wald rumlaufen. Eingezäunte und auch nicht eingezäunte Auffordungsflächen sind ausgenommen. Gleiches gilt für ausgewiesene Wildruhezonen. Sowie Gebiete, die der Wildruhe dienen, aber nicht explizit ausgewiesen sind. Und Pilze sammel ich keine. Höchstens im Supermarkt oder beim Getränkehändler.


Wie gesagt, Dummheit oder Ignoranz. Wer die eindeutig zu vernehmende Geräuschkulisse einer Treibjagd wahrnimmt und sich dann dennoch in die Gefahrenzone begibt, trägt für die Folgen allein die Verantwortung.


Nenn´ mir bitte das Gewicht einer Schrotkugel und gib keine ausweichenden Antworten. Denn es geht um diesen Artikel: "Treibjagd: Schrotkugel traf Hauswand", nicht um den:

"70jähriger bei Jagdunfall verletzt
Nieheim (ozs) - Am Dienstag, den 23.10.2012 um 14.28 h wurde die Polizei durch die Leitstelle der Feuerwehr über einen Jagdunfall in Nieheim informiert. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand befanden sich 4 Jäger (die Personalien stehen noch nicht fest) auf einer gemeinsamen Jagd. Es handelt sich um ein Morastgebiet von Nieheim in Richtung Merlsheim, im Bereich Pohl / Jesuitenkämpe. Offensichtlich schossen mehrere Jäger auf ein Wildschwein, das aus dem Morastgebiet kam. Dieses wurde getroffen und getötet. Durch einen der Schüsse wurde auch einer der Jäger am Oberschenkel verletzt. Er wurde mit dem sofort verständigten Rettungshubschrauber Christoph 13 in eine Klinik nach Bielefeld geflogen. Über die Schwere der Verletzung ist noch nichts bekannt. Wer den Schuss abgegeben hat, durch den der Mann verletzt wurde, steht nicht fest. Die Kripo hat die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Nachtrag Bei dem Verletzten handelt es sich um einen 70-Jährigen (wh. In einem Bad Driburger Ortsteil), der mit seinem Hund die Aufgabe hatte, das Wildschwein aus dem Feuchtgebiet heraus zu treiben"

Hierbei sei gesagt, daß bei uns Wildschweine nur mit Munition geschossen werden dürfen, die eine Geschoßenergie von noch mindestens 2.000 Joule auf einer Entfernung von 100 Meter zum Lauf haben. Schrot fällt da definitiv nicht darunter. Und wer von einem Jagdgeschoß (Gewehrkugel) oder Fragmenten dieses Geschosses durch einen Querschläger getroffen wird, der muß ins Krankenhaus.

Übrigens, diesen Artikel nenne ich eine seriöse und objektive Berichterstattung. Hier wird durch den Journalist nicht versucht Emotionen beim Leser hervorzurufen, sondern es wird lediglich der Sachverhalt wiedergegeben.


Nein, du liegst mit deiner Meinung zu den Umfrageergebnissen komplett falsch. Umfrageergebnisse werden akzeptiert, wenn sie repräsentiv erfolgen. Weder du, noch irgend ein anderer -außer dem Umfrager- kann hierzu sagen, ob diese Umfrage repräsentativ geführt wurde.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon bastler22 » Mi Nov 14, 2012 11:48

Jetzt tust du schon kräftg zurückrudern. Vorher hast du noch behauptet dass man im Wald generell auf Wegen bleiben muss.
Das Gewicht einer Schrotkugel tut keine Rolle spielen weil es auf die Energie 0.5*m*v*v ankommen tut und auf den Impuls m*v und das Gewicht alleine nix sagen tut.

Und wieso denkst du dass die Umfrage nicht rehpresentativ sein tut? Nur weil du es nicht hören willst und es deinem BILD wiedersprechen tut?

Dass es ein jäger war steht doch bei dem link in meinem letzten Beitrag. gleich hier darüber
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon Kormoran2 » Mi Nov 14, 2012 19:11

Auf jeden Fall tust du der Obertuter hier im gesamten Forum sein. :lol:
Kannst du nicht anders oder ist das normal bei dir?
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon Ford8210 » Do Nov 15, 2012 15:49

O.K. Du willst mir anscheinend die Juristerei und die Gesetze erklären. Gut.

Der Begriff des "Betreten des Waldes" gilt nicht als Freibrief. Damit wollte der Gesetzgeber lediglich verhindern, daß Privatwaldbesitzer die Wege durch ihren Wald schließen und für Spaziergänger und sonstige Erholungssuchende schließen können. Denn damit wäre ein großer Teil der deutschen Waldgebiete für die Bevölkerung nicht mehr zugänglich. Ein generelles Umherstreunen in den Beständen abseits der Wege ist hierdurch nicht abgedeckt. Dies wird, so lange es nicht zu Schäden an den Kulturen oder durch Stören der Ruhe in Wildruhezonen kommt, geduldet. Auch das Pilze sammeln wird nur stillschweigend geduldet. Im Grunde gehören sie dem, auf dessen Grund und Boden sie gedeihen. Dies ist ähnlich zu sehen, wie die Früchte auf dem Feld oder auch das Holz im Wald, was man nicht einfach mitnehmen darf.

Zu deinem Hinweis, daß der Anzeigeerstatter selbst Jäger ist, folgendes. Wenn du schon zitierst, dann reiß das Zitat nicht aus dem Zusammenhang. Nimmt man nämlich den gesamten Absatz des Artikels, in dem der von dir zitierte Satz drin vorkommt, gibt sich schon ein ganz anderes Bild:

„Anzeige erst nach ein paar Wochen erstattet“
Seitens der Jägerschaft vermutet man aber auch einen anderen Grund hinter der Anzeige. Vor allem, dass der Mann erst nach ein paar Wochen Anzeige erstattet habe, mache stutzig, sagt Schanda: „Das ist mir auch etwas schleierhaft, was der Beweggrund ist. Weil, wenn das in den Augen des Anzeigers Tierquälerei ist, dann zeige ich das gleich an. Noch dazu, weil der Anzeiger anscheinend Jäger ist. Da müsste man glauben, dass er ein bisserl Verständnis dafür hat, wie es funktioniert.“

Hier stellt sich für mich schon mal die Frage, warum der Anzeigeerstatter als Jäger nicht selbst sofort eingegriffen und das Bambilein von seinem Leid erlößt hat. Ich kenne zwar die Gesetzgebung in Österreich nicht. In Deutschland aber wäre das zulässig. Wild, daß sich auf mein befriedetes Besitztum verirrt -oder dort verendet- darf ich nachstellen, erlegen und auch aneignen. Auch ohne Jagdschein. Die Krux an der Sache ist lediglich, daß ich andere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen muß. Bei Fallenstellung muß ich einen Fallenbaulehrgang nachweisen. Für das Töten des Tieres muß ich Nachweisen, daß ich hierzu die Fähigkeiten und die Kenntnis habe. D.h., ich muß die Sach- und Fachkunde besitzen. Ich unterstelle, daß es sich in Österreich ebenso oder ähnlich verhält. Dann hätte der Anzeigeerstatter selbst eingreifen können, ja sogar müssen, wenn er gesehen hat, daß dieses Tier schwer krank ist. Und daß er das gesehen hat zeigt, daß er dies bei bei dem Jagdpächter gemeldet hat. Abgesehen davon hat der Anzeigeerstatter als Jäger (sofern er es wirklich ist, wird nämlich nur vermutet!) in diesem Fall eine Garantenstellung dem Bambilein gegenüber. Und dieser ist er aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht ganz nachgekommen.
Dann stellt sich mir aber wirklich genau wie der in dem Artikel genannten Jägerschaft die Frage, warum der Anzeigeerstatter erst drei Wochen abgewartet hat. Nach dieser Zeitspanne sind eventuelle Beweise -wie das Reh, oder das stumpfe Messer- nicht mehr vorhanden. Eine Beweisführung wird damit erschwert, wenn nicht sogar verhindert, so daß lediglich die Aussage des Anzeigeerstatters übrigbleibt. Warum hat er das gemacht? Weil er verhinderter Tierschützer ist und ansonsten mit seiner Anzeige eine kolossale Bauchlandung hingelegt hätte? Weil er sich selbst in der Gefahr gesehen hat, daß er aus tierschutzrechtlichen Gründen zur Verantwortung gezogen werden könnte und deswegen "die Flucht nach vorne" angetreten hat um den Verdacht von sich abzulenken? Es stellen sich hier mehr Fragen, wie Antworten zu bekommen sind!

Wie ich bereits in meinem letzten Posting im letzten Satz geschrieben habe: Repräsentative Umfrageergebnisse -egal wie sie ausgehen- werden von mir immer akzeptiert! Wenn du mir belegen kannst, daß diese von dir genannte Umfrage repräsentativ ist, werde ich auch diese akzeptieren. Solange du das nicht kannst, werde ich diese als repräsentativ anzweifeln.

So, jetzt willst du mir auch noch Physik beibringen. Auch gut. Ich lese jetzt deine Formel so: 1 halber meter mal die Geschwindigkeit mal die Geschwindigkeit. Liege ich richtig?

Wenn man schon Formeln aufschreibt, dann sollte man diese auch erklären und die einzelnen Platzhalter -die Buchstaben- entsprechend benennen. Mit "v" ist die Geschwindigkeit des Körpers gemeint und mit "m" ist -na was wohl?- die Masse des Körpers gemeint. Denn die Energie eines Körpers ist die Masse mal die Geschwindigkeit zum Quadrat. Somit, Herr Oberlehrer, spielt die Masse eines Körpers eine nicht gerade unwesentliche Rolle und tut doch eine sehr große Rolle spielen tun. Also, wie schwer ist denn nun so eine Schrotkugel?
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon gundhar » Do Nov 15, 2012 16:13

Ford8210 hat geschrieben: Also, wie schwer ist denn nun so eine Schrotkugel?


Damit Obertuter die Frage versteht:
" also, wie schwer tut denn so eine Schrotkugel nun sein tun " :mrgreen:
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon bastler22 » Do Nov 15, 2012 18:42

so ok ich habe jetzt alle "tut" rausgenommen mein Bruder hat mir geholfen..

Ford8210 hat geschrieben:O.K. Du willst mir anscheinend die Juristerei und die Gesetze erklären. Gut.
Der Begriff des "Betreten des Waldes" gilt nicht als Freibrief. Damit wollte der Gesetzgeber lediglich verhindern, daß Privatwaldbesitzer die Wege durch ihren Wald schließen und für Spaziergänger und sonstige Erholungssuchende schließen können. Denn damit wäre ein großer Teil der deutschen Waldgebiete für die Bevölkerung nicht mehr zugänglich. Ein generelles Umherstreunen in den Beständen abseits der Wege ist hierdurch nicht abgedeckt. Dies wird, so lange es nicht zu Schäden an den Kulturen oder durch Stören der Ruhe in Wildruhezonen kommt, geduldet. Auch das Pilze sammeln wird nur stillschweigend geduldet. Im Grunde gehören sie dem, auf dessen Grund und Boden sie gedeihen. Dies ist ähnlich zu sehen, wie die Früchte auf dem Feld oder auch das Holz im Wald, was man nicht einfach mitnehmen darf.

So, du hast also mittlerweile zumindest eingesehen, dass man im Wald nicht auf dem Weg bleiben muss, so wie du anfangs behauptet hast. Dann hast du ja schon was dazugelernt.
Den Begriff "Umherstreunern" gibt es im Gesetz nicht! Ein Umherstreunern ist rechtlich auch ein Betreten und es ist erlaubt, wenn es keine besonderen Ausnahmefälle gibt. Wenn du schreibst, dass das nur "geduldet" wird, tust du so, dass es eigentlich verboten ist, aber nur nicht verfolgt wird, was natürlich Quatsch ist.

Ausßerdem schreibst du, dass Pilze sammeln nur "stillschweigend geduldet" wird. Auch das suggeriert, dass das nur ein Entgegenkommen der Waldbesitzer sei, die gnädigerweise nichts sagen, wenn man Pilze sammelt. Auch hier liegst du mal wieder völlig falsch, denn jeder hat das Recht, Pilze in geringen Mengen zu sammeln, da hat der Besitzer des Waldes nichts zu dulden!
§ 39 Bundesnaturschutzgestz (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

Du hast zwar Recht dass der Waldeigentümer auch Eigentümer der Pilze ist, aber das gilt nur solange die Pilze da rumstehen, wenn du sie gepflückt hast und sie in deinem Korb sind, gehören sie dir!

Ford8210 hat geschrieben:Zu deinem Hinweis, daß der Anzeigeerstatter selbst Jäger ist, folgendes. Wenn du schon zitierst, dann reiß das Zitat nicht aus dem Zusammenhang. Nimmt man nämlich den gesamten Absatz des Artikels, in dem der von dir zitierte Satz drin vorkommt, gibt sich schon ein ganz anderes Bild:

Na also hast du es jetzt doch noch gefunden.
Wie gesagt ich habe darauf nur hingewiesen weil du behauptet hast (deine geistige Schublade lässt grüßen) dass es wohl wieder ein Jagdgegner / Tierschützer war, der den angezeigt hat. Um das zu widerlegen, reicht der eine zitierte Satz.

Ford8210 hat geschrieben:Denn die Energie eines Körpers ist die Masse mal die Geschwindigkeit zum Quadrat.


Auch das stimmt nicht, denn die Energie ist die halbe Masse mal die Geschwindigkeit zum Quadrat.

Und natürlich beeinflusst die Masse die Energie, das habe ich ja auch in der Formel geschrieben, aber die Masse allein sagt noch nichts aus über den Schaden von einem Geschoss!!
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Re: Umfrage zu dem anderen thred

Beitragvon Ford8210 » Fr Nov 16, 2012 13:18

Na dann tue ich dir mal antworten:

Die Masse allein sagt zwar nichts aus, ist aber maßgeblich für die Energie, wie du richtiger Weise erkannt hast. Also: Wie schwer ist denn nun eine Schrotkugel? Um es dir mal zu verdeutlichen. In deinem verlinkten Artikel lag eine "Schrotkugel" auf dem Balkon die gegen die Hauswand geflogen ist. Um die Gefährlichkeit zu beurteilen ist es u. a. erforderlich, das Gewicht der "Schrotkugel" zu kennen.

Zum Betreten des Waldes.
Wenn du von Juristerei nichts bis wenig weißt, dann halt dich einfach zurück. Oder laß dich aufklären. Oder lies einfach mal, was geschrieben wurde. Ich habe in meinem letzten Posting mit keiner Silbe erwähnt, daß es dir oder sonst irgendjemand erlaubt ist durch die Bestände abseits der Wege zu gehen. Dies wird lediglich stillschweigend geduldet. Auch wenn es dir nicht paßt. Nur weil ein Verlassen der Wege nicht bußgeldbewährt ist bedeutet dies noch lange nicht, daß es erlaubt ist.

Zu den Pilzen und dem Sammeln.
Du führst dich mit deinen eigenen Äußerungen selbst ad absurdum. Du unterstellst mir, daß ich falsch liege mit meiner Behauptung, daß es sich -wie du schreibst- "nur um ein Entgegenkommen der Waldbesitzer" handeln würde. Weiter führst du dazu aus, daß jeder das Recht hätte Pilze in geringen Mengen zu sammeln und der Besitzer des Waldes nichts zu dulden hätte. Dann zitierst du das BNatG. Und jetzt gibst du zu, daß die Pilze dem gehören, auf dessen Grundstück sie stehen. Ich beglückwünsche dich zu dieser Erkenntnis. Somit hast du selbst wenigstens die Eigentumsverhältnisse verstanden und für alle dargestellt. Und jetzt beurteilen wir mal deine Pilzesammelei in einem Waldgebiet abseits der Wege, welches dir nicht gehört. Bei den Pilzen handelt es sich um "bewegliche Sachen". Denn man kann diese von einem Ort zum anderen tragen. Diese Pilze sind fremd, da sie dir nicht gehören, sondern dem Waldbesitzer. Der Begriff "Sammeln" ist gleich "Wegnehmen". Du willst die Pilze haben, also hast du eine Zueignungsabsicht. Weiterhin hast du auch keinen Anspruch auf fremde Sachen, also handelst du rechtswidrig. Ich denke, das kapierst auch du.
So. Jetzt nehmen wir uns mal " § 242 StGB "Diebstahl" vor. Der besagt, das derjenige, der sich fremde bewegliche Sachen in rechtswidriger Zueignungsabsicht aneignet einen Diebstahl begeht. Du kannst das Pilzesammeln jetzt selbst unter den § 242 StGB subsumieren. Und noch was: Eigentum bleibt Eigentum und wird durch Diebstahl nicht auf den Dieb oder Dritte übertragen.
Das große Glück der Pilzesammler ist, daß weder der Staat von seinem Strafverfolgungsrecht gebrauch macht und kein Interesse an der Verfolgung des Pilzdiebstahles hat. Weiterhin, daß es den allermeisten Waldbesitzern ebenfalls egal ist und sie kein Interesse an einer Strafverfolgung haben, das Pilzesammeln also "stillschweigend dulden". Weiterhin handelt es sich hier um den Diebstahl geringwertiger Sachen, der sowieso anders zu bewerten ist, als der Diebstahl selbst.
Daß der Gesetzgeber im BNatG den § 39 Absatz 3 eingeführt hat, trägt lediglich dem Rechnung, daß noch bis ins 20te jahrhundert hinein das Sammeln von Naturpflanzen dem Überleben diente, was heute nicht mehr erforderlich ist. Würde dieser Absatz nicht im BNatG stehen könnte niemand sonst auch nur im entferntesten ein Blümchen in der Natur pflücken, Kräuter oder sonst eine einheimische Pflanze entnehmen könnte. Der Absatz 3 spricht aber explizit von Stellen in der Natur, die keinem Betretungsverbot unterliegen. Also Wege und Wegränder. Nicht die Bestände. Denn wie gesagt: Was nicht ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt ist, ist deswegen noch lange nicht erlaubt. Hier sind die gesetzlichen Grundlagen im Kontext zu sehen.
Hierzu noch was. Dieser Absatz 3 des § 39 BNatG ist keine Erlaubnis, sondern als Beschränkung zu sehen. Denn der Absatz schränkt die "Entnahme" von Pflanzen aus der Natur ein. Dies ergibt sich aus dem letzten Teilsatz "... die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen...". Also die Einschränkungen: Stellen "unterliegen nicht dem Betretungsverbot", "Geringe Menge" (nicht unbegrenzt), "persönlicher Bedarf" (noch nicht mal für die Mutter! oder sonst jemanden) und "pfleglich entnehmen" (nicht mit Hacke und Spaten und ohne vermeidbare Beschädigung der Natur). Wäre der Absatz als Generalerlaubnis zu sehen, dann würde nach dem Wort "Natur" im Text direkt die Worte "entnehmen und sich aneignen" folgen.

Zu deinem letzten Absatz:
Das in Klammern Geschriebene läßt erkennen, daß du langsam aber sicher an die Grenzen deiner kleinen Welt stößt. Ansonsten würdest du nicht anfangen solch kleine Unverschämtheiten loszulassen.
Genug des Vorwortes. Weiter im Text.
Ja, ich muß zugeben, daß ich die Verlinkung zu diesem Artikel übersehen habe. Du hast mich zu recht auch darauf hingewiesen.
Es bleiben dennoch Fragen offen, die auch du nicht beantworten kannst. Warum erst so spät Anzeige erstattet wurde. Und noch was. Es steht nicht zweifelsfrei fest, ob tatsächlich Jäger oder nicht. Denn es wird davon gesprochen, daß er "angeblich" Jäger sei. Nicht davon, daß er Jäger ist. Wenn du dich mit mir in der Juristerei verstricken willst, dann machen wir das auch richtig.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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