Ford8210 hat geschrieben:Erstens ist keine Rede von einem Jäger, der den anderen angezeigt hat. Sondern es ist die Rede vom Hausbesitzer. Und der hat auf anraten der "Bezirkshauptmannschaft" die Anzeige erstattet. Außerdem hat der Tierschutzverein die "Schreie" des Knopfbockes gehört. Wie du jetzt daraus ableitest, daß hier ein jäger einen anderen jäger angezeigt hat, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Grundlage.
hier tut es doch ganz klar stehen!!
"Noch dazu, weil der Anzeiger anscheinend Jäger ist."
http://ooe.orf.at/news/stories/2556184/
Ford8210 hat geschrieben:Übrigens zu deiner Information. Es hat niemand querfeldein zu gehen. Oder was würdest du sagen, wenn jemand durch deinen Garten latscht. Nichts anderes ist es, wenn jemand über Wiesen und Felder läuft, die ihm nicht gehören. Die sind nämlich Privateigentum und kein Allgemeingut. Gleiches gilt für die Wälder. Die Nutzung der Wege ist hingegen jedermann per Gesetz erlaubt. Für das Betreten von Wald und Feld gibt es ebenfalls Regelungen, die das untersagen. Feld- und Forschutzgesetzgebung!
Das zeigt natürlich auch dass du keine Ahnung hast! Natürlich darf man im Wald überall rumlaufen! Betretungsrecht nennt man das und das tut im Bundeswaldgesetz klar stehen. Nur zum Radfahren muss man auf dem Weg bleiben!! Oder sammelst du Pilze, die auf dem Waldweg wachsen tun??
§ 14 Bundeswaldgesetz Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
Wer da was anderes behauptet "(Gleiches gilt für die Wälder. Die Nutzung der Wege ist hingegen jedermann per Gesetz erlaubt.") zeigt, dass er keine Ahnung hat!
Ford8210 hat geschrieben:Weiterhin muß ich dem angeschossenen Spaziergänger entweder Dummheit oder Ignoranz unterstellen. Auch wenn er verbotenermaßen querfeldein gegangen sein sollte. Denn ein Treiben ist deutlich durch Rufe der Treiber, Gebell der eingesetzten Hunde und eventuell schon vorher gefallenen Schüssen deutlichst zu erkennen. Und wer dann seine Nase dort hineinsteckt, muß eben damit rechnen, daß er verletzt wird.
Wiegesagt er darf quer durch den Wald laufen! Man kann als Jäger nicht davon ausgehen dass jeder über den Weg kommt wo das Schild stehen tut!!
§ 20 Bundesjagdgesetz Örtliche Verbote
(1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.
Ford8210 hat geschrieben:Und die Frage nach dem Gewicht einer Schrotkugel hast du mir immer noch nicht beantwortet!
Nachdem die erste Hilfe leisten mussten und dann das Opfer ins Krankenhaus musste, gehe ich mal davon aus, dass er nicht nur einen Kratzer hatte!!
Ford8210 hat geschrieben:Auch beim ORF, so wie bei allen anderen Fernsehsendern, gibt es seriöse Umfragen und Umfragen, die einen bestimmten, vom Befrager vorgesehenen Zweck verfolgen.
Ja immer wenn einem die Umfrageergebnisse nicht passen tut, dann ist natürlich der Verfasser der Umfrage schuld... Dass das Ergebnis durchaus richtig sein könnte tut man garnicht in Erwägung ziehen!!