Hab da mal eine Frage, die ich mir bisher selber noch nicht so richtig beantworten konnte...
Also folgender Fall:
Landwirt A verkauft bei Lagerhaus B 1 dt Weizen zu netto 10€ +10,7% Umsatzsteuer = 11,07€, die der A von B überwiesen bekommt.
Einen Tag später kauft der A vom B 1dt Weizen zu netto 10€+7% Umsatzsteuer = 10,70€, die der A dem B überweisen muss.
Das heißt für mich folgendes: Durch zwei sich "aufhebende" Geschäfte verbleibt offensichtlich ein Gewinn von 0,37€/dt beim A.
Woher holt sich nun der B die Umsatzsteuerdifferenz wieder? Vom Finanzamt? Hab ich irgendeinen Denkfehler? Das erscheint mir im Prinzip eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein, vorausgesetzt man findet ein Lagerhaus, das für An- und Verkauf die gleichen Netto-Preise bietet.
Wie sähe der o.g. Fall beim Handel zwischen zwei Landwirten aus, also wenn ein Bauer von einem anderen z.B. Weizen abkauft? Wer muss da welche MWst. ausweisen?
Vielen Dank für Aufklärung.
Dank und Gruß,
K.