Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 23:03

Umsatzsteuerdifferenz

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
Antwort erstellen
53 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon Kreuzschiene » Mi Dez 30, 2009 16:32

Hab da mal eine Frage, die ich mir bisher selber noch nicht so richtig beantworten konnte...
Also folgender Fall:

Landwirt A verkauft bei Lagerhaus B 1 dt Weizen zu netto 10€ +10,7% Umsatzsteuer = 11,07€, die der A von B überwiesen bekommt.
Einen Tag später kauft der A vom B 1dt Weizen zu netto 10€+7% Umsatzsteuer = 10,70€, die der A dem B überweisen muss.

Das heißt für mich folgendes: Durch zwei sich "aufhebende" Geschäfte verbleibt offensichtlich ein Gewinn von 0,37€/dt beim A.

Woher holt sich nun der B die Umsatzsteuerdifferenz wieder? Vom Finanzamt? Hab ich irgendeinen Denkfehler? Das erscheint mir im Prinzip eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein, vorausgesetzt man findet ein Lagerhaus, das für An- und Verkauf die gleichen Netto-Preise bietet.

Wie sähe der o.g. Fall beim Handel zwischen zwei Landwirten aus, also wenn ein Bauer von einem anderen z.B. Weizen abkauft? Wer muss da welche MWst. ausweisen?

Vielen Dank für Aufklärung.

Dank und Gruß,

K.
Kreuzschiene
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 30, 2009 17:28

Grundsätzlich sind deine Gedanken richtig. Das Lagerhaus B hat eine negative Zahllast an das Finanzamt, d.h. einen Erstattungsanspruch, eigentlich in der LW nichts ungewöhnliches, bei allen Molkereinen, Schlachtereien, die von pauschalierenden Landwirten kaufen die Regel.

Die Differenz von 0,37 ist im ersten Schritt einmal eine Subvention an den Landwirt. Sie soll aber, so ist die offizielle Begründung aber auch dafür dienen, dass du ja bei der Pauschalierung keinen Erstattungsanspruch hast, d.h. 7 respektive 19 % zahlen musst. Ob diese Rechnung jedoch je nach Betriebszweig für den Pauschalierer aufgeht, ist eine andere Frage. Persönlich vertrete ich den Standpunkt, dass man diesen Unfug des lw. Sonderweges abschaffen sollte, dies war auch geplant, aber der Bauernverband lief Amok.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon kimba1809 » Mi Dez 30, 2009 17:35

Landwirt A macht die 0,37€/dt Gewinn bei diesem Geschäft, und Lagerhaus B bekommt diese Mwst.Differenz vom Finazamt.

Aber ob sich ein Lagerhaus findet das für umsonst diese Geschäfte macht?
Bei Handel von Getreide legt immer der Verkaufende, aufgrund seiner steuerlichen Veranlagung, die Höhe der MwSt. Fest. Pauschaliernde Landwirte dann 10.7 %, optierende Landwirte bzw. Händler immer 7%.

Je nach Betriebsausrichtung ist optieren oder pauschalieren besser. Meist wird aus Vereinfachungsgründen beim Pauschalieren geblieben.
Ich wollte auch mal was schreiben
kimba1809
 
Beiträge: 931
Registriert: Di Nov 10, 2009 23:19
Wohnort: Mittelhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon Firlefanz » Mi Dez 30, 2009 18:14

Persönlich vertrete ich den Standpunkt, dass man diesen Unfug des lw. Sonderweges abschaffen sollte, dies war auch geplant, aber der Bauernverband lief Amok.[/quote]

Das würde ich so nicht sagen. Die 10,7 % beim pauschalierenden Betrieb sind berechnet und gleichen den Vorsteuerabzug in etwa aus. Würde man "diesen Unfug des lw. Sonderweges abschaffen", so müßten alle Betriebe jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Da es eine Vielzahl von kleinen Betrieben gibt, müßten mehr Beamte im Finanzamt eingestellt werden, ohne daß sich die Steuereinnahmen erhöhen. Betriebswirtschaftlich fährt der Staat. meiner Meinung nach, mit der Pauschalierung günstiger.
Größere und "expansionsfreudige" Betriebe optieren meistens sowieso.

Firlefanz
Firlefanz
 
Beiträge: 72
Registriert: Di Nov 03, 2009 17:43
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon kimba1809 » Mi Dez 30, 2009 18:59

frankenvieh hat geschrieben:So schlau ist das Finanzamt schon lange und stuft derartige Vorgänge als Scheingeschäft ein... dann kriegt der Landhändler eben nicht seine USt. zurück.

Die Pauschalierung ist keine Subvention, sondern ein draufleg Geschäft für die Bauern und es ist kein Bauer gezwungen zu pauschalieren, es kann jeder mtl. mit 15 Tagen seine USt. mit dem FA abrechnen, nur dann würde die Bürokratie bei einigen Höfen um 100 % ansteigen bzw. ein Großteil würde das System nicht verstehen. Der Bauernverband würde über seine Buchstellen richtig an der Regelbesteuerung verdienen. Die kostest nämlich auch rd. 1.000 € Stb. Honorar. Wir würden uns im HLBS die Hände reiben. Aber das kann nicht das Ziel sein. Denn im Umkehrschluß, würden viele kleine Höfe damit weggemobbt und wie liebe ich die Umsatzsteuerprüfungen ....


Wer zahlt denn 1000€ für die Vorsteuer-Erklärung :?: Da wird wohl einer über den Tisch gezogen.
Ich mache dies bei mir selber und zahle nichts extra, ansonsten 250 €
Wenn man Geld vom Finanzamt zu bekommen hat macht man sowieseo nur die Jahreserklärung. Erst bei hoher Rückforderung wird man für künftige Jahre zur monatliche Abgabe einer Erklärung verpflichtet.
Ich wollte auch mal was schreiben
kimba1809
 
Beiträge: 931
Registriert: Di Nov 10, 2009 23:19
Wohnort: Mittelhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Mi Dez 30, 2009 19:11

Dass die Pauschalierung ein Draufleggeschäft für die Bauern ist, wie Frankenvieh schreibt, das war schon immer meine Meinung, bei einem investierenden Betrieb sowie so. Für soche Aussagen wurden ich aber, lieber Frankenvieh, von den BV-Funktionären heftigst gerügt. Ich habe denen aber sofort verziehen, denn von solchen Fragen sind sie völlig frei.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon Firlefanz » Mi Dez 30, 2009 22:08

CarpeDiem hat geschrieben:Dass die Pauschalierung ein Draufleggeschäft für die Bauern ist, wie Frankenvieh schreibt, das war schon immer meine Meinung, bei einem investierenden Betrieb sowie so. Für soche Aussagen wurden ich aber, lieber Frankenvieh, von den BV-Funktionären heftigst gerügt. Ich habe denen aber sofort verziehen, denn von solchen Fragen sind sie völlig frei.


Es kann sich doch jeder Landwirt, anhand des Jahresabschlußes und der geplanten Infestitionen, doch selbst ausrechnen was sich für Ihn besser lohnt. Jeder hat das Wahlrecht ob er pauschaliert oder optiert.
Ich versteh das Problem nicht, das ganze ist eine normale unternehmerische Entscheidung. Oder versteh ich wieder mal was falsch?

Firlefanz
Firlefanz
 
Beiträge: 72
Registriert: Di Nov 03, 2009 17:43
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon Kreuzschiene » Mi Dez 30, 2009 22:37

Vielen Dank erstmal für die Erklärungen. Jetzt wird schon vieles Klarer.

Um das Ganze mal weiter zu spinnen:
Es müsste doch dann auch möglich sein, dass ich als Nicht-Landwirt ein Gewerbe anmelde - meinetwegen eine Getreide- und Viehhandlung.
Ich kaufe nun Ferkel beim Ferkelerzeuger F, bezahle ihm 10,7% MWSt. und verkaufe dann an den Mäster M weiter, und er braucht nur 7% MWSt. zu bezahlen. Die Differenz hole ich mir vom Finanzamt.
Folge wäre, dass der M so günstiger an die Ferkel des F kommen würde. Ich hätte halt ein wenig Arbeit jedes Monat mit dem Finanzamt, aber ansonsten keine Verluste, oder?
Denke auch nicht, dass man hier dann noch von Scheingeschäften sprechen kann, oder? Es sind ja reale Geschäfte dahinter...
Also, was spricht dagegen, dass ich im neuen Jahr ein Gewerbe anmelde, und o.g. durchziehe? Wäre doch aus meiner Sicht eine win-win-Situation. Zu den Ferkeln könnte ich dann noch ein wenig Getreide handeln, und immer fleissig die Umsatzsteuerdifferenz vom Finanzamt abholen. Da mus es doch einen Haken geben...

Dank und Gruß
K.
Kreuzschiene
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon kimba1809 » Do Dez 31, 2009 3:04

Schönes Geschäft :P

Du kauft ein Ferkel für 100,- € plus 10,7% MwSt. (also 110,70€) ein und verkauft es für 100,- € plus 7% Mwst. (also 107,- €). Differenz von 3,70€ erhäst du vom Finanzamt. Du hast Auszahlungen von 110,70€ und Einzahlungen von 110,70€, d.h. dein Kontostand ist immer null.
Wie willst aber von deinem Gewinn (0,-€) aus diesen Geschäften deine weiteren Kosten (Papier für Rechnungen, Steuererklärung, Arbeitsentlohnung) abdecken?
Der Mäster hat seinen Vorteil auf dein Kosten

PS. Der Ferkelpreis war nur ausgedacht, es ist mit einer runden Zahl besser zu erklären, bitte deshalb hier keine Diskussion über meinen Ferkelpreis. :regen:
Ich wollte auch mal was schreiben
kimba1809
 
Beiträge: 931
Registriert: Di Nov 10, 2009 23:19
Wohnort: Mittelhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 31, 2009 10:16

Das ganze wurde aber mit einer kleinen Abwandlung in der Vergangenheit schon praktiziert. Es gab einmal eine Zeit da erhielt der pauschalierende Landwirt 13% USt auf seine verkauften Produkte.

Ferkel wurden eingekauft von einem "Gewerbebetrieb" und umsatzsteuergereinigt. Diese wurden dann als Läufer an den landw. Betrieb mit 7% USt verkauft, der betrieb die Endmast und verkaufte zu 13% die er zusätzlich zum Nettoerlös einstrich. Zudem war das ganze noch in erheblichem Masse "vieheinheitenschonend". Wichtig dabei war nur, dass die Tiere tatsächlich "umgesetzt" wurden.

In etwas abgewandelter Form wird das ganze ja immer noch betrieben. Viele haben zwei Betriebe, aus Gründen der Vieheinheiten. Der kleine Betrieb ist in aller Regel Pauschalierer, der hat immer die höchsten Erträge und die geringsten Kosten. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 31, 2009 10:21

Grundsätzlich muss man sich als Lw immer vor Augen halten, dass in der steuerrechtlichen Systematik der USt diese immer in einem Betrieb neutral ist, d.h. "bezahlen" tut die USt nur der Endverbraucher als nicht vorsteuerabzugsberechtigter Nichtunternehmer. Die Gewinnüberlegungen der Landwirte basieren einzig und allein auf diesen Pauschalierungsmätzchen. Firlefranz hat schon recht, jeder kann das ausrechnen. Wer dazu einen Berater braucht, der sollte mal in kfm. Grundausbildung investieren.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 31, 2009 11:21

Das ist doch auch ganz klar, warum es bei der USt Ärger gibt. Wenn ein Prüfer bei den "Auslegungssteuern" zu sehr auf die Füsse getreten bekommt, dann geht er an die "Formalsteuern" heran. Dazu eignet sich nichts besser als die Umsatzsteuer mit ihren hunderten von Formalvorschriften oder Ausnahmen von der Ausnahme. Aber die hast du doch alle im Griff, Frankenvieh???
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon spielmann » Do Dez 31, 2009 13:28

Warum macht man nicht alle Steuern gleich :?: Wenn ich Reperaturen habe oder neue Maschinen kaufe zahle ich immer 19%, wenn ich meine Produkte verkaufe bekomme ich nur 10,7% .
Wäre doch viel einfacher bei gleichem Steuersatz.
mfg. Emilson
spielmann
 
Beiträge: 354
Registriert: So Nov 01, 2009 14:49
Wohnort: Saartal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon Manfred » Do Dez 31, 2009 15:24

Musst halt eine Umsatzsteuererklärung machen (je nach Umsatz evtl. jeden Monat). Dann kannst du 7% bzw. 19% (je nach Produkt) verlangen und darfst die Differenz zwischen Umsatzsteuereinnahmen und Umsatzsteuerausgaben an das Finanzamt abführen.
Dass es damit für dich einfacher und billiger wird, darf bezweifelt werden.

Die 10,7 % bekommst du, weil der Staat meint, dass dann die pauschalisierenden landwirtschaftlichen Betriebe ca. gleich viel Umsatzsteuer einnehmen, wei sie im Einkauf ausgeben. Das spart dir Arbeit bzw. Steuerberaterkosten und dem Staat Bearbeitungskosten.

Je nach Betriebsform kann es aber durchaus attraktiv sein, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Wenn die Einnahmen großteils umsatzsteuerfrei sind (z.B. Bio-Mutterkuhbetrieb mit viel Fäche pro Tierzahl und hohen Flächenprämien), die Ausgaben aber mit 19% behaftet (Maschinen, Lohner etc.), dann kann es durchaus sein, dass du Kohle vom Staat zurück bekommst, wenn du dir die Mühe einer regelmäßigen Umsatzsteuererklärung machst.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
Manfred
 
Beiträge: 12997
Registriert: Di Jun 13, 2006 18:26
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Umsatzsteuerdifferenz

Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 31, 2009 16:07

Nimm doch einen einfachen Ackerbaubetrieb. Umsatz = 7%, Kosten fast überwiegend 19%, das bedeutet dass bei 36,84 % der Kosten Waffengleichheit herrscht, noch Fragen???
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
53 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Agrarmärkte

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], bob71, Google [Bot], Google Adsense [Bot], Göttge

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki