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Ich bin deswegen für das Verbot jeglicher Bodennaher Gülleausbringung. Ein Gülleverteiler muß in Zukunft die Gülle erst 10 meter hoch in die luft sprühen bei möglichst kleiner Tröpfchengröße. Desweiteren darf in Zukunft nur noch ab mindestens Windstärke 4 und Temperaturen über 20 Grad Gülle ausgebracht werden. Einarbeitung innerhalb der ersten 48 Stunden hat zu unterbleiben.
Der Stickstoff der als Ammoniak in die Luft geht belastet das Grundwasser nicht mehr
Ironie aus.
mfg