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Unfall -Verwandte- BG

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
50 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4

Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon langholzbauer » Fr Nov 17, 2017 14:08

Hallo!
Ich wollte ja hier nichts mehr schreiben. Aber da ich direkt angesprochen werde...

Die Antwort von AEgro deckt sich im Goßen und Ganzen mit meiner Ansicht zu dem Thema.
Als haupt-bzw.vollberuflicher Einzahler in die SVLFuG werde ich ganz sicher hier keine Vorschläge geben, wie mann im (Brennholz-)Schadensfall trotzdem diese in Anspruch nehmen kann.
Nur soviel: Brennholz ist ein Holz erst dann, wenn es nach seiner Bearbeitung keiner anderen wirtschaftlicheren Verwertung mehr zugeführt werden kann.
Vergesst bitte in der ganzen Geschichte nicht, daß es das Wichtigste ist, jedwegliche Unfälle zu vermeiden!!!!
LBG-Versicherte können auch mit Geschichten über Betriebskontrollen Bücher schreiben.

Kleine Erläuterung zu meiner Aussage "Außerdem ist auch auf kleinen Waldparzellen die Produktion von hochwertigen Nutzholz möglich." :

Bei einem durchschnitlichem jährliche Zuwachs von 5-8 Erntefestmeter pro ha bleiben neben diesen noch zusätzlich ca.2-3 Fm Derbholz über.
Wenn jetzt der"Kleinstwaldbesitzer" der Meinung ist, seine gesamte Ernte zu verheizen, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
Wer als Waldbesitzer die Verantwortung für seine Flächen übernimmt, sich weiterbildet, seinen Wald hegt und pflegt,vieleicht in einem forstwirtschaftlichen Verbund mit anderen zusammenarbeitet, der hat langfristig diese 5+x Fm Holz/ha und Jahr stehen, die zu schade zum verheizen sind. Das bringt dann wirtschaftliche Erträge(und mit etwas Glück sogar Gewinne) aus denen mann den BG-Beitrag leicht leisten kann.
Daß bei kleineren Betrieben diese Einnahmen nicht regelmäßig fliesen ist natürlich auch klar.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Deutscher Holzer » Fr Nov 17, 2017 14:38

@AEgro und Johannes D:
Auch der Kleinwaldbesitzer, der (zwangsweise) Mitglied der Landwirtschaftlichen BG ist, hat die selben Rechte und Pflichten wie jeder Andere auch. Er genießt auch den gleichen Versicherungsschutz und ist (im Sinne der BG) ebenfalls Inhaber eines Land/Forstwirtschaftlichen Betriebes. Als solcher wohnt er NICHT in einem privaten Wohnhaus....

Wenn einer, egal wie viel Wald er besitzt, im Schadensfall reinschreibt, er hat Brennholz für seine private Nutzung gemacht, ist er selbst schuld ! Private Arbeiten sind über die BG nicht versichert, auch nicht beim Großwaldbesitzer.
Weiter oben wurde schon mal geschrieben, man sollte als Mitglied einer BG (und damit als Betriebsinhaber) schon wissen was man wo reinschreibt.
Deutscher Holzer
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon AEgro » Fr Nov 17, 2017 14:52

Danke langholzbauer,
für deine Beiträge.
Ich wollte dich icht aus deine Ruhe bringen.
Vielleicht hab ich mich in meinen Beiträgen zu dumm gestellt ?
Aber meist fordert das die meisten Reaktionen.
Ich bin zwar kein SFVLG-Spezialist, aber soweit kenn ich mich aus.
Mit dem Link auf das Urteil wollte ich auf die Materie aufmerksam machen, damit vor allem die reinen Hobbyholzer und Hobbylandwirte, die zwar Wegen der Flächen
Zwangsmitglied in der BG sind, sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen.
Und im Fall der ( Un) Fälle doch das böse Erwachen kommt.
So wie es dieser Frau jetzt ergangen ist.
Heute gabs in der " Heibronner Stimme " noch ein paar weitere Details und mehr von der Urteilsbegründung.
Finde aber jetzt nichts um es zu verlinken.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon 777 » Fr Nov 17, 2017 16:30

DH
Die meisten Land u Forstwirte wohnen in Privathäusern, denn diese wurden vor zig Jahren aus dem Betriebsvermögen herausgenommen.
Bei Betriebswohnungen, Büros, Mietwohnungen, Stallungen.... wird es sicher anders aussehen.
777
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon moggälä » Fr Nov 17, 2017 21:04

Hallo,

letzte Woche gab's mal wieder ne FBG-Versammlung. Schwerpunktthema neue Sicherheitsfällmethode - also quasi UVV - Vortrag durch einen Fachberater für Arbeitssicherheit in dem Bereich.
Da kam dann auch die Frage nach der allgemeinen Absicherung durch die LSV/LBG.
Antwort: Als Waldbesitzer ist man bei Arbeiten in seinem Wald abgesichert - ohne wenn und aber. Auch auf jeden Fall helfende Verwandte ersten Grades / direkte Verwandte - das deckt sich mit dem Link von weiter oben ( https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb05/vmb0502/index.html ).
Was die Debatte soll, was jemand daheim mit dem Holz macht, versteh ich nicht. Ansichten und Meinungen als persönliche Ansicht schön und gut - im Schadensfall zählen Fakten.
Und mit Verlaub - nachdem ich bereits das zweifelhafte Glück hatte, einen heftigen Unfall durch die BG geregelt zu bekommen, kann ich einige Beschwerden gegen die BG nicht so ganz nachvollziehen.

mfG
Axel
moggälä
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Obsti » So Nov 19, 2017 18:05

moggälä hat geschrieben:Hallo,

letzte Woche gab's mal wieder ne FBG-Versammlung. Schwerpunktthema neue Sicherheitsfällmethode - also quasi UVV - Vortrag durch einen Fachberater für Arbeitssicherheit in dem Bereich.
Da kam dann auch die Frage nach der allgemeinen Absicherung durch die LSV/LBG.
Antwort: Als Waldbesitzer ist man bei Arbeiten in seinem Wald abgesichert - ohne wenn und aber. Auch auf jeden Fall helfende Verwandte ersten Grades / direkte Verwandte - das deckt sich mit dem Link von weiter oben ( https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb05/vmb0502/index.html ).
Was die Debatte soll, was jemand daheim mit dem Holz macht, versteh ich nicht. Ansichten und Meinungen als persönliche Ansicht schön und gut - im Schadensfall zählen Fakten.
Und mit Verlaub - nachdem ich bereits das zweifelhafte Glück hatte, einen heftigen Unfall durch die BG geregelt zu bekommen, kann ich einige Beschwerden gegen die BG nicht so ganz nachvollziehen.

mfG
Axel


Hat der Fachberater auch etwas zur Unterweisungspflicht und deren Dokumentation ( für Mitarbeiter und Helfer) gesagt oder darauf hingewiesen? Das Stichwort lautet Gefährdunghaftung.
Ich werde meinen Betrieb in 2018 nach ASS ( Arbeitssicherheitssystem) zertifizieren lassen.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
Obsti
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Ecoboost » Fr Feb 15, 2019 15:46

Hallo,

ich finde es erschreckend, dass die wenigsten überhaupt Wissen dass nur die SVLFG zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in der Land- und Forstwirtschaft und es dabei völlig egal ist, ob ich das im Haupt/Nebenerwerb oder als Privatmann mache. Von einer Pflichtversicherung ab einer Größe von über 0,25 ha haben die noch nie was gehört.
Manche sind sich echt nicht bewusst dass sie im Falle des Falles wohl völlig ohne Versicherungsschutz da stehen wenn etwas passiert. Da heist es dann ich habe ja eine private Unfallversicherung die das übernimmt.
Was soll man dazu noch sagen!? Die private Unfallversicherung ist dafür überhaupt nicht zuständig und zahlt wenn überhaupt auch nur dann, wenn bleibende Schäden vorhanden sind die zum Teil über ein Zeitlimit von 3 Jahren nach dem Unfall hinaus anhalten müssen.
Gerade wieder so einem Fall mit einem Arbeitskollegen. Der ist irgendwie an ein Waldstück gekommen, ob er gepachtet, gekauft oder sonst was hat konnte ich nicht aus ihm heraus holen.
Habe es auch aufgegeben weil man wirklich das Gefühl hatte mit einer Wand zu sprechen.
Seit Wochen redet er schon vom Seilwindenkauf und hatte nun die Idee, dass er ja hier seinen Kipper am Zugmaul der Seilwinde anhängen kann. Als ich ihm sagte dass dies nicht zulässig auf öffentlichen Straßen ist wollte er mir das erst nicht glauben.
Es ist echt der Wahnsinn was hier zum Teil abgeht, wenn die bei der Waldarbeit auch so unprofessionell vorgehen verwundert es mich nicht wirklich dass teils solche schwere Unfälle passieren. Das geht ja inzwischen soweit, dass man es gänzlich verbieten sollte dass jeder Laie sich einen Wald kaufen, pachten oder sonst was kann. Diese ganzen Hobbyholzer welche ohne über jegliches Hintergrundwissen verfügen schaden letztendlich jeden einzelnen Beitragszahler.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Obelix » Fr Feb 15, 2019 18:38

Bei der Forst-BG bzw. der SVLFG kommt es sehr genau auf die Feinheiten des Unfalls an.
Das ist aber nicht nur bei der Forst-BG SVLFG so, sondern bei jeder anderen BG auch.

Bei der Bau-BG zahlt ja auch dem angestellten Maurer oder Bauarbeiter keine privaten
Unfälle, obwohl der auch Pflichtmitglied in der Bau-BG ist.

Ich finde es sehr unfair, wie hier mit Halbwissen mit der SVLFG umgegangen wird.
Erklären kann man das eigentlich nur mit der Tatsache, dass der Mensch nicht glaubt,
was richtig ist, sondern das was er hören will - auch wenn es falsch ist.

Wichtig ist, den Unfall umgehend zu melden und sich am besten vorher beim
Bauernverband dazu vom einem Spezialisten beraten lassen bzw. beim ausfüllen
des Fragebogens zum Unfall unterstützen lassen.
Zuletzt geändert von Obelix am Fr Feb 15, 2019 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon egnaz » Fr Feb 15, 2019 18:51

Ich finde es schon etwas wunderlich, dass du (ecoboost) über Hobbyholzer herziehst, aber nicht weißt, dass man ab 0,25 ha BG Mitglied ist. (Für diesen Satz muss ich mich bei ecoboost entschuldigen, da ich nicht richtig gelesen habe, dass er doch von der Beitragspflicht ab 0,25 ha wusste)
Die Berufsgenossenschaften sind grundsätzlich für jeden Arbeitsunfall zuständig. So zahlt die Bau BG auch bei Unfällen während Schwarzarbeit. Hinterher kommt dann aber das Donnerwetter.
Auch bei Nachbarschaftshilfe auf dem Bau ist die BG zuständig. So muss man als Bauherr angeben, wer die Arbeiten ausführt. Bei Eigenleistungen die er nicht alleine ausführt sind auch Beiträge an die BG fällig.
Die private Unfallversicherung zahlt das, was im Vertrag vereinbart wurde, unabhängig davon was andere noch zahlen.
Zuletzt geändert von egnaz am So Feb 17, 2019 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Eckhard
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Ecoboost » Fr Feb 15, 2019 19:44

Hallo,

egnaz hat geschrieben:Die Berufsgenossenschaften sind grundsätzlich für jeden Arbeitsunfall zuständig.

Das ist bei der SVLFG aber dann wohl anders.
Wenn man keine Beiträge an die SVLFG entrichtet hat man auch keinen Versicherungsschutz, ist hier auch nachzulesen.
http://www.wald-prinz.de/top-10-fragen- ... schaft/142
Ist genau das selbe wie wenn man sich auf schriftlichen Antrag bei unter 0,25 ha von der BG befreien lässt. So richtig durchblicken tut da eh keiner mehr.

Gruß

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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Obelix » Fr Feb 15, 2019 20:15

Die Berufsgenossenschaft ist keine private Unfallversicherung!

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei "beruflicher Bedingtheit" oder einem beruflichen Zusammenhang.
Sie zahlt nicht bei Unfällen, die dem "privaten Bereich" zuzuordnen ist. "Spöckes" oder "zum Fun" ist
i.d.R. kein beruflicher bedingter Zusammenhang.
Die Abgrenzung ist schwierig, komplex, von vielen Einzelfällen und vielen gerichtlichen Urteilen
geprägt, wie dass umzusetzen ist.

Die Abgrenzung ist notwendig, damit die Beiträge für die Pflichtmitglieder möglichst niedrig und
bezahlbar bleiben.

Die hier im Forum geführten BG-Diskussionen sind vergleichbar mit denen über eine 50-km/h-Tempo-
Begrenzung außerhalb der Ortschaft. Die gilt und da wird i.d.R. auch nicht drüber diskutiert, ob
sinnvoll oder nicht, wenn man geblitzt wurde. Die Tempobegrenzung hat ja auch oft Gründe, die
sich vielen nicht erschließen, weil sie eben nicht tief genug im Thema sind. Dann prozessiert man
halt und ein Richter erklärt es einem, ggf. mit den entsprechenden Kosten, wenn man es nicht
verstehen und einsehen will.
Zuletzt geändert von Obelix am Fr Feb 15, 2019 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon egnaz » Fr Feb 15, 2019 20:21

In deinem Link ist es doch gut erklärt. Unter 0,25 ha kann man sich befreien lassen, braucht keinen Beitrag zahlen und erhält dann natürlich keine Leistung. Alle anderen sind Zwangsmitglied und die BG muss bei allen Arbeitsunfällen zahlen.
Gruß Eckhard
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon DST » Sa Feb 16, 2019 7:14

Ecoboost hat geschrieben:
......
Es ist echt der Wahnsinn was hier zum Teil abgeht, wenn die bei der Waldarbeit auch so unprofessionell vorgehen verwundert es mich nicht wirklich dass teils solche schwere Unfälle passieren. Das geht ja inzwischen soweit, dass man es gänzlich verbieten sollte dass jeder Laie sich einen Wald kaufen, pachten oder sonst was kann. Diese ganzen Hobbyholzer welche ohne über jegliches Hintergrundwissen verfügen schaden letztendlich jeden einzelnen Beitragszahler.

Gruß

Ecoboost


Wenn man die hier im Forum verlinkten Presseberichte über tödliche Forstunfälle so liest sind aber kaum Laien und Selbstwerber betroffen.
Die Opfer hatten häufig langjährige Erfahrung und waren teils im höheren Alter.

Weiß nicht was gefährlicher ist:

- Unwissenheit aufgrund geringer Erfahrung?
- Oder Leichtsinn aufgrund langjähriger Erfahrung?
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Rapp » Sa Feb 16, 2019 7:16

Obelix hat geschrieben:Die Berufsgenossenschaft ist keine private Unfallversicherung!

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei "beruflicher Bedingtheit" oder einem beruflichen Zusammenhang.
Sie zahlt nicht bei Unfällen, die dem "privaten Bereich" zuzuordnen ist. "Spöckes" oder "zum Fun" ist
i.d.R. kein beruflicher bedingter Zusammenhang.
Die Abgrenzung ist schwierig, komplex, von vielen Einzelfällen und vielen gerichtlichen Urteilen
geprägt, wie dass umzusetzen ist.

Die Abgrenzung ist notwendig, damit die Beiträge für die Pflichtmitglieder möglichst niedrig und
bezahlbar bleiben.

Die hier im Forum geführten BG-Diskussionen sind vergleichbar mit denen über eine 50-km/h-Tempo-
Begrenzung außerhalb der Ortschaft. Die gilt und da wird i.d.R. auch nicht drüber diskutiert, ob
sinnvoll oder nicht, wenn man geblitzt wurde. Die Tempobegrenzung hat ja auch oft Gründe, die
sich vielen nicht erschließen, weil sie eben nicht tief genug im Thema sind. Dann prozessiert man
halt und ein Richter erklärt es einem, ggf. mit den entsprechenden Kosten, wenn man es nicht
verstehen und einsehen will.




Danke für diesen Beitrag. Top.
Auch hier sieht man an den vorangehenden Beiträgen das solche Diskussionen sinnlos sind.
Wieder verbrannte Zeit.
Und ich wüsste auch nicht warum
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Rapp » Sa Feb 16, 2019 7:24

Ecoboost hat geschrieben:Hallo,

ich finde es erschreckend, dass die wenigsten überhaupt Wissen dass nur die SVLFG zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in der Land- und Forstwirtschaft und es dabei völlig egal ist,
(......)

Es ist echt der Wahnsinn was hier zum Teil abgeht, wenn die bei der Waldarbeit auch so unprofessionell vorgehen verwundert es mich nicht wirklich dass teils solche schwere Unfälle passieren. Das geht ja inzwischen soweit, dass man es gänzlich verbieten sollte dass jeder Laie sich einen Wald kaufen, pachten oder sonst was kann. Diese ganzen Hobbyholzer welche ohne über jegliches Hintergrundwissen verfügen schaden letztendlich jeden einzelnen Beitragszahler.

Gruß

Ecoboost


Was hat der Kauf von Grund und Boden mit der Bewirtschaftung zu tun?
Erst mal gar nichts.
Auch in der Land- und Forstwirtschaft geht der Trend eindeutig zur Fremdbewirtschaftung durch Lohnunternehmer.
Und diejenigen, die sich als Unternehmer im Sinne von Kaufmann verstehen sind in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher als diejenigen die den Knecht auf dem eigenen Betrieb stellen.
Ist leider so.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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