Hallo!
Ich wollte ja hier nichts mehr schreiben. Aber da ich direkt angesprochen werde...
Die Antwort von AEgro deckt sich im Goßen und Ganzen mit meiner Ansicht zu dem Thema.
Als haupt-bzw.vollberuflicher Einzahler in die SVLFuG werde ich ganz sicher hier keine Vorschläge geben, wie mann im (Brennholz-)Schadensfall trotzdem diese in Anspruch nehmen kann.
Nur soviel: Brennholz ist ein Holz erst dann, wenn es nach seiner Bearbeitung keiner anderen wirtschaftlicheren Verwertung mehr zugeführt werden kann.
Vergesst bitte in der ganzen Geschichte nicht, daß es das Wichtigste ist, jedwegliche Unfälle zu vermeiden!!!!
LBG-Versicherte können auch mit Geschichten über Betriebskontrollen Bücher schreiben.
Kleine Erläuterung zu meiner Aussage "Außerdem ist auch auf kleinen Waldparzellen die Produktion von hochwertigen Nutzholz möglich." :
Bei einem durchschnitlichem jährliche Zuwachs von 5-8 Erntefestmeter pro ha bleiben neben diesen noch zusätzlich ca.2-3 Fm Derbholz über.
Wenn jetzt der"Kleinstwaldbesitzer" der Meinung ist, seine gesamte Ernte zu verheizen, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
Wer als Waldbesitzer die Verantwortung für seine Flächen übernimmt, sich weiterbildet, seinen Wald hegt und pflegt,vieleicht in einem forstwirtschaftlichen Verbund mit anderen zusammenarbeitet, der hat langfristig diese 5+x Fm Holz/ha und Jahr stehen, die zu schade zum verheizen sind. Das bringt dann wirtschaftliche Erträge(und mit etwas Glück sogar Gewinne) aus denen mann den BG-Beitrag leicht leisten kann.
Daß bei kleineren Betrieben diese Einnahmen nicht regelmäßig fliesen ist natürlich auch klar.