Beim Berechnen der Aufwendungen der BG werden die Lohnarbeiten auf dem Feld und im Wald entstandenen Aufwendungen den Land- und Forstwirten zu gerechnet. Alle anderen Aufwendungen für Lohnunternehmer werden diesen zugerechnet.
Somit hat der Besitz der Fläche sofort etwas mit den Aufwendungen der BG zu tun.
War so jedenfalls in meheren Fachzeitschriften dargestellt worden.