Dann berichtige es.
Beiträge zu löschen ist ja eher dein Ding.
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 15:03
Moderator: Falke
Auch die Brennholzbereitung kann dem Waldbetrieb dienen, wenn sie im Zuge der Aufarbeitung erfolgt und weil zu diesem Zeitpunkt über eine spätere private Nutzung sehr oft noch gar nicht entschieden ist.
Beim reinen Brennholz machen ist man nicht durch die BG versichert.
Brennholz machen für den privaten Kachelofen dient nicht dem Wald
Dem Betrieb Wald dienen zum Beispiel die Entnahme von Borkenkäferbäumen, die Jungbestandspflege oder Durchforstungsmaßnahmen. Unfälle bei diesen Tätigkeiten sind so gut wie immer versichert. Auch die Brennholzbereitung kann dem Waldbetrieb dienen, wenn sie im Zuge der Aufarbeitung erfolgt und weil zu diesem Zeitpunkt über eine spätere private Nutzung sehr oft noch gar nicht entschieden ist.
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