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Unfall -Verwandte- BG

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4

Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon AEgro » Do Nov 16, 2017 9:37

Hallo Holzer
das Sozialgericht in Heilbronn ht entschieden, daß ein Verwadter der bei privatem Holzarbeiten hilft, nicht über die BG versichert ist.
Hier ein Link
https://www.swr.de/swraktuell/bw/heilbr ... index.html
Das ist für mich überraschend.
Auf der anderen Seite auch nachvollziehbar.
Sonst ufern die Forderungen an die BG aus.
Also: Holzer passt auf, wenn ihr mit ganzen Familienclans in den Wald zieht, oder Holz aufbereitet.
Gruß AEgro
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon allgaier81 » Do Nov 16, 2017 10:00

Das hätte ich eigentlich auch nicht erwartet. Wenn man baut muss man die Bauhelfer ja auch immer mit Namen bei der BG angeben.

Also braucht man eine gute private Unfallversicherung wenn man sich den Daumen an der Wippsäge absägt.
Gruß, allgaier
allgaier81
 
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon huzzel » Do Nov 16, 2017 10:13

Wenn was passiert, dann hat man ja auch nicht für sich Holz gemacht ;)

edit: Und wenn was im Wald passiert:
Brennholz macht man eh nicht, man führt Pflegearbeiten aus.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon T5060 » Do Nov 16, 2017 11:11

STOPP .... das Gericht hat hier ausschließlich auf den privaten Charakter der privaten Brennholzgewinnung abgestellt.
Bei betrieblichen Arbeiten sieht dies völlig anders aus.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Rhino » Do Nov 16, 2017 11:35

Habe das hier zum Stichwort "Mitversicherte Familienangehörige" gefunden:

https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb05/vmb0502/index.html


Gruß,

Christian

P.s.: Aegro schrieb ja auch "bei privaten Holzarbeiten"
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 16, 2017 12:35

Der Link von Rhino gilt aber für die Krankenkasse.

Unfallversichert ist jeder, der im LoF Betrieb bei Arbeiten verletzt wird, die eindeutig dem versicherten Betrieb zuzuodnen sind. Das gilt sogar für völlig Fremde, wenn sie z.B. bei Gefahr in Verzug helfen ausgebroche Tiere einzufangen.
Das Thema Brennholz für den Privatverbrauch wurde schon xxxx mal hier und an anderen Stellen durchgekaut.

Warum sollen die dt. Grundbesitzer/Nutzer als Solidargemeindschaft für jeden Unfall aufkommen, der bei Brennholzbereitung für Privathaushalte passiert?
Wenn im o.geschilderten Fall das Brennholz zum Heizen eines LoF Wirtschaftsgebäudes vorgesehen währe, dann hätte SVLFuG auch leisten müssen.
Zuletzt geändert von langholzbauer am Do Nov 16, 2017 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon R16 » Do Nov 16, 2017 13:27

allgaier81 hat geschrieben:Das hätte ich eigentlich auch nicht erwartet. Wenn man baut muss man die Bauhelfer ja auch immer mit Namen bei der BG angeben.


Dafür musst Du auch die Stunden angeben, die Dir deine "Verwandtschaft oder Freunde" geholfen haben, und nachdem wird i.d.R. ein kleiner Beitrag zur BG fällig.

Wenn etwas passiert, immer angeben, dass das Holz verkauft wird ! :klug:
Wer Brennholz für den eigenbedarf angibt, bekommt auch als Eigentümer nichts von der BG, wissen glaube ich die wenigsten :!:
Wie es in anderen Ländern (A,CH) geregelt ist, weiß ich nicht.
„Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon AEgro » Do Nov 16, 2017 13:32

Beim Heizen für lof- Wirtschaftsgebäude müsste alles klar sein.
Ebenso beim Verkauf von Holz aus eigenem Bestand.
Wobei Verkauf von Holz aus Zukauf villeicht auch schon kritisch ist.
Aber wie sähe das bei mir aus ?
Nebenerwerbslandwirt, Ackerbau, Streuobstbäume, Un u. Ödland und Forstfläche ( 0,88 ha ).
Flächen sind natürliche alle der BG gemeldet und für alle Flächen werden Beiträge bezahlt.
Das Wohnhaus wird seit ewigen Zeiten mit Holz geheizt, das ich aber zu mindest 95 % in Form von Polter od. Brennholzlosen zukaufen muus.
Aus dem eigenen Wald ( Anplanzung nach Kahlschlägen, Stumschäden vor 15 bzw. 13 Jahren ) gibts noch kein Holz.
Aus 2 Miniparzellen ( Wiesenränder- 4 u. 6 Ar groß ) wurde die letzten 20 Jahre nichts entnommen. Das sind sozusgen meien stillen Reserven.
Normaler Weise ist das "Brennholzgeschäft" zum Heizen zu 90 % mein Hobby/ meine Arbeit.
Selten helfen die Söhne beim Aufarbeiten mit.
Meine Frau hilft beim Brennholzabladen in den Heizkeller.
Wie wärs jetzt bei uns, sollten sich Ehefrau, Söhne oder ich uns ernsthaft verletzen ?
Muss ich dann Lügen und behaupten wir hätten das Holz aus dem eigenenm Wald zum Beheizen des Betriebsbüros im Wohnhaus gemacht ?
Ich jedenfalls werde mich bei der SVFLG genauer erkundigen.
Hoffentlich wecke ich keine schlafenden Hunde . :mrgreen:
Gruß AEgro
PS:
Ich hatte 1997 einen Unfall mit der MS beim zerkleinern von Obstbaumschnitt und hab mir den linken Zeigefinger zerfetzt.
OP war nötig.
Der Unfall wurde von der BG geprüft.
Obwohl die Obstbäume nur privat genutzt werden ( kein Obstverkauf ) gabs keine Zweifel, daß das ein Landw. Arbeitsunfall war.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Johannes D. » Do Nov 16, 2017 15:04

Servus,

@langholzbauer
Jetzt muss mann aber auch in Betracht ziehen, dass man als Grundbesitzer von Land oder Forstwirtschaftlicher Fläche ja Zwangsmitglied in
der BG ist (ja ich weis, gibt ne Bagatellgrenze). Wir besitzen deutlich mehr Wald, so das wir um die BG nicht herumkommen, machen aber
zu 90% nur Brennholz für den Eigenbedarf. Die paar mal die ich in den Nächsten Jahren Holz verkaufen werde, stellt eigentlich keinen wirklichen
Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht dar. Trotzdem muss ich Jahr für Jahr meinen Beitrag zur Berufsgenossenschaft bezahlen der jetzt gar
nicht soo niedrig ist, und jetzt kommst Du und erzählst mir, ich bekomm keine Leistungen von einer Versicherung/Berufsgenossenschaft
für die ich bezahlen muss?
Du musst schon zugeben, dass das etwas widersprüchlich ist, oder?

viele Grüße

Johannes D.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Ford8210 » Do Nov 16, 2017 15:44

@AEgro

Ich habe eine kleine Nebenerwerbslandwirtschaft von meinem Vater übernommen. Die Gesamtwaldfläche beträgt wie bei dir ca. 0,88 ha. Bei der Mitteilung an die BG habe ich angegeben, daß ich im Jahr ca. 50 - 100 RM Brennholz herstelle, was zutreffend ist. Daß mein Wald diese Menge nicht hergibt ist selbstverständlich. Ich habe dann angegeben, daß ca. 70-80 % davon in Form von Stammholz im Gemeindewald zugekauft und als Selbstwerber "geerntet" und später in meinem Betrieb zu Brennholz "veredelt" werden. Seitens der BG kam kein Widerspruch. Es wurde lediglich eine zweite BG (Handel und sonstiger Kram) eingeschaltet, deren Mitgliedschaft beitragsfrei ist, weil ich die Vermarktung des Brennholzes selbst übernehme und ich weder einen Angestellten hierzu habe oder ein Familienmitglied damit beauftrage. Im Handel bist du als Firmeninhaber zwar Pflichtmitglied, jedoch nicht versichert. Versichert sind nur deine Mitarbeiter. Somit ist die Mitgliedschaft in dieser Handels-BG für die beitragsfrei. Zum Handel gehört ausschließlich die Kundenaquise und die sonstigen Bürotätigkeiten. Alles andere, was du im Rahmen der Brennholzherstellung und des anschließenden Bereitstellen und Ausliefern machst, ist Sache der land- und forstwirtschaftlichen BG.

Hoffe geholfen zu haben.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon langholzbauer » Do Nov 16, 2017 16:49

Es kommt ,wie so oft im Leben, auf die Kleinigkeiten an!
Von mir aus soll ruhig jeder versichert sein, der Beiträge zahlt.
Aber! Wenn die "Kleinwaldbesitzer" die sich zu allerest über die hohen Beiträge beschweren, jetzt mit ihrer Forderung nach vollem Schutz bei der privaten Brennholzversorgung schreien, dann beist sich der Hund in den Schwanz!
Im Übrigen werden Unfälle bei der Waldpfleg meist gut abgesichert.
Als Beitragzahler sollte ich genauso selbstverständlich wie ich die UVV kenne wissen was in der Unfallmeldung stehen muß.
Außerdem ist auch auf kleinen Waldparzellen die Produktion von hochwertigen Nutzholz möglich.
Wer darauf verzichtet, trifft diese Entscheidung für sich. Der sollte dann hinterher nicht rumheulen, daß ihm die paar € für die gesetzliche Unfallversicherung zuviel sind! Die BG verurscht nach der Grundsteuer noch die geringsten Bewirtschaftungskosten.
Aber klar ist der (meist viel zu) große Schlepper oder ein neuer Holzspalter für mehrere tausend € bei kaum `nen ha Waldbesitz wichtiger. :wink:


Damit möchte ich das Thema für mich beenden.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon Johannes D. » Do Nov 16, 2017 17:15

Servus,

@Langholzbauer
Meinst Du das jetzt im Ernst? Ich kann die Kleinstwaldbauern schon verstehen, wenn sie schon bezahlen müssen (sie haben ja keine Wahl!)
verstehe ich auch das sie dafür eine Leistung einfordern wollen. Ich hab jetzt gerade die genaue Grenze nicht im Kopf, aber 1 ha Wald
ist schwierig sinnvoll zu bewirtschaften (also mit Blick auf dauerhafte/langfristige Gewinnerziehlung), die Grundgebühr liegt ja meine ich
schon bei mindestens 50 EUR im Jahr, wie oft kann ich in 10 Jahren (500 EUR BG Beitrag wäre es dann) eine größere Menge Holz aus 1 ha
Wald ernten lassen (die nötigen Maschinen um es selber machen zu können, sprengen je ohnehin jegliche Wirtschaftlichkeit)?

Versteh mich nicht falsch, mir ist schon bewusst das es viele Kleinwaldbesitzer und Hobby-Holzer in einigen Bereichen übertreiben.

Ich (und auch andere die ich kenne) bewirtschaften ihren eigenen Wald als Hobby und haben und hatten nie eine Gewinnabsicht oder die
Absicht mit Ihrem Holz zu handeln sondern sind zufrieden damit wenn bei Ihrem Hobby (mit großen Maschinen im Wald spielen) auch
noch ein bisschen Brennholz abfällt. Trotzdem muss ich aber Beiträge zur BG zahlen die dann im Falle eines Unfalles aber nicht für
mich bezahlt weil ich ja keine Forstwirtschaft betreibe sondern nur meinem Hobby fröne. Und das geht mir gegen den Strich. Ob und
welche teuren Maschinen ich mir für mein Hobby anschaffe sind da total uninteressant...

lg

Johannes D.
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon AEgro » Do Nov 16, 2017 18:43

@ Langholzer
Ich weiß nicht ob du mich falsch verstanden hast.
Ich habe mich nicht über die Beiträge zur BG wegen meines Forstbesitzes beschwert.
Da ich für die restl. Flächen ohnehin bezahlen muss fällt dieser Beitragsanteil fast nicht ins Gewicht.
Ausserdem fällt im Wald auch ohne Ernte eine gewisse Arbeit an für die ich dann auch versichert bin.
Wie spitzfindig die BG oder die Gerichte aber sein wollen, um bei der Arbeit mit Brennholz zu unterscheiden, ist es für den landw. Betrieb, ist es gewerblich für den Verkauf
oder ist es nur privat, kann ich nicht verstehen.
Ich weiß schon wie ein Unfallbericht aussehen muss, damit der Fall klar ist.
Aber sinnvoll ist das nicht.
Sinnvoller wäre die Grenze für die Berufsgenossenschaftpflicht anzuheben/ an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, aber dann natürlich auch keinen Leistungsanspruch
zu haben.
Das würde wahrscheinlich auch nicht unerheblich an Verwaltungskosten einsparen.
Das ganze gilt nicht nur für Waldbesitz, sondern ebenso für das " Obstbaumstückle ", den Hobbyackerbau- großer Garten und Hobbytierhaltung.
Damit wäre vor allem auch den wirklichen Land u. Forstwirten geholfen, die ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten müssen.
Zumindest wenn der Verwaltungskostenanteil an den Beiträgen deutich sinkt.
Vielleicht liegt darin aber auch das Problem ?
Wenn die Verwaltung vereinfacht wird, könnten die Beitragszahler u. Mitglieder merken , daß es zu viel Personal bei der SFVLG gibt. :klug:
Gruß AEgro
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon CarpeDiem » Do Nov 16, 2017 20:52

AEgro hat geschrieben:Wenn die Verwaltung vereinfacht wird, könnten die Beitragszahler u. Mitglieder merken , daß es zu viel Personal bei der SFVLG gibt. :klug:


Selbst wenn das bemerkt werden würde, was sehr zweifelhaft ist, bliebe das Ganze folgenlos. Denn eine Verwaltung folgt in aller erster Linie dem Selbsterhaltungstrieb!! Andere Überlegungen haben da zurück zu treten. Wo kämen wir da auch hin???
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Re: Unfall -Verwandte- BG

Beitragvon AEgro » Do Nov 16, 2017 21:58

CarpeDiem, du hast leider Recht !
Wenn sie keine Hobby/Kleinbetrieb mehr zu verwalten hätten,
verwalten sie sich noch mehr selbst.
Und unsere selbst gewählten Vertreter machen fleissig mit.
War ein ein " verrückter " Gedanke von mir.
Leider. :(
Gruß AEgro
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