Hallo
nun, wenigstens haben die "Rebellen" oder "Spinner" (wie auch immer sie beschimpft werden) sich die Mühe gemacht, die Monopolstruktur aufzubrechen. Wenn schon die Untersuchungspflicht besteht, dann will man sich auch absichern und die freie Wahl haben. Mit dem Alternativlabor kann man abwägen, wer für einen selbst die passenden Konditionen bietet (die freie Laborwahl gilt offenbar nur für Bayern!)
- Nach meinem Infostand bietet das Labor
- mit dem Untersuchungsauftrag einen Vertrag, der von beiden Seiten gegengezeichnet ist, und den Auftraggeber weitgehend absichert (Im Gegensatz zum TGD, der nur seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legt, und keine Haftung übernimmt und auch die Weitergabe von Daten nicht ausschließt). Der Vertrag gilt nur für die ausdrücklich auf dem Untersuchungsauftrag genannte Probe und Untersuchung. Die Probe bleibt im EIGENTUM des Auftraggebers = Bauern
- Das Alternativlabor bietet auch keine genetische Untersuchung der Rinder an und arbeitet auch nicht mit Gendatenbanken zusammen. Weiterhin gibt es keine Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich selbst bestimmte Gensequenzen patentieren haben lassen
- Das Labor verlangt nur die Einsendung einer einzigen Probe. Die Rückstellprobe verbleibt beim Landwirt. Falls die erste Probe verloren geht, (Transportweg Post oder über den Milchfahrer) kann immer noch die Rückstellprobe eingeschickt werden. Da braucht man dann nicht gleich nachstanzen.
- Der Landwirt/Auftraggeber bekommt einen schriftlichen Befund oder einen Befund auf elektronischem Weg oder per Fax, muss also nicht in der HIT nachsehen, ob ein befund für das Tier eingetragen wurde
- Geht die Probe rechtzeitig im Labor ein, so wird das Testergebnis natürlich über den Weg HIT-Meldung auch in den Tierpass eingetragen
- Hat der Landwirt nach 14 Tagen keinen Befund erhalten, so fällt das auf, und er kann im Labor nachfragen und ggf. die zweite Stanze nachreichen (üblicherweise ist die probe dann nicht im Labor angekommen)
-Ist eine Probe nicht untersuchungsfähig, ist das Labor alut Vertrag verpflichtet, sich aktiv beim Bauern zu melden (im Gegensatz zum TGD, der laut AGB nichts tun muss!)
- Alle Proben werden nach der BVD-Untersuchung vernichtet. Diese Vernichtung wird dokumentiert und kann unangemeldet durch Vertreter der Verbände überprüft werden. (Der TGD behält sich vor, die 2.Probe anderweitig zu verwenden bzw. für weitere Testungen aufzubewahren)
Für mich ist es schon wichtig, dass das Alternativlabor NICHT in das Beziehungsgeflecht (mache würden das Filz nennen, aber so weit gehe ich nicht) eingebunden ist und auch nicht in Zweckgemeinschaften mit Tierzuchtkonzernen, Genlabors, usw. verwickelt ist.
Aber jeder kann und soll sich objektiv informieren und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. AGB des TGD und Vertrag mit dem Alternativlabor im Anhang.
Man muss nicht grundsätzlich misstraurisch sein und ich gehe davon aus, dass auch beim TGD die Mitarbeiter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten und dass der Bauer nicht über den Tisch gezogen werden soll. Aber manche Rahmenbedingungen geben mir zu denken und ich bin froh, für mich eine Alternative gefunden zu haben. Damit andere Berufskollegen nicht auch groß suchen müssen, hab ich meine Infos hier kundgetan.
Gruß