Es geht in diesem Fall um Recht. Um nichts anderes. Und die Richter sind dann zuständig Recht zu sprechen. Also kann man die Sache doch ganz nüchtern sehen.
Wer sich die Klageschrift mal ganz durchgelesen hat, wird feststellen, das er sich u.a. auf Studien bezieht, die für die Juristerei aus ernstzunehmenden Quellen stammt. Ob diese Studien nun richtig sind oder einfach nur geschickt so zitiert, das sie zum Vorteil des Klägers sind, wird ein Richter zu entscheiden haben.
Und sorry, aber ich kenne nichts, was nicht Vor- und Nachteile hat. Egal ob nun die extensive oder intensive Tierhaltung. Was ist also daran schlimm, darüber immer wieder zu diskutieren.
Es ist aber bestimt auch Richtig, das der Weg in die Zukunft nicht mit Schritten zurück in die Vergangenheit stattfinden kann. Aber es für mich nicht verwerflich, nach Alternativen zu suchen, die ganau diese Nachteile aufheben.
Es dreht sich in diesem Fall ja um den "Vorwurf" der Verletzung der Menschenrechte, nicht um Verletzung der Tierrechte. Und ich gehe mal davon aus, das jeder verantwortungsbewusste Bundesbürger einmal unsere Verfassung gelesen und verstanden hat. Dann wird auch jeder fesstellen, das unsere Verfasung auch "Staatsziele" ausspricht.
Ich für mich habe kein Problem zuzugeben, das eine antibiotikafreie Tierhaltung, ein wirklich leidensfreier Kastrationsweg, eine Geschlechterbestimmung bei Hühner vor dem Schlupf, etc heute zwar noch nicht möglich ist, aber ein lohnendes "Staatsziel" ist, auf das alle staatliche Gewalt hinwirken sollte.

@ Schimmel:
so lange niemand sagen kann was "Massen" sind und ab welchen "Massen" der Krankheitsdruck steigt und die Menschehit zu sterben droht, so lange ist JEDER Betrieb heutzutage in der Schusslinie, der einen Stall plant
Du siehst es ja doch so wie der Klageschriftführer.
Soweit ich die Verfassung verstanden habe, ist jetzt der Staat gefragt, dieses zu klären.

