So werden wir wohl immerhin zu irgendeiner Definition kommen / müssen ?
Aus dem Text
Das Rechtsanliegen des Beschwerdeführers stützt sich auf das in
Art.2 Abs.2 S.1 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht auf
Gesundheit. Dieses Grundrecht beinhaltet nach der Rechtsspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verpflichtung des
Staates, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen. Diese Ver-
pflichtung verletzen die Bundesregierung und der Bundestag,
weil sie keine Vorkehrungen dafür treffen, dass keine weiteren
Massentierhaltungsbetriebe genehmigt bzw. die vorhandenen Be-
triebe in ökologische Betriebe umgewandelt werden.
Originale nachzulesen hier:
http://www.kanzlei-sailer.de/index.shtml
97828 Marktheidenfeld (.......)
