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Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Oberpfälzer » Di Apr 28, 2026 5:11

Ich hätte da kein Problem damit allein einem den Hof zu geben, auch wenn der nicht weitermacht.
Allein, was mit so einem aufgegebenen Hof jedes Jahr an Arbeit und Kosten verbunden sind...
Die "Alten" leben ja meistens auch mit auf dem Hof. Auch net jedermanns Sache im Jahr 2026. Da sind weichende Erben doch freier in ihrer Lebensgestaltung.

Man kann ja in den Übergabevertrag reinschreiben lassen, dass Nachabfindungen zu zahlen sind, wenn etwas verkauft werden soll.
Ich hab den (noch teilaktiven) Hof unter der Voraussetzung bekommen, dass ich meine Eltern in diesem Fall um Zustimmung bitten müsste (welche die eh nicht geben würden...).

Mag sein, dass es in Regionen anders ist, wo man extreme Pachterlöse erzielen kann und es dann wirklich nicht okay ist, einem alles zu geben.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Höffti » Di Apr 28, 2026 5:29

Die "Alten' haben in der heutigen Zeit hoffentlich alle zu Lebzeiten so viel erwirtschaftet, dass sie den Jungen nicht mehr auf der Tasche liegen müssen.
Sowas wie Austrag oder Taschengeld usw. ist doch nicht mehr zeitgemäß.
Höffti
 
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon beihei » Di Apr 28, 2026 5:59

freddy55 hat geschrieben:In Wirklichkeit meinen doch die Alten alles regeln zu müssen, glauben zu wissen was die Kinder wollen :lol: aber die Kinder haben ihre eigenen Vorstellungen. Warum sollen die Kinder nicht selbst fähig sein den Kuchen aufzuteilen, vielleicht trauen es ihnen die Alten nicht zu :roll: :roll:

.


Ich habe andere Erfahrungen gemacht.
Nach schlechten Erfahrungen mit den Eltern ( also meinen Großeltern), haben meine Eltern immer gesagt es wäre Alles geregelt und es war nichts geregelt. Jedesfalls nicht in Form eines Testamentes und die Überraschung war groß. Vorallem wenn ein Kind aus der Aussage der Eltern den Schluß zieht er bekommt das große Stück vom Kuchen. Das Ende vom Lied ist, dass sich die ( drei) Geschwister über Anwälte fast 2 Jahre auseinandersetzen und sich nichts mehr zu sagen haben und erst nach vielen Jahren zu mindestens wieder ein normaler Umgang miteinander möglich ist.
Den gleichen Fehler mache ich nicht und ein Testament regelt Alles worüber die Beteiligten informiert sind.
Langweilen sich Klugscheisser eigentlich , wenn Sie mal die Schnauze halten?
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon 210ponys » Di Apr 28, 2026 7:40

freddy55 hat geschrieben:Jetzt erklärt ihr liebevollen Eltern mir mal wie ihr Land und Immobilien auf 5 Kinder verteilen wollt, und alle sind zufrieden :roll: . Die Landwirtschaft will zum Glück keines weiterführen.
Ich jedenfalls halte meine Kinder dazu an alles beisammenzuhalten, zu verwalten, Nutzen daraus zu ziehen, und für die nächste Generation, derzeit 11, zu erhalten. Ob sie es tun liegt nicht in meiner Macht.

.

jetzt erkläre Du uns wie sich 5 Kinder einigen sollen untereinander, wen die gebenden warmen Hände kalt sind? Hier wurde erst ein kompletter Hof verkauft, wie will den einer übernehmen. Wen drei nur Geld sehen wollen? Das der wo den Hof übernehmen will keine 500-600-700 tausend an die anderen auszahlen kann ist klar. Sonst will der auch am besten Geld!
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Manfred » Di Apr 28, 2026 8:36

freddy55 hat geschrieben:Jetzt erklärt ihr liebevollen Eltern mir mal wie ihr Land und Immobilien auf 5 Kinder verteilen wollt, und alle sind zufrieden :roll: . Die Landwirtschaft will zum Glück keines weiterführen.
Ich jedenfalls halte meine Kinder dazu an alles beisammenzuhalten, zu verwalten, Nutzen daraus zu ziehen, und für die nächste Generation, derzeit 11, zu erhalten. Ob sie es tun liegt nicht in meiner Macht.


Wie genau stellst du dir das vor, dass sie alles beisammenhalten sollen?
Als Erbengemeinschaft? Das läuft doch fast zwangsläufig auf eine Teilungsversteigerung spätestens in der 2. Generation hinaus, inkl. der draus resultierenden gewillkürten Hofaufgabe.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon 210ponys » Di Apr 28, 2026 12:08

Manfred hat geschrieben:
Wie genau stellst du dir das vor, dass sie alles beisammenhalten sollen?
Als Erbengemeinschaft? Das läuft doch fast zwangsläufig auf eine Teilungsversteigerung spätestens in der 2. Generation hinaus, inkl. der draus resultierenden gewillkürten Hofaufgabe.

wie läuft das eigentlich steuerlich bei gewillkürten Hofaufgabe?
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Manfred » Di Apr 28, 2026 12:29

210ponys hat geschrieben:wie läuft das eigentlich steuerlich bei gewillkürten Hofaufgabe?


Da werden die gesamten stillen Reserven (also die Differenz zwischen Buchwerten und Verkehrswert/Verkaufserlös) aufgedeckt und sind als Betriebsgewinn zu versteuern.

Wenn der Betrieb sowieso aufgegeben werden soll, ist es in der Regel besser, wenn man das steuerlich plant und der Betriebsinhaber evtl. Sonderregelungen wie den Freibetrag und den reduzierten Steuersatz für über 55-Jährige nutzen kann.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon freddy55 » Di Apr 28, 2026 19:38

Wo bleibt euer vielzitiertes Vertrauen in die Jungen, warum traut man denen nicht zu in Gemeinschaft, welche Geschäftsform auch immer, das erhaltene weiterzuführen. Verkaufen geht nur einmal, regelmäßig davon Gewinn erzielen ist besser. Und die Hofeigenschaft bleibt erhalten, also gibt´s auch nichts für Finanzamt. :D
Auch wenn die Berufständige Vertretung mir was anderes einreden will, im Notfall mach ich halt ne Stiftung.
Im Zweiten kommt da ein guter Beitrag zu dem Thema, hat grad einer der Adligen genau das gleiche gesagt wie ich :D


.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Manfred » Di Apr 28, 2026 20:19

Zum Vertrauen in die Jugend gehört, ihr Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit zu geben.
Wenn das zwischen euch so abgestimmt und allseits gewünscht ist, OK.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon langholzbauer » Di Apr 28, 2026 20:28

Es gibt leider mehr Familiensagas oder auch kleine Erbengemeinschaften , wo spätestens in der 2. oder 3. Generation die Gemeinsamkeit böse zerfällt.
Eine Companie, Erbengemeinschaft oder Genossenschaft lebt und funktioniert nur vom selbstlosen Gedankengut der Führung zum Wohle des Großen und Ganzen!
Und da hege ich leider, aus Erfahrungen heraus, große Zweifel an der Dauerhaftigkeit.

Solange es um übliche Vollerwerbsbetriebe geht, bleibt die rechtzeitig geklärte Betriebsnachfolge das Mittel der Wahl.

Aber es steht natürlich jedem frei, Konflikte der Auseinandersetzung auf zukünftige Generationen abzuwälzen!
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon T5060 » Di Apr 28, 2026 20:38

Ich habe heute wieder Anteile an einer Bruchteilgemeinschaft gekauft. Ich gehe da souverän dran, weil ich das mir eh keiner ans Bein pissen kann und wird. Wichtig ist, man erst mal den Fuß in der Tür und kann dann ab warten was weiter passiert. Irgendwann dann hat man den Murks auch sauber.
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon Fendt 308 ci » Di Apr 28, 2026 21:07

Hab vor Jahren eine Fläche einer Erbengemeinschaft gekauft, ging recht einfach, einer der 15 Teilnehmer war mein Ansprechpartner.
Zum Notar kamen nur 11 der 15 Personen, die anderen 4 ließen sich durch eine Vollmacht vertreten.
Wäre eh nicht mehr Platz im Zimmer gewesen :mrgreen: :lol:
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon schakschirak » Fr Mai 08, 2026 9:00

Oberpfälzer hat geschrieben:Ich hätte da kein Problem damit allein einem den Hof zu geben, auch wenn der nicht weitermacht.
Allein, was mit so einem aufgegebenen Hof jedes Jahr an Arbeit und Kosten verbunden sind...
Die "Alten" leben ja meistens auch mit auf dem Hof. Auch net jedermanns Sache im Jahr 2026. Da sind weichende Erben doch freier in ihrer Lebensgestaltung.

Man kann ja in den Übergabevertrag reinschreiben lassen, dass Nachabfindungen zu zahlen sind, wenn etwas verkauft werden soll.
Ich hab den (noch teilaktiven) Hof unter der Voraussetzung bekommen, dass ich meine Eltern in diesem Fall um Zustimmung bitten müsste (welche die eh nicht geben würden...).

Mag sein, dass es in Regionen anders ist, wo man extreme Pachterlöse erzielen kann und es dann wirklich nicht okay ist, einem alles zu geben.

Mein Bekannter hat den Hof überschrieben bekommen. Die haben nur noch Hobbyackerbau. Hofstelle kenn ich, nichtmal groß. Für Gebäudeversicherung bezahlt er für seinen Hof mit dieser nötigen Elektroprüfung so 1500 Euro im Jahr. Jedes Jahr wirds so 10-20 % teurer.
Da ist dann noch kein Euro Reparatur an den Gebäude dabei. So ein neues Dach für einen Bauernhof mit den Gebäuden kostet dann auch mal schnell 100 000 oder 150 000 Euro.
Oder mehr.
Bei mir ist das ähnlich.
Da must froh sein wenn die Erlöse oder Pachteinnahmen ausreichen um den Unterhalt zu finanzieren.
Musst dann als Hofübernehmer noch die Altenteiler bis ans Lebensende finanzieren, oder weichende Erben ausbezahlen, wird das ein dickes Minusgeschäft. Da würde ich auf das Hoferbe verzichten.
Denn bei der späteren Hofaufgabe werden noch horrende Steuerabgaben fällig. Da bleibt netto nicht mehr viel über.

Aber ich rede hier von ca 15 ha Eigentum im Schnitt in unserer Region. Bei 100 ha Eigentum wenn man erbt sieht das natürlich anders aus.
Dann nimmt man die ersten 20-30 ha für die laufenden Kosten her und die restlichen 70-80 ha vom Ackerbau oder Pachteinnahmen, sind Gewinn
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon T5060 » Fr Mai 08, 2026 11:23

Wer sagt das Wirtschaftsgebäude als nutzlose Scheune oder Stall stehen bleiben müssen ? Die Scheune kann man auch wesentlich billiger zum Zeitwert + Aufräumkosten versichern oder nur die Aufräumkosten versichern
und wie so ist da noch Strom ?
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Re: Verkauf von Grundstücken in Erbengemeinschaft

Beitragvon langholzbauer » Fr Mai 08, 2026 15:17

Kannste weiter fragen, warum wohl so ein Dach der ganzen Hofstelle irgendwann auf einmal neu müsste oder warum da keine PV drauf ist, die auch Einnahmen bringt...
Selbst, wenn man nichts instandsetzt, kann man die Abrisskosten als Ausgaben dem Betrieb zuordnen.
Was aber vermutlich baurechtlich die dümmste Variante wäre.
Denn so dichte Bebauung wird heute selten neu genehmigt.
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