"Die Vereinbarung für ein Vorkaufsrecht in einem Pachtvertrag muss notariell beurkundet sein".
Tschuldigung Falke.
Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 11:18
Isarland hat geschrieben:Meine Verpächter haben es mir immer mitgeteilt, wenn sie ein Grundstück verkaufen wollen. Das würde ich auch machen. Es gebietet der Anstand........

4911 hat geschrieben:"Die Vereinbarung für ein Vorkaufsrecht in einem Pachtvertrag muss notariell beurkundet sein".
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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Werte schätzen
]4911 hat geschrieben:Wenn die Fläche ein aktiver Landwirt gekauft hat wird das nichts bringen.
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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]Trecker-fahrer hat geschrieben:Der Verpächter wird einen Grund haben, warum er dich nicht mal gefragt hat ob du Interesse an einem Kauf hast. Letztendlich hätte vielleicht sogar den Preis noch nach oben handeln können.
Vielleicht paßt du ihm nicht?

Trecker-fahrer hat geschrieben:Der Verpächter wird einen Grund haben, warum er dich nicht mal gefragt hat ob du Interesse an einem Kauf hast. Letztendlich hätte vielleicht sogar den Preis noch nach oben handeln können.
Vielleicht paßt du ihm nicht?
Terreblanche hat geschrieben:...
Mich interessiert einfach nur, ob ich die Wertsteigerung während meiner Pachtzeit geltend machen kann.
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