Aber ich habe noch andere, weitaus wichtigere Flächen vom selben Menschen in Pacht.
Mich interessiert einfach nur, ob ich die Wertsteigerung während meiner Pachtzeit geltend machen kann.
dann würde ich mich eher still halten !!
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 18:47
Aber ich habe noch andere, weitaus wichtigere Flächen vom selben Menschen in Pacht.
Mich interessiert einfach nur, ob ich die Wertsteigerung während meiner Pachtzeit geltend machen kann.
Terreblanche hat geschrieben:Mich interessiert einfach nur, ob ich die Wertsteigerung während meiner Pachtzeit geltend machen kann.
4911 hat geschrieben:Hinweis auf möglichen Entschädigungsanspruch: Sowas kommt meist nicht gut an, da würd ich vorsichtig sein, wenn er die anderen Flächen behalten will.
Trecker-fahrer hat geschrieben:Der Verpächter wird einen Grund haben, warum er dich nicht mal gefragt hat ob du Interesse an einem Kauf hast. Letztendlich hätte vielleicht sogar den Preis noch nach oben handeln können.
Vielleicht paßt du ihm nicht?
Kreisrat Unterlenker hat geschrieben:
Oder ein Mieter die Wertsteigerung eines Wohnhauses nach Mietende.
Terreblanche hat geschrieben:Ein Verpächter verkaufte Parzellen an einen Dritten, die ich seit 30 Jahren in Pacht habe von ihm, ohne mir seine Verkaufsabsicht mitzuteilen.
Darf er das ?
Dazu kommt, dass ich die Flächen damals als extensives Grünland übernommen habe und zu Ackerland machte, also den Wert steigerte.
Lenkfix hat geschrieben:Entscheidend ist was im Pachtvertrag steht, wenn Wiese/Grünland drin steht gibt er auch Wiese zurück und verkauft den Ackerstatus. Wenn dann der neue Käufer mosert weil er Wiese überteuert (aus Unkenntnis) gekauft hat, steigt der bisherige Pächter in den Kaufvertrag ein und dem Verkäufer entsteht hierbei kein Nachteil.
T5060 hat geschrieben:Lenkfix hat geschrieben:Entscheidend ist was im Pachtvertrag steht, wenn Wiese/Grünland drin steht gibt er auch Wiese zurück und verkauft den Ackerstatus. Wenn dann der neue Käufer mosert weil er Wiese überteuert (aus Unkenntnis) gekauft hat, steigt der bisherige Pächter in den Kaufvertrag ein und dem Verkäufer entsteht hierbei kein Nachteil.
Ne dann wäre der Vertrag nichtig, wegen falsch bezeichnetem Vertragsgegenstand
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