meyenburg1975 hat geschrieben:1. Kirchenmitglied
2. Wohnhaft mit Betriebssitz in der Gemeinde
3. Höchstgebot
Finde ich richtig so. Hier in der kath. Diozöse München-Freising kann die örtliche Kirchenverwaltung nicht über Verpachtungen entscheiden, das macht die Pfarrpfründestiftung.