Servus zusammen,
ich pack das Thema mal unter Landtechnik, da es sonst auch irgendwie nicht wirklich gut dazu passt.
Da ich beruflich ja doch recht viel unterwegs bin, und der Junior bereits mit den Hufen scharrt, wollte ich mal fragen, ob schon mal jemand für einen Abkömmling eine Ausnahme beantragt hat, dass der T-Führerschein bereits mit 15 gemacht werden darf?
Wenn ja, an welche Voraussetzungen ist das Ganze geknüpft in Bayern?
Reicht dem Landratsamt ein Nachweis für eine aktive Landwirtschaft (BG-Bescheid) sowie einer Schilderung, dass der Nachkomme bereits als Fahrer am Hof benötigt wird?
Gruß Höffti
			
		
