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Yarrra hat geschrieben:Ok. Was würdet ihr mir raten?
gerds hat geschrieben:
Bei uns um Ort wurde vor ein paar Jahren das größte
Einzelflurstück (10ha) an einen Nichtlandwirt verkauft.
Als ich es mitbekam, hab ich mich an den Landkreis gewendet, huhu ich würde das als Landwirt auch gern kaufen!
Als Antwort kam es wurde genehmigt, weil es ja langfristig an ein LWB verpachtet ist.
T5060 hat geschrieben:Fachlich stimmt hier eigentlich gar nichts und hält keiner gerichtlichen Überprüfung stand.
kalumet hat geschrieben:Ich weiß einen Fall, wo der Verkauf einer landwirtsch. Fläche um 50 % unter Marktpreis notariell beurkundet wurde. Der Rest wurde wahrscheinlich unter der Hand bezahlt. Für den Käufer muss das nachher sehr bitter gewesen sein, da die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hat.
schönen Gruss noch
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
das Vorkaufsrecht für die Gemeinde stand bei allen Flächen im Raum, die ich in den letzten 15 Jahren gekauft habe.
kalumet hat geschrieben:Hallo T5060,
da ich weder Käufer noch Verkäufer war, bin ich beim Notar natürlich nicht dabei gewesen. Somit weiß ich das ganze nur aus 2. Hand.
Tatsache ist, daß es sich bei der Fläche nicht um Bauland oder Bauerwartungsland oder ähnliches gehandelt hat. Daß landwirtschaft. Flächen gesucht sind, weiß jeder. Möglicherweise hat die Kommune die Fläche als Tauschobjekt dringend gebraucht. Meines Wissens haben Städte und Gemeinden auf jeden Fall ein Vorkaufsrecht.
Der Preis für das Feld tut erstmals nichts zur Sache, aber es ist zum halben ortsüblichen Preis verbrieft worden.
Gruss
Hans
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