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Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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59 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon DWEWT » Sa Apr 13, 2019 17:00

kalumet hat geschrieben: Für den Käufer muss das nachher sehr bitter gewesen sein, da die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hat.

schönen Gruss noch


Nicht für den Käufer sondern für den Verkäufer war das bitter. Schließlich wurde er die Fläche zum halben "Marktpreis" los. Die Gemeinde wird es gefreut haben. In allen Bundesländern, haben die Kommunen ein pauschales Vorkaufsrecht. Der Verzicht auf die Ausübung dieses VKR, kostet zwischen 35 und 80€ Verwaltungsgebühr. Zu zahlen vom Käufer.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon kalumet » Mo Apr 15, 2019 7:22

Nochmal genau nachdenken, wer hier die Arschkarte hat.
Der Käufer hat einen erheblichen Betrag ohne Beleg bezahlt hat. Den wird er wahrscheinlich nicht mehr sehen.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Nick » Mo Apr 15, 2019 8:26

Wenn er denn schon gezahlt hatte.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon T5060 » Mo Apr 15, 2019 9:49

kalumet hat geschrieben:Nochmal genau nachdenken, wer hier die Arschkarte hat.
Der Käufer hat einen erheblichen Betrag ohne Beleg bezahlt hat. Den wird er wahrscheinlich nicht mehr sehen.


Der Verkäufer hat die Arschkarte gezogen, denn der hat zu billig verkauft
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon 2810 » Mo Apr 15, 2019 11:30

T5060 hat geschrieben:
Der Verkäufer hat die Arschkarte gezogen, denn der hat zu billig verkauft


Also ich kenn das so, dass der Verkäufer dann den Vertrag stornieren kann: "ich verkaufe nicht an die Gde" :wink:
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon CarpeDiem » Mo Apr 15, 2019 12:05

Das Allgemeine Vorkaufsrecht der Gemeinden ist in den §§ 24 ff Baugesetzbuch geregelt und greift eigentlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur innerhalb eines Bebauungsplanes. Daneben gibt es für landw. Grundstücke eine ganze Reihe von landesspezifischen Regelungen. Deshalb wäre es hilfreich, wenn man immer die Rechtsgrundlagen mit benennen könnte, sonst enden solche Erörterungen leicht in Geschwätz.....
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Yarrra » Mo Apr 15, 2019 18:15

Ich habe heute die Aussage der Landwirtschaftskammer
bekommen, dass ich nichts machen kann außer abwarten. Selbst wenn ich jetzt eine Landwirtschaft im Nebenerwerb anmelden möchte, wird der Hof ausgeschrieben. Nur mit einem Pachtvertrag könnte ich ggf.den Kaufvertrag unattraktiver gestalten. Vllt. kann die Notarin noch Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer in den Vertrag mit aufnehmen, die eine Ausübung des Vorkaufsrechtes unattraktiver machen.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Fassi » Mo Apr 15, 2019 18:44

Ist definitiv falsch. Mit entsprechenden Betriebskonzept gilst du ebenfalls als Landwirt und das Vorkaufsrecht ist passe. Auch im Nebenerwerb. Wurde hier den letzten Jahren mehrmals von Amt so umgesetzt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon CarpeDiem » Mo Apr 15, 2019 20:09

Was @Fassi schreibt ist absolut richtig, alles andere ist Quatsch!
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon fedorow » Mo Apr 15, 2019 21:34

Da muss schon ein gutes Konzept und bereits Handlungen in diese Richtung vorliegen sonst wird das Vorkaufsrecht für Landwirte gegenüber Nichtlandwirte doch durchgeboxt :

Der Vorstand einer Sparkasse hatte land- und forstwirtschaftliche Flächen im Gesamtumfang von gut 80 ha erworben. Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtgenehmigung des Kaufvertrages hatte er angekündigt, nach seiner derzeitigen Berufstätigkeit selbst Landwirtschaft auf den betreffenden Flächen ausüben zu wollen.

Während das Oberlandesgericht Celle dieser Argumentation gefolgt war, bestätigte der BGH die Entscheidung des Amtsgerichts Hameln, dass der Kaufvertrag nicht genehmigungsfähig sei.
Laut Bundesgerichtshof wäre der Bankkaufmann nur dann einem Landwirt gleichzustellen, wenn er über konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit verfüge und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen habe. Unverbindliche Absichtserklärungen reichten nicht aus.

https://www.topagrar.com/management-und ... 57424.html

Der Kauf der 80 ha wurde also von oberster richterlicher Stelle, dem Bundesgerichtshof, an den Nichtlandwirt verwehrt trotz der Absicht einen Hof zu gründen um später LW zu betreiben.
fedorow
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon T5060 » Mo Apr 15, 2019 22:13

Also ich hatte heute eine Grundstücksverkehrssache im Zusammenhang mit einem Zuweisungsverfahren,
da hab ich den Sachverhalt ermittelt und geschildert und zu einem Kenner des Rechts gesandt, der dann den örtlichen Anwalt berät.

So dann geht man gut gerüstet ins Gespräch mit dem Rechtspfleger beim Amtsgericht oder der Genehmigungsstelle.

Stellt man aber im Vorfeld fest, das das ganze aussichtslos ist, kann man sich gleich viel Geld und Arbeit sparen
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon CarpeDiem » Di Apr 16, 2019 7:29

Es wird hier immer wieder mit dem "Vorkaufsrecht des hauptberuflichen Landwirts" argumentiert. Tatsache ist aber, dass es dafür an einer Legaldefinition fehlt. Wenn ich beispielsweise an die Verhältnisse im Gemüseanbaugebiet der Vorderpfalz denke, kommen mir da schon Zweifel. Da gibt es "hauptberufliche Landwirte", die teilw. bis zu 100 Wohnungen vermietet haben. Da stellt sich schon die Frage, wie hälst du es denn??? Gleiches gilt für erhebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Diese Frage zu klären, wäre eigentlich eine Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, da kann der BGH nicht weiterhelfen, da diese Frage nicht Gegenstand dieser Verfahren ist. Denn der "hauptberufliche Landwirt" müsste genau so durchleuchtet werden, wie der Nichtlandwirt.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon fedorow » Di Apr 16, 2019 16:13

Wenn weiterhin Preise um die 7 oder 8 Euro für Ackerland bezahlt werden wie in vielen Regionen bringt das Vorkaufsrecht doch recht wenig.
Denn welcher Landwirt im Voll oder Nebenerwerb denkt da ein ein womögliches Vorkaufsrecht das er ausüben könnte ?
Und Nichtlandwirte wie dieser Sparkassenvorstand kaufen fast immer über Makler oder öffentliche Ausschreibungen was dann den Höchstpreis bedeutet. Da bringt ein Vorkausrecht doch recht wenig.
fedorow
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon fedorow » Di Apr 16, 2019 16:19

Mein Viehvermarkter hat erzählt das ein Betrieb mit 1000 Kühen im Osten fast nur Pachtland hatte. Klar.
Dem haben Investoren Nichtlandwirte einen Großteil der Fläche weggekauft zum guten Preis. Da konnte er das Vorkaufsrecht nicht ausüben weil es für ihn nicht finanzierbar war. Und verpachtet wurde zum Höchstpreis so das er die Flächen abgeben mußte.

Nun hat er angeblich schon die Hälfte seiner Kühe verkauft, Personal ausgestellt und die andere Hälfte an Kühen kann er auch nicht halten weil deutlich zuwenig Fläche vorhanden ist.
Da ist das Vorkaufsrecht doch weitgehend wertlos auch wenn es ausgeübt werden könnte.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Fassi » Di Apr 16, 2019 16:33

Es gibt erstmal keine Unterscheidung in Haupt- und Nebenerwerb. Es geht im Kern darum, dass nach Möglichkeit landwirtschaftliche Fläche im Besitz von Landwirten bleibt (ua deswegen greift das Gesetz auch Erbangelegenheiten, wenn Flächen unter Nichtlandwirt--Erben aufgeteilt werden). Erst wenn einer Interesse bekundet, wird näher geschaut und das Interesse ist auch nie eine 100%ige Garantie, diese Fläche auch zu erhalten. Da fallen noch andere Kriterien mit rein. Ein 60 jähriger Vollerwerbler ohne Nachfolger wird zB bei 0,5 bis 1ha wohl auch eher in die Röhre gucken wie ein Nebenerwerbler mit Nachfolger und 50ha bei einer Fläche von 10ha.

Es hat schon einen Grund warum dieses Gesetz einigen Anwälten und Gutachtern ein Einkommen ermöglicht :wink: .

Gruß
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