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Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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59 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Neo-LW » Di Apr 16, 2019 16:39

Moin,


dazu noch eine Begebenheit am Rande:

Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Wie kam es dazu ?

Naja, im hiesigen Kirchenvorstand gibt es nur Vollerwerbslandwirte.


Olli
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Zement » Di Apr 16, 2019 17:56

Neo-LW hat geschrieben:Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Und das ist auch gar nicht so verkehrt . :wink:
Wer davon leben muss;will;möchte , der soll es bekommen .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Qtreiber » Di Apr 16, 2019 19:02

Neo-LW hat geschrieben:Moin,


dazu noch eine Begebenheit am Rande:

Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Wie kam es dazu ?

Naja, im hiesigen Kirchenvorstand gibt es nur Vollerwerbslandwirte.


Olli

Würde die Kirche an den Höchstbietenden (unabhängig davon, ob Haupt- oder Nebenerwerb) verpachten, wär's auch nicht recht.
Dann hiesse es, die schauen nur aufs Geld und nicht darauf, ob einer von seiner Landwirtschaft leben muss.
Qtreiber
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon tröntken » Di Apr 16, 2019 19:53

Neo-LW hat geschrieben:Moin,


dazu noch eine Begebenheit am Rande:

Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Wie kam es dazu ?

Naja, im hiesigen Kirchenvorstand gibt es nur Vollerwerbslandwirte.


Olli


Sei froh. Hier ist nur noch ein Landwirt im vorstand. Wer weiß, an wen, und zu welchen Konditionen sonst verpachtet werden würde
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon CarpeDiem » Di Apr 16, 2019 20:45

Wieder einmal ist auch dieser Thread beim pachten gelandet. Dies so scheint es mir, ist nach wie vor, das beherrschende Thema unter den Landleuten!
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Yarrra » Mi Apr 17, 2019 18:25

Was mich wundert ist, dass es so wenige Erfahrungen zu dem Thema gibt. Die Siedlungsbehörde erzählt mir etwas anderes als das Grundstückgenehmigungsamt.
Yarrra
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Groaßraider » Mi Apr 17, 2019 22:52

Neo-LW hat geschrieben:Moin,


dazu noch eine Begebenheit am Rande:

Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Wie kam es dazu ?

Naja, im hiesigen Kirchenvorstand gibt es nur Vollerwerbslandwirte.


Olli


Wollten es die Nonnen haben?
Olli du bist an der Realität VORBEI :roll:
Landwirte pachten Landwirtschaftliche Flächen, alles gut.
Gruß R. M.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Qtreiber » Do Apr 18, 2019 8:26

Groaßraider hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Moin,


dazu noch eine Begebenheit am Rande:

Die örtliche Kirche hat beschlossen, Acker nur noch an Vollerwerbslandwirte zu verpachten.

Wie kam es dazu ?

Naja, im hiesigen Kirchenvorstand gibt es nur Vollerwerbslandwirte.


Olli


Wollten es die Nonnen haben?
Olli du bist an der Realität VORBEI :roll:
Landwirte pachten Landwirtschaftliche Flächen, alles gut.

Jo mei. do hott aba oana wos net fästanda….. :roll:
Qtreiber
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon motzlarerbauer » Sa Apr 27, 2019 11:57

kalumet hat geschrieben:Ich weiß einen Fall, wo der Verkauf einer landwirtsch. Fläche um 50 % unter Marktpreis notariell beurkundet wurde. Der Rest wurde wahrscheinlich unter der Hand bezahlt. Für den Käufer muss das nachher sehr bitter gewesen sein, da die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hat.

schönen Gruss noch


Ein ähnlicher Fall gab es auch gerade in unserer Nähe. Offizieller Kaufpreis ca. 60% und 40 "Handgeld"
und jetzt sind auf einmal Käufer und Verkäufer ziemlich aufgeregt, weil ein Landwirt das Vorkaufsrecht ziehen will und vermutlich Recht bekommen wird. :lol:

Richtig so!
Wer Bier trinkt,
unterstützt die Landwirtschaft :prost:
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon fedorow » Sa Apr 27, 2019 16:38

Da gäbe es schon Lösungen. Bankbürgschaften, Leibrente oder ähnliches auf das Grundstück vor dem Verkauf im Grundbuch eintragen.
Dann zieht keiner ein Vorkausrecht.
Später wieder löschen.
Ist halt für den Gegenüber auch ein Risiko wenns der andere nicht mehr löschen läßt. 8)
Andererseits ist Handgeld bezahlen schon auch ein Risiko weil man im Streitfall keinen Anspruch hat.
fedorow
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Family Guy » So Apr 28, 2019 21:16

fedorow hat geschrieben:Andererseits ist Handgeld bezahlen schon auch ein Risiko weil man im Streitfall keinen Anspruch hat.


Der ganze Kaufvertrag ist bei solchen Spielchen ungültig.
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon fedorow » So Apr 28, 2019 22:47

Beim Handgeld hat man keine Chance den Kaufvertrag anzufechten, denn das kann kein Aussenstehender nachweisen.
Aber dann kann man das Vorkaufsrecht günstiger ausüben.

Schwieriger wirds bei Grundbucheinträgen um Vorkäufer abzuschrecken wie ich das beschrieben hatte.
Eine Möglichkeit hätte der Vorkäufer hier, wenn was im Grundbuch nur zum Schein eingetragen wird und später wieder gelöscht wird.
Der Kaufvertrag ist erstmal dennoch gültig weil jeder Eigentümer ein Grundschuld eintragen darf und sein Grundstück deswegen auch verkaufen darf. Da hat man keine Handhabe.
Nur, wenn Monate später diesselbe Grundschuld oder Leibrente aus dem Gundbuch wieder gelöscht wird, besteht die Möglichkeit das ein Vorkäufer diesen Kaufvertrag wegen Betrug anfecht und vor Gericht ziehen könnte.
Die Löschung wird er aber ohne Akteneinsicht nicht mitbeommen, denn er hat keine Einsicht in andere Grundbucheinträge.
Falls doch :
Ist dann eine langwierige und kostspielige Sache, denn die Gegenseite wird auch Anwälte haben und die Beweispflicht vor Gericht vom Vorwurf des Betrugs, wenn denn einer vorliegt, liegt beim Ankläger also bei dem der das Vorkaufsrecht ausüben will.
Da muss die Fläche schon sehr billig sein um so eine langwierige Prozedur zu riskieren und wenn man am Ende verliert bleibt man auf den Gerichts und Anwaltskosten sitzen.
fedorow
 
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon T5060 » So Apr 28, 2019 23:28

Der Kaufvertrag ist bei Schwarzgeld wegen "arglistiger Täuschung" ( hier beim Preis ) nichtig.
Der Mangel wird jedoch durch die "Auflassung" wieder geheilt.

Vorkaufsrecht wäre auch nur ausübbar, wenn der
- Käufer viel zu viel bezahlt ( wobei hier der Bodenrichtwert als Kriterium zu hinterfragen wäre )
- die Fläche rechtskräftig beplant wäre
- der Käufer ein Nichtlandwirt wäre

Mit Dienstbarkeiten und Nießbrauch wäre ich vorsichtig. Ebenso muss man eine Fläche nur in selten Fällen zwingend haben.
Angsichts des zunehmenden Alters in der Branche kommt noch mehr Fläche auf den Markt als Geld vorhanden ist.
Verkehrswerte jenseits der 3 € sind weder ein Inflationsschutz noch ein Steuersparmodell.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Vorkaufsrecht Landwirtschaft

Beitragvon Yarrra » Mi Mai 01, 2019 8:25

Hallo,
ja, leider bin ich kein Landwirt.4 ha ist halt nicht gerade wenig. Aber die Hofstelle ist mit in der Parzelle.
Ich hoffe, das schreckt ab. Dann habe ich eine Strafzahlungen zugunsten des Verkäufers in den notariellen Kaufvertrag eintragen lassen. Sollte die Hofstelle in den nächsten 10 Jahren getrennt von dem Grundstück verkauft werden, fallen 10000€ an.
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