also, um es kurz zu machen. wir haben mit unserem wald bzw dessen zufahrt einige probleme.
den wald haben wir seit nunmehr 2 jahren. einzige zufahrt ist bzw war ein wirtschaftsweg. der wurde vor ca 6 jahren teils asphaltiert(er ist auch die zufahrt für 2 häuser) bis ende bebauung geht der asphalt. danach wiedfer schotterpiste. der weg gehört der bürgermeisterin des ortes. wurde vor einigen jahren der gemeinde gewidmet.
nun, einer der anlieger wollte vor 2 jahren diesen wald auch kaufen, hat ihn aber nicht bekommen. nun hat er etwas ärger. und er ist ein scheinbar guter bekannter der bm.
nach dem ersten holzeinschlag mußten wir natürlich auch holz abfahren lassen. dies geschah aber nur mit kleinen lkw(2 achser ladekap. ca 10fm)
da ging eigentlich der ärger erst richtig los. die gemeinde stellte danach ein 3,5 tonnen schild auf.
dies wurde nach einigem hin und her zw. uns und dem lra wieder entfernt, da nicht rechtsmäßig.
nun haben gemeinden in sachsen seit august 2008 mehr eigenentscheidungsrechte, und brauchen zb bei straßenbegrenzungen nichtmehr im landkreis eine genemigung zu holen.
im herbst veranlasste die gemeinde kernbohrungen auf der straße, incl gutachten, und sperrte die straße daraufhin wieder auf 3,5 tonnen.
landratsamt schreibt auf unserem wiederspruch hin, es sei lt sächsischem verkehrsrecht ok, und wir sollen unseren wiederspruch zurückziehen, sonst würde dieser kostenpflichtig.
nun haben wir zu unserem wald keinen wirtschaftsweg als zufahrt(dahinterliegende waldstücke incl gemeindewald ebenso nicht)
einzige zufahrten sind zu äußerst schlecht zu wegen zurechtgefahrenen rückegassen.
darauf beruft sich die gemeinde. dies sei eine ordnungsgemäße zufahrt für uns. (kein eingetragener wirtschaftsweg).
wir haben bei jeder holzernte deutlich höhere rückekosten, da durch andere waldstücke gerückt werden muß. incl durch den staatsforst, der wegegebühr verlangt.
hat schon jemand mal einen ähnlichen fall gehabt, und hat evtl tips zur weiteren vorgehensweise?
ich hoffe ich hab jetzt nichts vergessen zu schreiben.
