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waldzufahrt gesperrt

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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105 Beiträge • Seite 1 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 7
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waldzufahrt gesperrt

Beitragvon country » Mi Mai 06, 2009 18:10

hallo.
also, um es kurz zu machen. wir haben mit unserem wald bzw dessen zufahrt einige probleme.
den wald haben wir seit nunmehr 2 jahren. einzige zufahrt ist bzw war ein wirtschaftsweg. der wurde vor ca 6 jahren teils asphaltiert(er ist auch die zufahrt für 2 häuser) bis ende bebauung geht der asphalt. danach wiedfer schotterpiste. der weg gehört der bürgermeisterin des ortes. wurde vor einigen jahren der gemeinde gewidmet.
nun, einer der anlieger wollte vor 2 jahren diesen wald auch kaufen, hat ihn aber nicht bekommen. nun hat er etwas ärger. und er ist ein scheinbar guter bekannter der bm.
nach dem ersten holzeinschlag mußten wir natürlich auch holz abfahren lassen. dies geschah aber nur mit kleinen lkw(2 achser ladekap. ca 10fm)
da ging eigentlich der ärger erst richtig los. die gemeinde stellte danach ein 3,5 tonnen schild auf.
dies wurde nach einigem hin und her zw. uns und dem lra wieder entfernt, da nicht rechtsmäßig.
nun haben gemeinden in sachsen seit august 2008 mehr eigenentscheidungsrechte, und brauchen zb bei straßenbegrenzungen nichtmehr im landkreis eine genemigung zu holen.
im herbst veranlasste die gemeinde kernbohrungen auf der straße, incl gutachten, und sperrte die straße daraufhin wieder auf 3,5 tonnen.
landratsamt schreibt auf unserem wiederspruch hin, es sei lt sächsischem verkehrsrecht ok, und wir sollen unseren wiederspruch zurückziehen, sonst würde dieser kostenpflichtig.

nun haben wir zu unserem wald keinen wirtschaftsweg als zufahrt(dahinterliegende waldstücke incl gemeindewald ebenso nicht)
einzige zufahrten sind zu äußerst schlecht zu wegen zurechtgefahrenen rückegassen.
darauf beruft sich die gemeinde. dies sei eine ordnungsgemäße zufahrt für uns. (kein eingetragener wirtschaftsweg).
wir haben bei jeder holzernte deutlich höhere rückekosten, da durch andere waldstücke gerückt werden muß. incl durch den staatsforst, der wegegebühr verlangt.
hat schon jemand mal einen ähnlichen fall gehabt, und hat evtl tips zur weiteren vorgehensweise? :roll:
ich hoffe ich hab jetzt nichts vergessen zu schreiben.
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Beitragvon Waldschrat85 » Mi Mai 06, 2009 18:38

Hallo,
zuerst würde ich mal ins Grundbuch schauen, ob da nicht irgendetwas über den Weg geschrieben ist bezüglich deines Grundstückes. Weiterhin kann ich dir mal empfehlen §§917,918 BGB zu lesen. Vielleicht hilft es dir weiter.

Gruß
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Beitragvon Forstjunior » Mi Mai 06, 2009 19:00

@waltschrat
guter tipp. Das ist ja genau der Grund warum der Staatsforst für die Wegbenutzung Geld verlangt.
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Beitragvon Waldschrat85 » Mi Mai 06, 2009 19:28

Im LWaldG BW steht noch bei §28:
(1) Sind forstbetriebl. Maßnahmen ohne Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks (der besagte Weg) nicht oder nur mit VERHÄLTNISMÄßIG GROßEM AUFWAND (den du ja eventuell hast weil deine Rückekosen steigen) durchführbar, so kann die Forstbehörde den Eigentümer (Bürgermeisterin) oder Nutzungsberechtigten auf Antrag des Waldbesitzers verpflichten, die Benutzung zu gestatten, wenn dieser sich bereit erklärt, den duch die Benutzung entstehenden Schaden (Dürfte bei Befahrung eines Weges gering ausfallen)zu beheben oder zu ersetzen und wenn er auf Verlangen den Berechtigten eine Sicherheitsleistung in Höhe des voraussichtlciehn Schedens erbringt....

Musst mal schaun ob bei euch auch sowas Ähnliches drin steht.

Was war eigentlich der genaue Grund für das 3,5t Schild? Hast du den gesagt bekommen? Hast du mal mit der Bürgermeisterin persönlich geredet und ihr deine Lage erklärt?
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Beitragvon country » Mi Mai 06, 2009 19:38

also im grundbuch ist nichts eingetragen. der wirtschaftsweg ist die einzige zufahrt.
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Beitragvon country » Mi Mai 06, 2009 20:34

der sachsenforst hat gesagt, sie dürften das nicht, aber sie könnten da nix machen. da müßten wir klagen. dem lra haben wir das mit dem waldgesetz geschrieben. die sagen, das geht ihnen nix an, sie berufen sich nur auf das "normale gesetzbuch"

der grund für die sperrung der straße ist, das durch die kernbohrungen in das packlager der straße aufeinmal festgestellt wurde, sie sei nicht tragfähig für über 3,5 tonnen. bei belastung darüber seien schäden zu erwarten.
und wie gesagt, seit eh und je ist dies die zufahrt für den wald.
der eine anlieger hat das asphaltieren angeblich selbst an die gemeinde bezahlt, weil diese es sonst nicht machen lassen hätte. da es ein feld bzw wirtschaftsweg war.
und da wurden eben nur paar cm asphalt auf den alten feldweg aufgezogen.und das ist nicht tragfähig genug.

ach ja, mit der bm ist einfach nichtmehr zu reden.
ihr sehr guter freund(besagter anlieger) hat wohl druck auf sie gemacht.
das lra sagt am tel. sie könnten das eh nicht rückgängig machen, da die bm sonst ihr gesicht verlieren würde.
die bm hat es ihren freund versprochen, der weg wird dichtgemacht, und das versucht sie jetzt mit allen mitteln durchzuhalten
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Beitragvon spool » Mi Mai 06, 2009 20:42

Und sollte alles nix nützen mach dich mal schlau, wieviel der Verstoß kostet ( ich glaub das waren 20 € ). Dafür würd ich mir einmal im Jahr den Spass leisten :lol:
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Beitragvon country » Mi Mai 06, 2009 20:50

sobald sich ein fahrzeug nähert, was zu schwer sein könnte, steht von besagtem anlieger der pkw auf der straße (da steht er übrigens öfters, und blockiert. so 15 min wartezeit sollte man immer einplanen wenn man in seinen wald fahren will), und man wird fotografiert.
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Beitragvon Waldschrat85 » Mi Mai 06, 2009 20:58

Dann fordere doch mal das Ergebnis der Bohrung an. Ich denke, dass das ein normaler Waldweg ist, wie er im ganzen Wald vorhanden ist. Somit ist er auch entsprechend tragfähig, wobei natürlich auch auf anderen Waldwegen beachtliche Schäden durch die Holzabfuhr entstehen. Sind sie aber deshalb nicht tragfähig, oder müssen sie jetzt alle für >3,5 t gesperrt werden?
Hier könnte man fast Willkür unterstellen :D Falls dies der Fall ist und dadurch mehr Schaden angerichtet wird als es Nutzen bringt, ist es vielleicht auch mal ein Leserbrief in der Zeitung wert. Oder du sprichst es mal in einer öffentlichen Runde im Gemeinderat/ Ortschaftsrat an.
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Beitragvon Kormoran2 » Mi Mai 06, 2009 21:21

PKW querstellen ist allemal Nötigung. Sofort Fotos machen, Zeugen herbeiholen und Anzeige erstatten. Der Herr Nachbar ist nicht die Polizei.

Ansonsten hilft hier nur, schnellstens eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei solchen Nachbarn könnte man die wohl öfters mal in Anspruch nehmen.

Plus sofortige Konsultation eines Rechtsanwaltes.

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß ein Wirtschaftsweg nicht permanent 40 t Last aushalten muß.
Und man kann nicht einen Wirtschaftsweg asphaltieren und sagen, ätsch, jetzt kommste leider nicht mehr in Deinen Wald. Sehr lustig!!!
Die Gemeinde hat wohl schlechte Karten.

Dein RA weiß bestimmt viele Wege. U.a. kann auch ein Bürgermeister nicht machen, was er will. Oder gibt es bei Euch im Ort noch die Monarchie? Oder gar die Diktatur?
Vielleicht haben das im Osten der Republik einige Bürgermeister noch nicht so recht geschnallt.
Man sollte tatsächlich zuerst mal die Zeitung einschalten, das ist von der Nutzenrelation her vielleicht am effektivsten. Ansonsten RA.
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Beitragvon abu_Moritz » Mi Mai 06, 2009 21:59

country hat geschrieben:also im grundbuch ist nichts eingetragen. der wirtschaftsweg ist die einzige zufahrt.


such mal im Baulastenverzeichnis,
und versuch mal das Grundbuch des Weges zu lesen, eventuell steht da was drinnen
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Beitragvon Kugelblitz » Mi Mai 06, 2009 22:06

:lol: gibt es da nicht ein Wege oder Gewohnheitsrecht :?:
Den würde ich mal richtig auf die Schnauze Hauen :idea:
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Beitragvon basko » Do Mai 07, 2009 6:48

...ich würde das Fernsehteam informieren. Dann kannst Du sehen, wie schnell Dein Weg wieder frei wird. Ob sich das die Bürgermeisterin leisten wird?
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Beitragvon berndpeter » Do Mai 07, 2009 6:58

Zeugen suchen und finden und dann den PKW-Eigner verklagen. Wichtig ist es, den Streitwert mit Schadenersatzforderungen etc. in die Höhe zu treiben! Nur wenns richtig weh tut, gibts Ruhe. Ansonsten würde ich den Weg einfach benutzen!
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Beitragvon Obelix » Do Mai 07, 2009 7:22

Kormoran2 hat geschrieben: ... Ansonsten hilft hier nur, schnellstens eine Rechtsschutzversicherung abschließen. ...


Wenn die Streitigkeiten bereits vor Vertragsabschluß entstanden sind oder sich ursächlich anbahnen (wovon in diesem Fall auszugehen ist), greift der Rechtsschutz nicht.

Ferner sind im Rechtsschutz in der Regel Streitigkeiten aus dem Kauf- und Verkauf von Grundstücken ausgeschlossen. Ob ein bestehender Rechtsschutz in o.g. Fall Deckung bieten würde, kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der schriftlich bei der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt darlegt und sich eine Deckungszusage holt.

Außerdem muß man für Land- und Forstbesitz ab einer bestimmten Flächengröße einen speziellen "gewerblichen" Land-/Forstwirtschaftlichen Rechtsschutz haben. D.h. Land- und Forstwirtschaftliche Flächen sollten separat im Vertrag vermerkt sein.

-----

Insgesamt halte ich das für eine schwierige Angelegenheit, da Du allein gegen den örtlichen Klüngel bzw. bestehende lukrative örtliche Seilschaften ankämpfen mußt. Bei der Wahl Deines Rechtsanwaltes solltest Du aufpassen, dass dieser nicht in die örtlichen Seilschaften eingebunden ist.

Ob es sinnvoll ist, mit dem politischen Gegner der Bürgermeisterin in Kontakt zu treten - ich weiß nicht - der Schuß kann auch nach hinten losgehen.

Grüße
Obelix
Hans Jonas: Die gegenwärtige Generation darf ihr eigenes Lebensglück nicht damit erkaufen, das Unglück künftiger Generationen zu bewirken.
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