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Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer tun

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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61 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon Cairon » Mo Aug 24, 2020 11:41

Falke hat geschrieben:
Cairon hat geschrieben: Es wäre schön, wenn wir hier eine Linksammlung zusammenbringen könnten, mit Grundsatzurteilen, Listen und Ausführungsbestimmungen zum Thema.


Gefühlt jedes zweite Thema (im Landtechnikbereich u.anderswo) dreht sich um den Unterschied schwarz/grün (und dann noch um die verschiedenen Führerscheinklassen).

Da es in Ö. aber keine grünen Nummerntafeln an Traktoren gibt, kann ich beim Thema nicht mitreden und fühle mich auch nicht bemüßigt, Links zu alten Beiträgen etc. zusammenzustellen.

Aber nur zu!

Es ist zum Thema aber schon (so gut wie) alles geschrieben worden ...

Falke


Es scheint aber ja noch reichlich Redebedarf zu bestehen, sonst wäre das Feedback nicht so gegeben.

Ich suche auch eher Links zu amtlichen Schreiben, Grundsatzurteilen usw., um etwas Greifbares zu haben.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
Der Vater reitet immer schneller,
Erreicht den Hof mit Müh und Not,
Der Knabe lebt, das Pferd ist tot.
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Aug 24, 2020 11:53

landwirt 100 hat geschrieben:den Maibaum zweimal durchs Dorf zu kurven.


Der Maibaumtransport fällt bei uns in Bayern unter Brauchtum und Brauchtum ist erlaubt !
Freilich wird nicht ein jedes Brauchtum erlaubt sein, das Bierholen für die Maibaumfeier ist nicht dabei .

Ich hab jedenfalls schon für eine vorgelagerte "Stadtgemeinde " den Maibaum auf einer vierspurigen Bundesstraße in Begleitung von 3 oder waren es gar 4 Streifenwagen, gefahren. Die haben jeweils überholt und die Anschlussstellen abgesperrt .

Was man noch darf ist Winterdienst für eine Kommune , aber Achtung , nicht für ein Gewerbe .

Ich hab auch schon auf die Bitte der Polizisten einige PKWs aus dem Graben gezogen (Blitzeis ) , das hätten die m.M. streng rechtlich nicht machen dürfen .
Auch habe ich schon ein Polizeiauto nachts im November bei strömenden Regen aus einem Acker gezogen, auch im Auftrag der Besatzung . Alles mit grüner Nummer .

man darf auch die ganzen Umzüge , egal ob Fasching oder Schützen- Musik -Feuerwehr-fest fahren .

.
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon berlin3321 » Mo Aug 24, 2020 12:06

Abschleppwagen hab' ich noch nicht Grün gesehen. Kräne schon. Bei LKW Schleppern hab' ich noch nicht drauf geachtet.

MfG Berlin
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon berlin3321 » Mo Aug 24, 2020 12:18

Ich sollte mal auf Anweisung der 110ner Truppe rückwärts auf der Autobahn fahren. Hab' ich nicht gemacht. Erst als die auch zurück gesetzt haben bin ich auch gefahren, so 500 m.

MfG Berlin
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon Paule1 » Mo Aug 24, 2020 13:17

Es sollte und muß die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. :klug:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon JueLue » Mo Aug 24, 2020 13:34

landwirt 100 hat geschrieben:Beim Bund wurde gelehrt, wenn ein Weisungsbefugter etwas anordnet wird es ausgeführt. Ampeln mißachten, Geschwindigkeit überschreiten...
Verantworten muss dies der Weisungsbefugte. Die einzige Möglichkeit ist hinterher eine Beschwerde zu schreiben. Dort wird dann geprüft ob er hierzu berechtigt war. Wenn die Polizei mich auffordert, würde ich auf die grüne Nummer hinweisen und es ausführen.


Stimmt meistens (Bund) aber nicht immer.
Befehl.JPG
Manche Befehle darf man nicht ausführen


In sofern stellt einen der Befehl des Vorgesetzten auch beim Bund nicht immer straffrei.
Die Beispiele hier werden aber wohl nicht darunter fallen.

JueLue
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon frank1973 » Mo Aug 24, 2020 14:20

https://www.topagrar.com/technik/news/g ... 31638.html
Hier mal ein Link von mir. das ganze hin und her mit Grün, Schwarz L u. T schein ist ja fast nicht mehr normal. Lars welchen Führerschein hat denn dein Nachbar und was für ein Traktor? Nicht das er mit so ner Aktion noch was wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis an der Backe hat weil L oder T nicht für Private Fahrten ausreichen.
PS dein Nachbar hat ne falsche Antwort gegeben. Sein Sohn hat ihn im Feld bei der Arbeit besucht und das Moped ist nicht mehr angesprungen währe hier die richtige Antwort gewesen.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon MF-133 » Mo Aug 24, 2020 15:26

Und wieder: das AID Heft:

https://www.agrarheute.com/management/a ... men-526335

lof Fahrten beginnen oder enden ( oder beides) an einem lof Betrieb. Der Fahrer muss Inhaber oder Beauftragter eines lof Betriebes sein. Lof Fahrten sind alle Fahrten, die zur Aufrechterhaltung des lof Betriebes dienen. Das muss der Fahrer/ Halter glaubhaft machen können. Bei einem kaputten Moped des Nachwuchses ist das nicht so einfach.
Allerdings wurde die Mopedrettung nicht mit der Absicht der Steuerhinterziehung unternommen, sondern mit dem Zweck der Hilfeleistung.
Die Bereitschaft zur Hilfeleistung kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob man dabei u.U. KFZ-Steuerhinterziehung begeht. (Wer ist der Halter des Mopeds: Der Junior oder der Bauer?: Wenns der Bauer ist, kann man drüber streiten, ob das Moped nicht ein Fahrzeug des Hofes war und die Bergung eine lof Fahrt).
Wei dem auch sei: Die Gefahrenabwendung für andere Verkehrsteilnehmer/ Hilfeleistung für Verunfallte ist wichtigere Wert.
So ähnlich würde ich das wohl ans Zollamt schreiben. Die können dann unnachgiebig sein oder die Sache wegen Geringfügigkeit einstellen.

MFG
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon Barbicane » Mo Aug 24, 2020 17:13

borger hat geschrieben:
Nö, die grüne Nummer bedeutet nur "KFZ-Steuer-befreit", aus welchem Grund auch immer. Hätte der Betroffene in diesem Fall einen Abschleppwagen gerufen, dann hätte dieser vermutlich auch eine grüne Nummer weil reine Abschleppwagen als selbstfahrende Arbeitsmaschinen steuerfrei zugelassen werden können.
Insofern haben die übereifrigen Polizisten hier moniert, das die Bergung mit einem steuerbefreiten Traktor anstatt mit einem steuerbefreitem Abschlepper durchgeführt wurde.


Ein "Abschleppwagen" der Fahrzeuge auch transportieren kann kann nicht steuerbefreit sein.
Das geht nur bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, also reinen Bergefahrzeugen die nicht aufladen können.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon Barbicane » Mo Aug 24, 2020 17:31

Was man im Lof Bereich steuerrechtlich machen kann steht in Paragraph 3 KfzSteuergesetz:



Von der Steuer befreit ist das Halten von
1.
Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;

(...)

7.
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,

zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,

zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder

von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;


"1." bezieht sich auf folgende Fahrzeuge aus Paragraph 3 FZV :

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

(...)

folgende Arten von Anhängern:
a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

(...)

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

Arbeitsmaschinen,

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

(...)

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.


Das sind die entsprechenden Verordnungstexte.
Zumindest die grundlegenden Fragestellungen kann man damit selber beantworten.
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Re: Was darf man genau mit einem Schlepper mit grüner Nummer

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 24, 2020 18:06

Ist ein Viehanhänger (Steuerbefreiung) eigentlich ein Sonderfahrzeug, was bauartbedingt ausschließlich für einen bestimmten Zweck geeignet ist, oder zählt er zu den einachsigen Kraftfahrzeuganhängern, mit denen man im Grunde alle dazu passenden Transportarbeiten verrichten kann?
Das können sein zB mal Rundballenfolien zur Verwertungsstelle bringen, Strohmehl vom Landhandel um kurzzeitig zu überbrücken, oder eine Tränkewanne vom Händler holen.


Da bin ich mir nicht so ganz sicher. Hab eine Kontrolle aber mal mit überzeugender Selbstsicherheit überstanden...

Das Möbeltransport, privater (Sperr)Müll usw nicht dazu gehören ist schon klar.
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