Hallo zusammen,
wir haben hier bei uns gerade neue Polizisten bekommen, die sehr gut geschult und hoch motiviert sind. Gerne schauen sie sich auch Schlepper mit grüner Nummer an. Jetzt stellt sich mir die Frage, was man mit einem Schlepper genau darf und was nicht. Ein Beispiel, der Sohn eines Bekannten ist mit seinem Moped im Ort liegengeblieben. Darauf hin rief er seinen Vater an. Dieser setze sich aus seinen Frontladertrecker, wuchtete das Zweirad in die Schaufel und machte sich auf den Heimweg. Unterwegs wurde er von der Polizei angehalten und hat jetzt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung an der Backe, weil die Bergung des Mopeds keine landwirtschaftliche Tätigkeit war. Inzwischen wird hier in der Gegend schon spekuliert, dass man Bauschutt, der auf dem Hof angefallen ist, nicht mit Trecker und Anhänger abfahren dürfte, weil es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Daher meinen einige man bräuchte dafür einen Schlepper und Anhänger mit schwarzer Nummer und einen LKW-Führerschein. Weiter Fragen sind Brauchtumsveranstaltungen und Jagden. Die allgemeinen Vorschriften habe ich beim Googeln gefunden und die Buchstelle habe ich auch schon um eine Liste gebeten. Es wäre schön, wenn wir hier eine Linksammlung zusammenbringen könnten, mit Grundsatzurteilen, Listen und Ausführungsbestimmungen zum Thema. Ich bin aktuell wirklich verunsichert und bräuchte dringend stichhaltige Informationen.
Danke im voraus