Gewerkschaften verhandeln mit Arbeitgeberorganisationen Tarifverträge aus. Nicht nur Lohnfragen sind dort geregelt, auch Fragen im Verhalten des täglichen Lebens in der Berufswelt, Manteltarifvertrag z.B.
Diese beide Organisationen nennen sich dann Tarifvertragsparteien.
Nur wo genügend Mitglieder einer Organisation vorhanden sind kommen Verträge zustande. Es gibt keinen Automatismus in Tarifverhandlungen.
Wo nicht genügend Mitglieder vorhanden sind, unterbleiben solche Verhandlungen.
In NRW z. B. drohte in der KfZ-Branche, wg. zuwenig Mitglieder der Gewerkschaft und dadurch bedingtem Auflösung des zuständigen Arbeitgeberlager ein tarifloser Zustand. Qusai Wildwest. Nur mit Haustarifen und Anerkennungstarifen konnte dieses verhindert werden.
Als im Niedriglohn bzw. Zeitarbeitersektor ein staatlicher Mindestlohn drohte, das geschieht nur dort wo es keine Tarifverträge gibt, sonst hält sich der Staat aus der Tarifautonomie raus, suchten sich die Arbeitgeber willfährige Gewerkschaften mit denen sie Tarifverträge unterhalb der Mindestlöhne abschliessen konnte und somit die Tarifautonomie wieder hergestellt war. Der Staat war also wieder aussen vor. Diese Gewerkschaften sind nicht dem DGB angeschlossen.