Da braucht man doch gar nicht diskutieren. Die Waldwege sind unter Garantie für Motorfahrzeuge durch Schilder verboten, mit Ausnahme von Land- oder Forstwirtschaft, bzw. Anlieger. Damit ist jedes Befahren eine Ordnungswidrigkeit, die man zur Anzeige bringen kann. Abseits von Wegen ist ein Befahren sowieso nicht gestattet.
Eigene "Strafaktionen" wie das z.B. oben geschriebene "Stock in Vorderrad" kommt genauso wenig gut an. Das ist eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Darauf liegt Haftstrafe, die nun wirklich in keinem Verhältniss dazu steht, jemanden wegen einer Widrigkeit aus Selbstjustiz geandet zu haben. Es ist also unabhängig von der Strafbarkeit auch noch selten dämlich auf so Ideen zu kommen.