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Was mir auf die Nerven geht...

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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Lettlandbauer » Mi Mär 21, 2012 5:20

tyr hat geschrieben:
Lettlandbauer hat geschrieben:
lhmillemille hat geschrieben:Daran können wir eh nichts ändern, leider.

Gruß
Lars


Wer kann denn was endern :?:
Du und die anderen die sich Volk nennen, die können was Ändern.
Alle warten immer nur das EINER was Ändert, steh auf und mach den Mund auf und fang an was zu ÄNDERN.
Die HANSELN da in Berlin sind nur deine Vertreter, zeig ihnen das du mit ihnen nicht zufrieden bist.


Naja, das mit den Vertretern.... ^^
Das Volk könnte das ändern, wenn es verstehen würde....


Dem Volk geht es NOCH zu gut, sonst würde sich ganz schnell was Ändern! :roll: :mrgreen:
Man muss nur den Mut haben den Mund auf zu machen, genau da vor haben die meisten Angst.


Gruß Gunther
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Lettlandbauer » Mi Mär 21, 2012 20:09

schimmel hat geschrieben:...der 6. Versuch einen Sachbearbeiter auf dem Bauamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zu erreichen....endlich die Zentrale: ...tut mir leid, Mittwochs ist immer ein schwieriger Tag, da werden in der Regel die Überstunden abgefeiert..." :roll: :shock: :(


DO, FR, MO, DI arbeiten und MI schon Überstunden abfeiern. :shock:
Da soll noch einer sagen die arbeiten nix. :prost:
An den 4 Arbeitreischen Tagen bekommst du aber auch keinen ans Tel., da haben die genug mit dem Kaffe und Freizeit planung zu tun. :lol:
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Epxylon » Mi Mär 21, 2012 20:54

Was mit momentan auf die Nerven geht:

Warum rufen Kunden immer in der Mittagspause an?
Wenn man versucht einen Kunden zu erreichen geht entweder keiner ran oder man wird angeblafft so nach dem Motto: Jetzt ist Mittag, Alter.

Aber bei uns wird immer munter in der Mittagspause angerufen. :evil:
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Propolis33 » Do Mär 22, 2012 8:42

Verschwörungstheorethiker, von leicht durchgeknallt bis durchgedreht
http://www.agrartax.de In Deutschland kann es keine Revolution geben, weil man dazu den Rasen betreten muesste. Joseph Stalin
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon SHierling » Do Mär 22, 2012 10:23

Propolis33 hat geschrieben:Verschwörungstheorethiker, von leicht durchgeknallt bis durchgedreht


Warte, bis Du die ersten Verschwörungspraktiker kennenlernst .... ;-)
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Buschhacker » Do Mär 22, 2012 13:19

SHierling hat geschrieben:
Warte, bis Du die ersten Verschwörungspraktiker kennenlernst .... ;-)


Dafür braucht man Sonntags nur in die Kirche gehen
Gruß Nuno
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon SHierling » Do Mär 22, 2012 17:06

Der "Franzose algerischer Herkunft", der seit Tagen durch die Nachrichten geistert.
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon SHierling » Do Mär 22, 2012 18:04

Der ist bloß tot. Und bei jedem anderen Bericht wird es genau so weiter gehen.

Hast Du schon mal was von einem Deutschen deutscher Abstammung in den Nachrichten gehört?
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon SHierling » Do Mär 22, 2012 18:33

Im Fussball heißt es auch: David Alaba, der Österreicher mit philippinischer Mutter und Nigerianischer Vater.....


Und das ist was? Ein Argument???? Was zum Teufel hat denn die Abstammung irgendeines Fußballers mit seinem Können zu tun? Werden die irgendwo gezüchtet? Gibt's da sowas wie ein Herdbuch?
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Lettlandbauer » Do Mär 22, 2012 18:50

UEFA HIT???? :roll:
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Buschhacker » Do Mär 22, 2012 23:04

recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei verschiedene paar Schuhe aber was mich wirklich ankotzt ist diese kleine Story

Der AN erhält den Auftrag ein Angebot mit im Vorwege in mehreren Beratungsgesprächen klar definierten Vorgaben zu erstellen. Unter anderem die Vorgabe, Kostengünstig das Werk zu erstellen . Hierzu zählt unter anderem auch der Verzicht auf die Verfugung der Palisaden, welche den Einheitspreis deutlich reduzieren.
Der AG erteilt den Auftrag und die Arbeiten werden begonnen.

Im Laufe der Arbeiten, nachdem die Palisaden gesetzt sind und die Randeinfassung hergestellt und noch bevor der AN mit der Verlegung der Pflastersteine beginnen will erhält der AG nochmals die Möglichkeit, seine Entscheidung die Palisaden nicht zu verfugen zu überdenken jedoch steht der Entschluss auf Grund der höheren Kosten fest. Die arbeiten werden auf Anordnung fortgeführt.

Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat erfordern eine Vertragsänderung welche aber von Seiten des AG nicht zustande gekommen ist. Die betreffenden Leistungen werden vom AG gekündigt. In sich abgeschlossene Teile der Leistung sind zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt und bereits in Betrieb genommen. Ein Vorbehalt, die Leistungen ohne Abnahme in Betrieb zu nehmen machte der AG nicht.
Auch die Rechnung für die erbrachten Leistungen zahlte der AG fristgerecht ohne Vorbehalt womit der AG die geschuldete Leistung als Vertragsgerecht billigte. Die Werkleistung nutzt der AG exakt 4 Monate so dass nach der Entscheidung des BGH vom 25.02.2010 mit dem Aktenzeichen VII ZR 64/09 eine konkludente Abnahme stattgefunden hat.

Zwischenzeitlich forderte der AG ein Angebot für die zuvor gekündigten Leistungen und gibt den gewünschten Baustoff vor. Es findet keine Auftragserteilung für dieses Angebot statt.

Später beauftrag der AG den AN mündlich mit dem Transport und der Montage von Baustoffen, welche er selbst ausgewählt, bestellt und bezahlt hat. Der AN sagt einen Termin zu und führt die Leistungen durch. Im Laufe der Ausführung stellte sich heraus, dass die beigestellten Baustoffe sich nur bedingt zur Herstellung des gewünschten Werks eignen und der AG wird gebeten, die weitere Vorgehensweise anzuordnen. Das Werk wird dann nach Anordnung des AG hergestellt. Im Anschluss der Arbeiten fordert der AN den AG auf das Werk abzunehmen welches mündlich erfolgt und eine Mangel noch im Zuge der Abnahme beseitigt wurde. Der AG erkennt das Werk als Vertragsgerecht an und nimmt die Leistung in Betrieb.

Der AN stellt 28 Tage nach Fertigstellung und Abnahme die Rechnung für die diese Leistungen aus dem mündlichen Auftrag. Die Rechnung wird mit einem Verzug von 7 Tagen vom AG ohne Vorbehalt bezahlt. Lässt man die Abnahme am Tag der Fertigstellung außer Acht dann ist das Werk mit Bezahlung der Rechnung ebenfalls nach der o.g. Entscheidung des BGH durch eine konkludente Abnahme abgenommen.
Leistungen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen aber auf Anordnung des AG ausgeführt wurden sind Mängelfrei.
Lässt man dieses außer Acht so verfügt der AG durch den Umfang und den Eigenschaften der Mängel und in Anbetracht der Tatsache, dass er die Leistungen über mehrere Monate in Benutzung genommen hat eine positive Kenntnis dieser zum Zeitpunkt der Abnahme so dass dies unter anderem zur Rechtsfolge hat, dass der Auftraggeber Mängelansprüche für bei der Abnahme bereits bekannte Mängel nach § 640 Absatz 2 BGB verliert. Demnach hat der AG keinen Anspruch auf Vorschusszahlung nach § 634 Absatz 2 BGB und §637 Absatz 1 und 3.

Durch die Vorspiegelung falscher und durch Entstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen erregt der AG den Irrtum, ihm würden die Ansprüche nach diesen Paragraphen zustehen und begründet darauf seine Klage auf Kostenvorschuss.

Dass der AG sämtliche Leistungen als Vertragsgerecht anerkannt hat und diese im persönlichen Gespräch mit dem AG bestätigt hat kann von der Ehefrau des AN unter Eid bestätigt werden. Ferner kann der Mitarbeiter des AN ebenfalls unter Eid bestätigen, dass Teile der Werkleistung auf Anordnung des AG ausgeführt wurden und im Anschluss Mängelfrei abgenommen wurden


trotzdem bekommt dieses A.r.s.c.h.l.o.c.h von Gericht recht zugesprochen, der AN darf Vorschuss in Höhe (Netto) von knapp 90% der ursprünglichen Brutto Auftragssumme für Mängelbeseitigung zahlen, das A.r.s.c.h.l.o.c.h hat das Recht nach zufordern falls die Summe nicht zur Mängelbeseitigung ausreichen sollte (nur mal als Beispiel, der KV eines Handwerkers darf max 10% abweichen, das [zensiert] bekommt aber einen Freibrief zum schröpfen), anhand des Gutachtens und der darin angegebenen Einzelpreise lässt sich schon im Vorwege ausrechnen, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung mit etwa 2000 € über der Auftragssumme liegen werden (Netto wohlgemerkt), zuzüglich der Gutachterkosten von knappen 2000 € (umgerechnet auf 33 Blatt Papier ist das echt teures Klopapier und taugt nur bedingt) und den Kosten der Rechtsverdreher auf beiden Seiten und dem Gericht gehen da mal eben 13000,- weg für einen Auftrag bei dem der AN gerade mal einen Umsatz von einem Drittel der Summe gemacht hat.

sowas kotz mich echt an und ehrlich gesagt, kann ich es verstehen wenn manche Unternehmer dann plötzlich Konkurs anmelden und solche A.r.s.c.h.l.ö.c.h.e.r im Regen stehen lassen.
Gruß Nuno
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon lhmillemille » So Mär 25, 2012 10:46

Diäten

Gruß
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon xyxy » So Mär 25, 2012 18:43

Unterhosen, wo drei Etiketten hinten mittig eingenäht sind, die den ganzen Tag in der Ritze rumnerven.
Wer kommt bloss auf son Schei.. :gewitter:
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Re: Was mir auf die Nerven geht...

Beitragvon Frau Emmy Müller » Di Mär 27, 2012 9:08

Die nerven..... die machen sich zum Hirsch. :lol:
http://www.focus.de/panorama/welt/waldm ... 24487.html
So lange Menschen sich mit solch einem Mist abgeben, geht es ihnen noch zu gut.
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