Eine Organisation, die zum Ziel hat, terroristische Aktionen möglichst öffentlichkeits wirksam durchzuführen, muß auch vom Staat als Terrororganisation eingestuft und dementsprechend verfolgt werden, um die Bürger in diesem Land zu schützen
Das Problem ist, daß der erste Politiker, der sich diesen Leuten in den Weg stellt, keine Chance mehr hat. Es gibt nun mal erheblich mehr Tierschützer als Bauern hierzulande, und solange die Politiker nicht nach Sachkunde, sondern nach Sympathie der Bambi-Syndromer gewählt werden, wirst Du niemanden finden, der "Rettet unsere Lebensmittel - verbietet die ALF" auf seine Fahnen schreibt. Ein Antrag auf Verbot wäre aber spätestens jetzt angemessen.
Ansonsten hast Du völlig recht, das Ganze fällt unter die Definition von Terrorismus, und könnte / sollte auch mit den Methoden der Anti-Terror-Gesetzgebung verfolgt werden. In DIESEM Fall hätte ich auch keine Probleme damit, wenn solche Leute als "potentiell gefährlich" elektronische Fußfesseln bekämen, denn anders als die Leute in Sicherheitsverwahrung, die ihre Strafe abgesessen haben (wer die einsperren will, soll halt einfach das Strafmaß raufsetzen), kündigen die Tierbefreier ja öffentlich an, daß sie Straftaten planen. Wenn man beim Castor-Transport zur falschen Zeit am falschen Ort ist, dürfen sie einen ja auch "vorsorglich festsetzen" ...