julius hat geschrieben:
Das sehe ich auch so. Und es muss ja der aktuelle Marktwert veranschlagt werden bei Vermögensabgaben also keine Buchwerte oder billige Einheitswerte hat der Bundesgerichtshof damals beschlossen.
Das wird dann teuer.
Genau das hat das BVG angemeckert.
1:1 sind alle Vermögenswerte zu besteuern.
Ob Oldtimer, Gemälde, Bargeld, Aktien oder Grundvermögen.
Die Deutschen Landwirte träumen immer noch von Einheitswert.
Olli