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Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon Juwel » Di Okt 29, 2019 7:49

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
DWEWT hat geschrieben: Die wenigsten Brunnen liefern von Natur aus Wasser mit "Lebensmittelqualität".


Dann bleibe du besser dabei Rattengift als BIO Lebensmittel anzupreisen.
Wenn Wasser als Tränkewasser oder Wasser zu Spülzwecken z.B. bei der Milch Verwendung finden darf,
muss es der TrinkwasserVO entsprechen und das ist reglemäßig der Fall.
Sogar bei mir haben wir in 15 m (Filter 18 m) gutes Trinkwasser gefunden.


Wenn der Sachverstand am Ende ist, kommt wohl ein solcher Beitrag zustande.
Tränkewasser darf niemals zum Spülen von Milch führenden Leitungen genutzt werden! Es sei denn, das gewonnene Brunnenwasser wird durch das Hinzufügen entsprechender Chemie "aufgewertet". Das bedeutet allerdings, dass z.B. die Wassergewinnungsanlage regelmäßig gechlort werden muss. Was das dann noch mit gutem Brunnenwasser zutun hat, will scih mir nicht erschließen.
Wie baust du du bei 15m Tiefe 18m Filterstrecke ein?


Bitte nochmals lesen, T5060 schrieb von Trinkwasser und nicht Tränkewasser!
Juwel
 
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon Qtreiber » Di Okt 29, 2019 8:48

Juwel hat geschrieben:Bitte nochmals lesen, T5060 schrieb von Trinkwasser und nicht Tränkewasser!

Was zählen schon solche Feinheiten, wenn man durch deren Nichtbeachtung seine gegenseitigen Animositäten pflegen kann. :mrgreen:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon DWEWT » Di Okt 29, 2019 10:02

Juwel hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:

Wenn Wasser als Tränkewasser oder Wasser zu Spülzwecken z.B. bei der Milch Verwendung finden darf,
muss es der TrinkwasserVO entsprechen und das ist reglemäßig der Fall.
Sogar bei mir haben wir in 15 m (Filter 18 m) gutes Trinkwasser gefunden.


Bitte nochmals lesen, T5060 schrieb von Trinkwasser und nicht Tränkewasser!


Wenn "Tränkewasser" nach der VO als Trinkwasser verwendet werden darf, dann ist es Trinkwasser und kein Tränkewasser! Trinkwasser darf sehr wohl auch in der Funktion des Tränkewassers verwendet werden, bleibt aber Trinkwasser! Was ist daran jetzt sehr schwer zu verstehen? Es gibt auch kein "gutes Trinkwasser", wie es auch kein "schlechtes Trinkwasser" gibt. Wenn Wasser die Voraussetzungen nach T-VO erfüllt, ist es Trinkwasser und sonst nichts.
Wer mit gesetzlich definierten Begriffen hantiert, sollte sie auch entsprechend verwenden!
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon cerebro » Di Okt 29, 2019 10:14

In was verrennt ihr euch denn nun wieder ?!
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon motzlarerbauer » Di Okt 29, 2019 13:46

Und bitte beachten, Brunnen sind abhängig von der Entnahmemenge Anzeige oder Genehmigungspflichtig.
Es gibt wohl seltens ein Versagen der Brunnenbohrungen, wenn nicht gerade ein Wasserschutzgebiet oder ähnlich dagegen sprechen.

Und immer bedenken, durch eine illegale Brunnenbohrung, welche zu Verunreinigung des Grundwassers führt, kann richtig teuer werden!
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon T5060 » Di Okt 29, 2019 14:43

motzlarerbauer hat geschrieben:Und bitte beachten, Brunnen sind abhängig von der Entnahmemenge Anzeige oder Genehmigungspflichtig.
Es gibt wohl seltens ein Versagen der Brunnenbohrungen, wenn nicht gerade ein Wasserschutzgebiet oder ähnlich dagegen sprechen.

Und immer bedenken, durch eine illegale Brunnenbohrung, welche zu Verunreinigung des Grundwassers führt, kann richtig teuer werden!


Wir haben das durch eine ordentliche Brunnenbaufirma machen lassen, deren Aussendienstler sich super um die Planung der Bohrung und den Brunnenausbau gekümmert hat.
Zweit - Zehntmeinung hab ich mir noch bei den ganzen Geologen geholt, die hier ständig rumlaufen. Ohnehin ist Deutschland bis 100 m Teufe geologisch vollständig erkundet,
so dass ne Wasserbohrung immer ein Treffer sein muss. Für die Bemessung der Qualität müsste auch die Datengrundlage vollständig sein. Offen ist meist nur die Höhe der Menge.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon tommi » Di Okt 29, 2019 16:22

Kann das bestätigen. Ab 10m Tiefe gibt es in der Regel wenig Qualitätsprobleme.
Gewisse Entnahmemenge vorausgesetzt und das ohne jegliche Aufbereitung
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon motzlarerbauer » Di Okt 29, 2019 17:18

T5060 hat geschrieben:
motzlarerbauer hat geschrieben:Und bitte beachten, Brunnen sind abhängig von der Entnahmemenge Anzeige oder Genehmigungspflichtig.
Es gibt wohl seltens ein Versagen der Brunnenbohrungen, wenn nicht gerade ein Wasserschutzgebiet oder ähnlich dagegen sprechen.

Und immer bedenken, durch eine illegale Brunnenbohrung, welche zu Verunreinigung des Grundwassers führt, kann richtig teuer werden!


Wir haben das durch eine ordentliche Brunnenbaufirma machen lassen, deren Aussendienstler sich super um die Planung der Bohrung und den Brunnenausbau gekümmert hat.
Zweit - Zehntmeinung hab ich mir noch bei den ganzen Geologen geholt, die hier ständig rumlaufen. Ohnehin ist Deutschland bis 100 m Teufe geologisch vollständig erkundet,
so dass ne Wasserbohrung immer ein Treffer sein muss. Für die Bemessung der Qualität müsste auch die Datengrundlage vollständig sein. Offen ist meist nur die Höhe der Menge.


Und auch die Bohrung bei der Behörde angezeigt oder genehmigen lassen?
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon T5060 » Di Okt 29, 2019 21:08

motzlarerbauer hat geschrieben:Und auch die Bohrung bei der Behörde angezeigt oder genehmigen lassen?


Ja und das Bohrklein hab ich sauber in beschriftete Kisten gepackt und der HLNUG zur Beurteilung der Geologie überlassen.
Die vermuten allerdings, ich hätte das Loch nur gemacht um K+S besser zu überwachen.
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon marius » Do Okt 31, 2019 11:47

Zum Waschen kein Problem für Rinder als Trinkwasser, naja.

Gut, sowas ist sicher ein Ausnahemfall :

Wasserverunreinigung
USA: Landwirt muss 4.000 Kühe einschläfern

https://www.topagrar.com/rind/news/usa- ... 67159.html

Aber das mit der Milch wegschütten, bzw teuer entsorgen ( Sondermüll ) wie in dem Beispiel, falls was gefunden wird, ist durchaus realistisch.
Und mit heutiger Messtechnik glaubt ihr garnicht was sich so alles feststellen läßt sofern gesucht wird.
Deshalb bin ich auch bei Klärschlamm übervorsichtig.
Ich kenn Leute die in diversen Labors mit Messgeräten arbeiten.

Uns hat damals, als ich noch Milchlieferant war, die Molkerei wegen diesen hofeigenen Brunnen bei einem ausf. Votrag aufgeklärt. Nicht nur was die eigene Milch angeht sondern man macht sich auch haftbar gegenüber der Molkerei, LEH und Konsument, bei eigenem Brunnen im Problemfall.
Da gehts um richtig horrende Summen, sollte was passieren. Existenzbedrohend.
Da es sich im Lebensmittel handelt, kennt auch der Gesetzgeber keinen Spaß.

Bezieht man das Wasser für seine Rinder hingegen von der Gemeinde, muss die im Schadenfall haften.
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon T5060 » Do Okt 31, 2019 12:49

Wenn der Landwirt aus einer Quelle Wasser entnimmt, deren Wasser als Trinkwasser positiv geprüft wurde, entbindet ihn das von jeder Schadenersatzpflicht.
Ist dann das Wasser geogen verschmutzt, ist niemand haftbar, die Molkerei bleibt auf dem Schaden sitzen. Ist die Verschmutzung anthropogen, greift §89 WHG.
Dann haftet der Verschmutzer. Der muss allerdings erst mal gefunden werden und noch existieren und liquide sein. Hatte der Verschmutzer eine Genehmigung fürs verschmutzen,
dann ist man in der Amtshaftung. Frage wäre dann der bestimmungsgemäße Gebrauch der "Verschmutzung".
Das Problem tritt i.d.R. bei Bewässerungswasser auf, wenn es BIO Betriebe verwenden und dann PSM im BIO Produkt gefunden werden.
Als Landwirt sollte man halt drauf achten entsprechend versichert zu sein
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon T5060 » Do Okt 31, 2019 14:48

Hier mal was zu doofen Haftungsfragen :

Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung des Grenzabstands
Urteil vom 20. September 2019 – V ZR 218/18

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die in Baden-Württemberg belegen und mit Wohnhäusern bebaut sind. Auf dem Grundstück des Beklagten stehen in einem Abstand von mindestens zwei Meter zu der Grenze drei ca. 18 Meter hohe, gesunde Birken. Wegen der von den Birken ausgehenden Immissionen (Pollenflug, Herausfallen der Samen und Früchte, Herabfallen der leeren Zapfen sowie der Blätter und Birkenreiser) verlangt der Kläger mit dem Hauptantrag deren Entfernung und hilfsweise eine monatliche Zahlung von jeweils 230 € in den Monaten Juni bis November eines jeden Jahres.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Amtsgericht hat die Klage mit dem Haupt- und dem Hilfsantrag abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht den Beklagten zur Beseitigung der Birken verurteilt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision des Beklagten stattgegeben und das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.

Ein Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Beklagte Störer im Sinne dieser Vorschrift ist. Hierfür genügt nicht bereits das Eigentum an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht. Vielmehr ist die Feststellung erforderlich, ob es jeweils Sachgründe gibt, dem Grundstückseigentümer die Verantwortung für das Geschehen aufzuerlegen. Wenn es um durch Naturereignisse ausgelöste Störungen geht, ist entscheidend, ob sich die Nutzung des Grundstücks, von dem die Beeinträchtigungen ausgehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung hält. So hat der Senat die Störereigenschaft beispielsweise verneint bei Umstürzen nicht erkennbar kranker Bäume infolge von Naturgewalten. In aller Regel ist von einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung auszugehen, wenn – wie hier gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4a i.V.m. Abs. 2 Satz 1 NRG-BW a. F. - die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Kommt es trotz Einhaltung der Abstandsgrenzen zu natürlichen Immissionen auf dem Nachbargrundstück, ist der Eigentümer des Grundstücks hierfür nach der von dem Gesetzgeber vorgenommenen Wertung regelmäßig nicht verantwortlich. Aus Art. 124 EGBGB folgt nichts anderes. Richtig ist zwar, dass der Landesgesetzgeber nicht dem Nachbarn Rechte nehmen kann, die sich aus § 1004 Abs. 1 BGB ergeben. Darum geht es hier jedoch nicht. Vielmehr stellt sich die (Vor-)Frage, ob ein Grundstückseigentümer für natürliche Immissionen überhaupt verantwortlich ist. Scheidet dies aus, gibt es den von dem Berufungsgericht beschriebenen Konflikt zwischen den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den landesrechtlichen Vorschriften nicht. Zudem sprechen §§ 907, 910 BGB und die Gesetzesmaterialien zu diesen Vorschriften dafür, dass der Grundstückseigentümer für solche natürlichen Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, die von § 910 BGB (Überhang) nicht erfasst werden, regelmäßig nicht verantwortlich sein soll, wenn die Anpflanzungen mit dem Landesnachbarrecht in Einklang stehen. Ein Beseitigungsanspruch lässt sich auch nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis herleiten, da die Beeinträchtigungen zwar erheblich, aber nicht derart schwer sind, dass der Kläger sie trotz der in § 16 Abs. 1 Nr. 4a i.V.m. Abs. 2 Satz 1 NRG-BW a. F zum Ausdruck gekommenen Wertung nicht mehr hinzunehmen hätte.

Der mit dem Hilfsantrag geltend gemachte Anspruch auf eine Entschädigung von monatlich 230 € in den Monaten Juni bis November besteht nicht. Da der Beklagte für die Beeinträchtigungen nicht verantwortlich ist, kommt ein Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung in Betracht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon marius » Do Okt 31, 2019 22:28

Ich hab nun keine Lust meinen Beitrag nochmal zu wiederholen, bzw müßte ich ihn nochmal reinkopieren weil sich an meiner Aussage wirklich nichts geändert hat.
Aber wir sind ja nicht im Kindergarten.... 8)
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon motzlarerbauer » Fr Nov 01, 2019 6:46

T5060 hat geschrieben:Wenn der Landwirt aus einer Quelle Wasser entnimmt, deren Wasser als Trinkwasser positiv geprüft wurde, entbindet ihn das von jeder Schadenersatzpflicht.
Ist dann das Wasser geogen verschmutzt, ist niemand haftbar, die Molkerei bleibt auf dem Schaden sitzen. Ist die Verschmutzung anthropogen, greift §89 WHG.
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dann ist man in der Amtshaftung. Frage wäre dann der bestimmungsgemäße Gebrauch der "Verschmutzung".
Das Problem tritt i.d.R. bei Bewässerungswasser auf, wenn es BIO Betriebe verwenden und dann PSM im BIO Produkt gefunden werden.
Als Landwirt sollte man halt drauf achten entsprechend versichert zu sein


Weißt du was du hier schreibst?
Was hat anntropogenes Handeln mit der Eigenkontrolle zu tun?
Hauptsache viel irgendwas geschrieben und § verwendet, um alle zu irritieren :shock:
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Re: Wasserversorgung Tränkewasser Rinder

Beitragvon DWEWT » Fr Nov 01, 2019 15:42

cerebro hat geschrieben:In was verrennt ihr euch denn nun wieder ?!


Es geht ganz einfach um begriffliche Abrenzungen. Der Begriff Trinkwasser ist klar definiert. Den Begriff "Tränkewasser" gibt es nicht nach allgemeiner Definition. Jedes Vet.-Amt definiert Tränkewasser nach eigenem Gusto. Es gibt keine Parameter, die für Tränkewasser festgelegt sind. Deshalb geben die Vet.-Ämter auch "Soll-Bestimmungen" für verwendetes "Viehwasser" vor. Klar ist, dass dieses "Viehwasser" nicht für Milchkühe verwendet werden darf. Zumindest gilt das für das Bundesland ST.
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