motzlarerbauer hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Wenn der Landwirt aus einer Quelle Wasser entnimmt, deren Wasser als Trinkwasser positiv geprüft wurde, entbindet ihn das von jeder Schadenersatzpflicht.
Ist dann das Wasser geogen verschmutzt, ist niemand haftbar, die Molkerei bleibt auf dem Schaden sitzen. Ist die Verschmutzung anthropogen, greift §89 WHG.
Dann haftet der Verschmutzer. Der muss allerdings erst mal gefunden werden und noch existieren und liquide sein. Hatte der Verschmutzer eine Genehmigung fürs verschmutzen,
dann ist man in der Amtshaftung. Frage wäre dann der bestimmungsgemäße Gebrauch der "Verschmutzung".
Das Problem tritt i.d.R. bei Bewässerungswasser auf, wenn es BIO Betriebe verwenden und dann PSM im BIO Produkt gefunden werden.
Als Landwirt sollte man halt drauf achten entsprechend versichert zu sein
Weißt du was du hier schreibst?
Was hat anntropogenes Handeln mit der Eigenkontrolle zu tun?
Hauptsache viel irgendwas geschrieben und § verwendet, um alle zu irritieren
Ja weis ich genau. Du darfst das was ich geschrieben habe, jedoch nicht aus Sicht des Wasserversorgers sehen. Ich habe die Sicht/Rechtslage des Landwirts beschrieben.
Du kennst ja die Diskussion in Gerstungen ( Wasserversorger ) und bei mir ( Landwirt ) oder alternativ die Entnahme von Tränkewasser aus öffentl. Wasser in Unterbreizbach.
In Unterfranken hatten wir die Diskussion PSM Kontamination eines BIO Ackers aus Abtrift/Verwehung oder aus Bewässerungswasser.
Die gleiche Frage gibt es bei einem BIO Bauern und der Merck AG im Südhessischen, aktuell neu am Flughafen Nürnberg wegen Verschmutzung durch halogene Feuerlöschmittel.
Juristisch ist das Thema ja nicht eindeutig und einige dürfen mehr und andere dürfen gar nichts