Isarland hat geschrieben:
Nicht erlaubt, aber du darfst dich halt nicht erwischen lassen, und auch nicht im Landtreff damit blöd prahlen.
Im Nachbardorf hatte ein Jäger, wegen einer völlig blödsinnigen Aktion, seinen Jagdschein verloren. Er hatte 4 Monate Zeit, um der Waffenbehörde gegenüber den nachhaltigen Verbleib seiner Waffen nachzuweisen. So weit, so gut. Die Waffen haben dann einige Jäger übernommen. Bis auf eine Kurzwaffe. Die hatte zwar offiziell auch ein Jagdkollege übernommen, der neue Nichtjäger posaunte allerdings seinen Besitz dieser Waffe öffentlich hinaus. Morgens um 5.30 Uhr standen jeweils 3 Polizeibeamte eines SEK bei beiden Betroffenen vor der Haustür. Dann ging alles ganz schnell. Waffenschrank öffnen, die WBK vorlegen, 3 m zurücktreten und dann haben die Beamten geprüft. Nach einem Informationsaustausch war alles okay und die Beamten haben sich verabschiedet. Eine Entschuldigung gab es natürlich nicht. Übertroffen wird die rabiate Vorgehensweise der Waffenbehörde/Polizei nur noch von der Steuerfahndung!