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welchen Weg muß ich gehen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon Maic » Di Sep 30, 2008 19:14

gerd gerdsen hat geschrieben:also wenn mir sowas passiert wäre hätte ich mich noch gefreut, hätte mir woanders einen schönen mietschlepper geliehen und rechnung an die firma die deinen fest hält .
die advokaten machen dann den rest . je höher der streitwert desto lieber .

Hallo gerd gerdsen,

Was meinst du was ich mache !!

Heute kam wieder Post eine Rechnung für die Reperatur ja aber Gewährleistungsverzicht
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Sep 30, 2008 20:03

rede nicht mehr mit denen, die werden noch froh sein wenn du deine schlepper wieder zurück nimmst, dann würde ich die zu einem sachverständigen bringen und feststellen lassen was die daran verschlimmbessert und kaputt repariert haben und da wird sich jede menge finden lassen, da bin ich sicher .
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Beitragvon Maic » Di Okt 21, 2008 9:48

Die Sache hat jetzt ein Aktenzeichen !!
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Beitragvon Maic » Di Mär 10, 2009 20:47

Hallo ..:
Wie viel Nutzungs entschädigung steht mir für meinen Schlepper pro Tag zu ?

Lg
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Beitragvon hans g » Di Mär 10, 2009 21:53

Maic hat geschrieben:Hallo ..:
Wie viel Nutzungs entschädigung steht mir für meinen Schlepper pro Tag zu ?

Lg

wahrscheinlich geht das nach den jahresbetriebsstunden und dem einsatzumfang---ob du nur saisonal oder täglich damit arbeitest.
nehme an,verhandlungssache.
frag beim maschinenring.
hans g
 
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Beitragvon 311_er » Sa Mär 14, 2009 21:59

wie ist die sache den jetzt ausgegangen
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Beitragvon Maic » So Mär 15, 2009 7:58

Der Schlepper steht noch in der Werkstatt !
Das Gericht ( der Richter) schlägt vor das wir auf einen Vergleich uns einigen (das zweite mal ) frist bis zum 17 März !
Beim ersten Vergleich habe ich Widerspruch eingelegt ich sollte einen gering fügigen Betrag an die Firma zahlen , 2/3 der Gerichts gebühren und auf alle weiteren Ansprüche verzichten !
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Beitragvon 311_er » So Mär 15, 2009 16:22

was der steht immer noch bei denen :shock: hast du wenigstens einen usgleich schlepper???
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Beitragvon Maic » So Mär 15, 2009 16:33

Hallo .:
ich habe mir im Herbst 2008 immer Tage weise einen geliehen, werde mir aber für 2009 für das ganze Jahr einen leihen !
Der in etwa die größe hat wie unser !
Wenn wir nicht kurzfristig ( 17 März ) im zweiten vorgeschlagenen Vergleich zu einander finden.
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Beitragvon dima » So Mär 15, 2009 20:44

Hallo Maic,

ich habe mal alles gelesen, und es folgendermaßen verstanden:
1. Du hast Deinen Schlepper zur "Wertermittlung" in die Zweigstelle einer Werkstatt gebracht.
2. Der Schlepper wurde vom Mann der Werkstattchefin zum Stammsitz des Händlers gebracht.
3. Du hast Dich zwischenzeitlich entschieden keinen neuen Schlepper beim besagten Lama zu kaufen.
4. Dein (alter) Schlepper wurde ohne einen Auftrag von Dir repariert.
5. Dein Schlepper wird nicht mehr rausgerückt, zur "Sicherung" wird ein Rad abmontiert.
6. Du nimmst einen Anwalt der eine Frist setzt, für die Herausgabe des Schleppers.
7. Du sollst die Rep. bezahlen, zu welcher Du keinen Auftrag erteilt hast.
8. Die Werkstatt schlägt vor, den Schlepper irgendwo im Ort abzustellen wo Du ihn dann abholen kannst.
9. Die gestellte Frist verstreicht, ohne das Du den Schlepper bekommst.
10. Nach fast einem halben Jahr seid ihr nun vor Gericht und handelt mittlerweile den zweiten Vergleich aus.

Bitte lasst es mich wissen wen ich was vergessen oder falsch Verstanden habe.
Was ich auf jeden Fall nicht kapiert habe:
Mit welcher Begründung wurde der Schlepper repariert, und warum wird er nicht herausgegeben.
Also ich kenne viele Werkstätten / Händler, so etwas passiert nicht grundlos.

Oder ist es nur eine Verarsche?
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Beitragvon Maic » So Mär 15, 2009 21:14

Hallo dima .:
Was passiert nicht grundlos ?
Mit welcher Begründung wurde der Schlepper rapatiert ist eine gute Frage ( das hat man firmenintern beschlossen ), wird aber bei Gericht geklärt von einem Gutachter wenn wir zu keinem Vergleich kommen .


Die Geschäftsführerin liest hier doch mit !
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Beitragvon Oberlandrat » Mo Mär 16, 2009 9:02

Ich vermute der Ablauf war in etwa so: Der Händler hat entweder die Verhandlungen als Einigung verstanden oder war der Meinung, er werde Maic schon noch dazu bringen, den neuen Schlepper zu kaufen und den alten Schlepper in Zahlung zu geben. Als der alte Schlepper auf dem Hof stand muss wohl ein Interessent aufgetaucht sein, der den alten Schlepper kaufen wollte, wenn er repariert ist. Die Reparaturkosten wären dann wohl über die Kaufpreise der beiden Schlepper abgedeckt gewesen (Der neue soll ja auch billiger angeboten worden sein). Der Händler hat die Reparatur ausgeführt und wollte den reparierten Schlepper an den Interessenten/Käufer liefern und dann ist Maic gekommen und hat das ganze Geschäft abgeblasen. Nun hatte der Händler mehrere Probleme: Reparatur ausgeführt ohne dass irgend jemand diese bezahlen will, der alte verkaufte Schlepper kann nicht an den Käufer geliefert werden und der neue Schlepper steht immer noch auf dem Hof. Mindestens zwei Kunden sind erheblich verärgert.

Das alles wohl wegen mangelhafter Kommunikation. Wer dabei zu welchen Anteilen schuld war (Konnte der Händler davon ausgehen, dass eine Einigung so erfolgt war, wie er dies verstanden hatte?) dürfte im Nachhinein nur schwer feststellbar sein, vermutlich haben beide Parteien beigetragen. Das Gericht dürfte alles daran setzen, den Streit vergleichsweise zu lösen. Zum Schluss haben vermutlich alle Beteiligten ein Stück weit verloren.

Übrigens trifft es nicht zu, dass derjenige, welcher einen Fahrzeugbrief in Händen hat damit in jedem Fall Eigentümer des Fahrzeuges ist. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Fahrzeugbrief ist lediglich eine Urkunde, welche den Anschein einer Eigentümerschaft begründet. Tatsächlich kann aber jemand anders Eigentümer sein. Dies ist nicht vergleichbar mit einem Grundbucheintrag.
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Beitragvon Maic » Mo Mär 16, 2009 11:57

Hallo Oberlandrat..:
So weit alles richtig nur zwei Dinge der neue Schlepper gehört dem Händler nicht !
Und ein anderer Händler kann den gleichen Schlepper wesentlich billiger anbieten !
Zu dem Brief ..: wer das Ding in den Händen hat hat wesentlich mehr Eigentumsrechte an einem Fahrzeug als wer der welcher als Besitzer eingetragen ist !
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Beitragvon grosso » Mo Mär 16, 2009 12:22

wenn ich das noch richtig weis, gilt immer noch: "wer die kapelle bestellt der zahlt sie auch"
also verstehe ich nicht warumm du dich im rahmen eines vergleiches einigen solltest. geh da hin und hol dein eigentum ab! und wenn sie es dir nicht freiwillig geben wollen dann komm mit der polizei damit die dir dabei helfen.
schoenen tag noch :)
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Beitragvon Maic » Mo Mär 16, 2009 12:29

Ich hatte die Polizei dabei ..... waren am Sülzen ist Privatrechtlich und bla ..... bla !
Haben nur ein Protokoll aufgenommen und das ist schon wichtig für mich in dem wurden einige wichtige Aussagen von Personnen aufgeschrieben !
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