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welchen Weg muß ich gehen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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95 Beiträge • Seite 1 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 7
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welchen Weg muß ich gehen

Beitragvon Maic » Di Sep 09, 2008 22:38

Ich bin mit meinem Latein am Ende,

Ich habe meinen Schlepper zwecks Preis findung für in Zahlungnahme in eine Zweigstelle der Landmaschinenwerkstatt nach Groß Heere gebracht !

Da es zu keinem Kauf eines neuen kommt weigert sich die Geschäftsleitung jetzt mir meinen Schlepper wieder heraus zugeben!

Mein Schlepper befindt sich auch nicht mehr in der Zweigstelle.

Wer kann mir helfen bin für jeden Rat dankbar
Zuletzt geändert von Maic am Sa Sep 13, 2008 7:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon ropa_eurotiger » Di Sep 09, 2008 22:44

Hallo,

Fahrzeugbrief hast Du ja noch oder? Ich meine nicht den Fahrzeugschein.
Wer den Brief besitzt, dem gehört das Fahrzeug.
Firma darauf aufmerksam machen. Dann rücken sie den Schlepper schon raus. Wenn nicht, nochmal im Guten probieren, ansonsten Anwalt einschalten.
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Beitragvon Maic » Di Sep 09, 2008 22:58

Brief ist bei mir !!

Anwalt habe ich seit Mittwoch 3.09.2008 !

Das dauer mir zulange wir haben nur den einen Schlepper !
Wollte diese Woche noch Heu/Silage machen und vorbereitungen zur Getreide aussaat.
Die Lachnummer war mit der Polizei erst waren die von WF zuständig jetzt die von NOM weil der Schlepper vielleicht nach Aussagen von der Chefin in Altgandersheim steht.
Und bei denen die für HI zuständig sind war ich zwecks Anzeige wegen Unterschlagung die wollten mich belehren keine Straftat zu begehen !
Zuletzt geändert von Maic am Fr Sep 12, 2008 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon ina68 » Mi Sep 10, 2008 5:31

Warum eine Straftat :shock:

Wenn Du den Brief hast, dann ist es dein Schlepper, wenn Du weisst wo er steht, dann hol ihn doch einfach.

Ansonsten versuche es mit einer Einstweiligen Verfügung, das geht normal über Nacht, so wie ich weiss. Sollte Dein Anwald aber wissen :?

Gruß Ina
Man muß das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
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Beitragvon hans g » Mi Sep 10, 2008 6:58

schalte den bauernverband und die landwirtschaftskammer ein :!:
öffentlicher druck hilft :!:
eigentlich sollte der anwalt wissen,was zu tun ist :!:
hans g
 
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Beitragvon SHierling » Mi Sep 10, 2008 8:07

Und die Regionalzeitung.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon Piet » Mi Sep 10, 2008 8:19

Hast du den ganzen Sachverhalt dargestellt,oder ist da evtl. noch eine Rechnung offen?
Dann dürfen die das!
Gruss Piet
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Beitragvon Komatsu » Mi Sep 10, 2008 9:46

Fahre solange mit einem Mietschlepper... den muss die [entfernt] dann auch noch zahlen. Du musst jedoch auch beweisen können, das der von dir geschilderte Sachverhalt sich auch so zugetragen hat.
Komatsu
 
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Beitragvon hans g » Mi Sep 10, 2008 11:10

Piet hat geschrieben:Hast du den ganzen Sachverhalt dargestellt,oder ist da evtl. noch eine Rechnung offen?
Dann dürfen die das!
Gruss Piet

piet,das stimmt nicht---die müssen erst das ganze prozedere in gang setzen,mahnung etc.
hans g
 
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Beitragvon juergen515 » Mi Sep 10, 2008 11:28

wenn du weist wo er steht solltest du ihn einfach holen, ersatzschlüssel wirste ja haben oder?
straftat ist das sicher keine... die werden sich auch hüten da anzeige oder ähnliches in die wege zu leiten...

am besten danach nochmal zur firma gehen und fragen wo der schlepper ist ;)
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Beitragvon ChrisB » Mi Sep 10, 2008 14:42

@ Jürgen,
einfach holen, eventuell auf einem geschlossenen Gelände?
Vermutlich war das so von der Polizei gedacht, mit dem Hinweis auf keine Straftat zu begehen?
Also eigentlich müßte wie hier schon geschrieben der Anwalt wissen was zu tun ist?
Ich kann mir nicht vorstellen das es sich heutzutage ein Lama erlauben kann einen Schlepper einzubehalten, nur weil kein Neuer gekauft wurde?
Bestimmt wenn ein Anwalt droht (mit Verdienstausfall und Leihmaschine) würden die schnell wieder den Schlepper rausrücken.

Maic hast du keinen Kaufvertrag über einen Neuen unterschreiben????????
Chris
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Beitragvon juergen515 » Mi Sep 10, 2008 14:45

ChrisB hat geschrieben:@ Jürgen,
einfach holen, eventuell auf einem geschlossenen Gelände?
Vermutlich war das so von der Polizei gedacht, mit dem Hinweis auf keine Straftat zu begehen?
Also eigentlich müßte wie hier schon geschrieben der Anwalt wissen was zu tun ist?
Ich kann mir nicht vorstellen das es sich heutzutage ein Lama erlauben kann einen Schlepper einzubehalten, nur weil kein Neuer gekauft wurde?
Bestimmt wenn ein Anwalt droht (mit Verdienstausfall und Leihmaschine) würden die schnell wieder den Schlepper rausrücken.

Maic hast du keinen Kaufvertrag über einen Neuen unterschreiben????????
Chris


nacht und nebelaktion sollte es keine sein, übers tor hüpfen und so..

aber wenn des gelände öffentlich zugänglich is, is das kein thema...
Zuletzt geändert von juergen515 am Mi Sep 10, 2008 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon heico » Mi Sep 10, 2008 15:24

Sorry, mir fällt nur unbezahlte Rechnung ein, sonst nix zu dem Thema.
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Beitragvon heico » Mi Sep 10, 2008 15:24

Edit, gelöscht wegen Doppelpost
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Beitragvon Maic » Mi Sep 10, 2008 15:35

Hallo,
ich habe keinen Kaufvertrag unterschrieben und es ist auch keine Rechnung offen !
Der Schlepper soll in der Werkstatt in Altgandersheim stehen aber nur auf drei Räder !
Nur die Chefin will Euros haben genau 4600,-€ nur die tun sich schwer eine Rechnung aus zustellen !

Ich glaube wenn die das Geld so einsacken sind die auch nicht Haftbar wenn es beantstandungen gibt in Sachen der Reparatur !

Von meinem Anwalt wurde denen heute eine Frist gesetzt bis zum 26.09.2008
Zuletzt geändert von Maic am Fr Sep 12, 2008 21:57, insgesamt 2-mal geändert.
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