Noch ein paar Antworten:
Der Besitzerdes Nachbargrundstückes ist auch der Besitzer dieses Waldstückes. Da wohnt z.Zt. niemand. Die Dorfstr. 2 wird in absehbarer Zeit ebenfalls verkauft werden, aber daran hätte ich kein Interesse. Das nächste angrenzende Waldstück hat einen anderen Besitzer,was man schon am Wald sieht.
An solche Dinge, wie Verkehrsicherungspflicht der Straße habe ich durchaus gedacht- ich sehe da ZUR ZEIT keine Gefahren. (War bei anderen besichtigten Wälder anders)
Ein direkter Graben ist nicht da. EINE Zufahrt dürfte mit dazu gehören: schließe ich daraus, daß der Zaun zum Nachbargrundstück danach kommt. Grenzsteine o.ä.habe ich nicht gefunden.
Ein Makler ist nicht beteiligt. Der Besitzer wohnt weit weg.
Zelten ist nach niedersächsischen Waldgesetz erlaubt, auch ohne extra Genehmigungen einholen zu müssen.