Ich kenne es nur so
Der zu einer EEG-Anlage nächstgelegene Stromnetzbetreiber ist zu deren Anschluss und zur vorrangigen Einleitung des erzeugten Stromes verpflichtet (§ 8 Abs. 1 EEG).
Das EEG müsste EU weit gelten da sollte kein Unterschied zu Euch sein.
Für den Netzbetreiber ein UW bauen kenn ich nur in Form von man zahlt es dem Netzbetreiber - weil der seine Steuer und Kommunikations und Notfall Standards hat und gibt die normal nicht aus der Hand gibt (wäre ein Einblick Dritter ist ein Sicherheitsthema)