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Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
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56 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Noudels » So Feb 12, 2023 6:31

Ich kenne es nur so

Der zu einer EEG-Anlage nächstgelegene Stromnetzbetreiber ist zu deren Anschluss und zur vorrangigen Einleitung des erzeugten Stromes verpflichtet (§ 8 Abs. 1 EEG).

Das EEG müsste EU weit gelten da sollte kein Unterschied zu Euch sein.

Für den Netzbetreiber ein UW bauen kenn ich nur in Form von man zahlt es dem Netzbetreiber - weil der seine Steuer und Kommunikations und Notfall Standards hat und gibt die normal nicht aus der Hand gibt (wäre ein Einblick Dritter ist ein Sicherheitsthema)
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Tinyburli » So Feb 12, 2023 10:40

Ja, dann wird das wohl so sein, die Einzelheiten kenne ich nicht.

Wie gesagt, ist das vorhandene Umspannwerk ausgelastet und es muß ein neues gebaut werden.

Wer das dann baut, und auf welche Kosten das passiert, weiss ich nicht.

Der Zeillinger hat Werbekarten zu seinem Solarpark - Bürgerphotovoltaikanlage Schauerheim - Hasenlohe ausgeteilt. Da wäre wohl eine Beteiligung noch möglich, wenn einer übriges Geld hat!

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
§ 8 Anschluss
(1) Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht dieses oder ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist; bei der Prüfung des wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkts sind die unmittelbar durch den Netzanschluss entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Tinyburli » Mi Feb 15, 2023 9:40

In Markt Bibart bauen sie ja beim Umspannwerk einen Batteriespeicher hin. Denke, da werden die dann auch das neue Umspannwerk auch hinmachen.
Am Enzlarer Berg kommt dann ja auch noch ein fünftes Windrad. Da ist die Windlage anscheinend recht günstig.
Habe dann wieder mal eine Email geschrieben:

email-Text gelöscht
Falke
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Tinyburli » Do Mär 23, 2023 18:03

Ja, und dann treffe ich doch vor zwei stunden etwa meinen Nachbarn auf der Straße und der sagt, ich müsse Wald abholzen! Ich weiß aber davon noch nichts.

Wie es scheint, und Ihr werdet es euch schon denken können, wird dann da genau an der Kreuzung, wo mein Wald beginnt, so ein Rad hin gebaut werden. Ich kanns mir gut vorstellen.

Denke, da muß ich mal mit dem Zeillinger mal schwätzen!

Hallo Herr Zeillinger,

der xxxxxxx sagt mir, ich müsse in meinem Wald im Rübling was abholzen. Ich vermute, da soll ein Windrad rein gebaut werden.

Bitte beschreiben Sie mir das näher, wo das genau sein soll und wie der Plan genau aussieht!

Bitte schicken Sie mir eine Skizze oder genauen Plan.

Gesendet von Mail für Windows 10

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Ruhl
Unterlaimbach 71

91443 Scheinfeld
0049 9162 7077


Dann scheint das wohl eine Ente gewesen sein, die da einer verbreitet hat.
Das wäre da oben im Rübling noch lange nicht so weit, sagt der freundliche Herr Zeillinger!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » Fr Apr 07, 2023 16:53

Hänge mich mal hier an den Tread an.
Wer weiß einen Fachanwalt für Windkrafturbinen auf dem Acker?
Die Verträge die einem hier so vorgelegt werden, erscheinen mir wie ein blancocheck.
Man weiß nämlich nicht was mit dem eigenen Acker passiert. Zuwegung, Kranfläche, Eintragung ins Grundbuch usw.
Wieviel man pro ha bekommen könnte, wenn man im Pool ist.
Da bin ich ob der vielen möglichen Überraschungen eher zurückhaltend. Wahrscheinlich sind wir mit 9 ha im Flächenpool. Die Aufteilung der Erträge ist 40/20/40. Letzteres Flächenpool.
Aber auch möglich das man Wegefläche oder Potenzialfläche und Grundbucheintrag einfordert. Was meint ihr dazu?
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Family Guy » Mi Apr 12, 2023 18:23

Irmgard hat geschrieben:Die Aufteilung der Erträge ist 40/20/40.


Was bedeutet das genau?
Kenne nur die Aufteilung Mühlenstandort 10 bis 20, Fläche 90 bis 80.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » Sa Apr 15, 2023 21:40

40 % standort windrad, 20% projektionsfläche 40% flächenpool. Habe zwei verschiedene firmen mit vertragsentwürfen. Muss jetzt mühsam die Unterschiede heraus suchen. Die zahlen nicht für jeweils das gesamte flurstück, sondern nur was in den pool gehört, nach ihrer Markierung. Also z.b. eine Flurst. ist 25000 qm, sie zahlen aber nur für 4000 qm flächenpacht. Dann wäre ich noch an einer stelle in der projektierfläche, da braucht es auch eine beim bauamt eingetragene Dienstbarkeit.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Family Guy » So Apr 16, 2023 17:35

Hier in Nordostniedersachsen sind die meisten Neuverträge 20% Standort, 80% Fläche des Windparks, ohne Unterscheidung ob es nun eine Baulastfläche oder eine Fläche ist, die einfach im Park liegt.

Find ich persönlich eine sehr faire Lösung, Neid und Missgunst werden auf ein Minimum gedrückt.

Vorteil für die Planung, sie muss nur nach sachlichen Gesichtspunkten planen, durch die 80% Flächenausschüttung bekommt jeder seinen fairen Anteil.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » So Apr 16, 2023 18:42

Das würde mir auch zusagen. Mal schauen, wenn ich das vorschlage.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » So Apr 16, 2023 20:57

Hier in nrw ist es eine regionale Firma und eine aus Bremen, E.....k.... kennst du letztere? Auch börsennotiert. Für das geringe Endgeld unterschreibe ich auch keine Eintragung einer Dienstbarkeit.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Family Guy » Mo Apr 17, 2023 11:18

Das alles sind knallharte Leute, die Bauern gehen an diese Sachen total blauäugig ran.

Die tun immer so, als ob man dankbar sein müsste, mit denen einen Vertrag zu unterschreiben, dabei gibt es auch Mitbewerber und Verträge sind ja schließlich frei verhandelbar.
.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » Mo Apr 17, 2023 13:50

Und dann wollen sie uns weismachen,dass alle Bauern gleich gehalten werden. Glaube ich ebenso nicht.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » Sa Apr 22, 2023 18:06

Wenn die anderen Landwirte nicht schon 2012 unterschrieben hätten, sähe ich eine Chance einen anderen Projektieren dazu zu holen. Aber so als Einzelner ist es wohl aussichtslos. Ich werde aber rein interessenhalber mal den Standort Düsseldorf des Unternehmens W... aus Bremen anrufen. Fraglich, ob die Unterschriften aus Verträgen vor 10 Jahren nicht aktualisiert werden müssen. Ich habe bisher nichts unterschrieben.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Family Guy » So Apr 23, 2023 12:58

Gibt es keine 10 Jahresfrist, die verträge waren auch damals nicht unbefristet.
Aber das ganze Thema ist auch eine tolle Spielwiese für Juristen.
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Re: Windenergie am Beispiel vom Tinyburli seinem Wald

Beitragvon Irmgard » So Apr 23, 2023 21:08

Das könnte sein. Mir sagte ein Landwirt, er müsse die Unterschrift nochmal aktualisieren. Angeblich hat es das noch nicht. Aber die Projektierer, ich halte den Vertrag für ungerecht und vor allen Dingen veraltet. Er entspricht nicht der neuesten Entwicklung und der Leistung der Windräder. Aber wennn sie sich auf meine Einwände nicht einlassen, dann müssen sie mehr Abstand einhalten zu meinen Flächen. Aber wieviel, dafür braucht man da, wenns hart auf hart kommt, auch wieder einen Juristen und einen Vermesser. Alles ärgerlich und weggeworfenes Geld irgendwie. Schön wäre ein faire Lösung. Eine Eintrag im Grundbuch Dienstleistung erster Ordnung oder so, ohne Entschädigung für das Risiko und den Wertverlust finde ich inakzeptabel. Wie habt ihr diese Probleme gelöst?
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