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Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon CSW-LNF » So Apr 28, 2013 9:48

Tja, dann gibts da aber noch die lieben Verkehrsteilnehmer ( Radfahrer ), die fahren die ganze Zeit schön rechts am Rand.
Dann hören die von hinten einen größeren Teilnehmer ankommen ( LKW, Traktor oder ähnliches ) und urplötzlich fahren die in der Fahrbahnmitte, daß man
ja abbremsen muß und nicht mehr überholen kann.... :evil: :evil: :evil:

Da kommt dann Freude auf.... :gewitter: :gewitter: :gewitter:
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon ratzmoeller » So Apr 28, 2013 11:08

Wenn die Radfahrer weiterhin "...schön rechts am Rand." fahren würden,bliebe dann auch noch der gesetzlich geforderte Mindestabstand beim Überholen gewährleistet?
Es kommt noch mehr Freude auf,wenn du in dieser Situation einen Radfahrer unter den Rädern hast oder dein Gespann im gegenüberliegenden Graben umkippst.
Im Falle eines Unfalls wirst du als stärkerer Verkehrsteilnehmer immer in der schwächeren rechtlichen Position sein (Gebot der Rücksichtnahme des Starken gegenüber dem Schwächeren.),bis deine Unschuld bewiesen werden konnte.

Ralf
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Troubadix » So Apr 28, 2013 13:14

CSW-LNF hat geschrieben:Tja, dann gibts da aber noch die lieben Verkehrsteilnehmer ( Radfahrer ), die fahren die ganze Zeit schön rechts am Rand.
Dann hören die von hinten einen größeren Teilnehmer ankommen ( LKW, Traktor oder ähnliches ) und urplötzlich fahren die in der Fahrbahnmitte, daß man
ja abbremsen muß und nicht mehr überholen kann.... :evil: :evil: :evil:

Da kommt dann Freude auf.... :gewitter: :gewitter: :gewitter:


Genau so mache ich es zuweilen, wenn ich befürchte, dass der Platz knapp ist, und um ein "müsste gehen-Überholmanöver" bei dem ich ggf. tot bin wenns doch nicht reicht, im Ansatz zu verhindern. Wenn eine Nische zum Platz machen da ist: rein und warten, bis das Fahrzeug gefahrlos durch ist. Immerhin ist niemand alleine auf der Welt. Aber ansonsten setzte ich nicht meine Gesundheit aufs Spiel, um jemand anderem ein paar Sekunden Verzögerung zu ersparen. Das gilt auch insbesondere dann, wenn der andere vielleicht noch meint, sich durch augenscheinlich unangepasste Geschwindigkeit zusätzliche Rechte herausnehmen zu können - wenn er eventuell sein Kommen schon durch eine riesige Staubwolkte kilometerweit im Voraus ankündigt. Immerhin gehts hier ja um "Wirtschaftwege" und nicht um Autobahnen.

Leider schlägt aber auch hier auf beiden Seiten (!) öfters das typisch deutschtümelnde Gebahren durch von wegen: "Hier bin ich im Recht, und ich zeige dem Anderen jetzt mal was ich alles darf (oder meine zu dürfen)".
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon RobertS » So Apr 28, 2013 13:35

CSW-LNF hat geschrieben:Tja, dann gibts da aber noch die lieben Verkehrsteilnehmer ( Radfahrer ), die fahren die ganze Zeit schön rechts am Rand.
Dann hören die von hinten einen größeren Teilnehmer ankommen ( LKW, Traktor oder ähnliches ) und urplötzlich fahren die in der Fahrbahnmitte, daß man
ja abbremsen muß und nicht mehr überholen kann.... :evil: :evil: :evil:

Da kommt dann Freude auf.... :gewitter: :gewitter: :gewitter:


Zu der Gruppe muß ich mich allerdings auch zählen. Egal ob mit Fahrrad oder Mopped, der Platz bis zum rechten Fahrbahnrand ist mein Überlebensraum. Und solang ich am rollen bin geb ich da nix von auf.

Grüße

Robert
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon 4 zu 4 » So Apr 28, 2013 14:11

Troubadix hat geschrieben:Wenn eine Nische zum Platz machen da ist: rein und warten, bis das Fahrzeug gefahrlos durch ist.

Jo genau. Weil alles andere ist eine Frechheit. Die Landwirten gurken nun mal nicht aus Spass auf den Feldwegen rum. Die müssen arbeiten! Oft unter enormen Zeitdruck.
Wenn Wolken aufziehen, Heu draussen liegt, ein paar Hänger Getreide draussen stehen und dann so dusselige Fahrrad- oder Mopedfahrer die nicht platz machen wollen :evil:
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Troubadix » So Apr 28, 2013 15:15

Steht ja sogar ganz oben in der StVO:


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon wumbilin » So Apr 28, 2013 20:14

Hallo
Eine Frage laut Gesetz sind die meisten Feldwege für Fahrradfahrer nicht frei gegeben.
Die dürfen diese wege gar nicht benutzen es sei denn das sie extra Ausgewisen sind zur benutzung.
Ich bin für ein Miteinander mache auch Platz.
Finde es Intressant das sich die meisten auf der Seite stellen wo der Staub hinweht, und sich wunder das sie Staubig geworden sind.
Aber würde mich freuen wenn sich einige Kollegen nicht mit zb Pflug auf dem Weg wenden würden,dafür sind sie nicht da!
TK
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Troubadix » Mo Apr 29, 2013 10:05

wumbilin hat geschrieben:Hallo
Eine Frage laut Gesetz sind die meisten Feldwege für Fahrradfahrer nicht frei gegeben.
Die dürfen diese wege gar nicht benutzen es sei denn das sie extra Ausgewisen sind zur benutzung.


Z.B. bei uns in Naturschutzgebiet Siebengebirge weis ich, dass die breiten Wege, wo auch zweispurige Fahrzeuge drauf passen, Fahrräder erlaubt sind - nicht dagegen auf den "Trampelpfaden". Das steht allerdings auch an allen Zuwegen zum NSG. Bei "Feldwegen" (was ist das gesetzlich überhaupt?) wäre es mir wirklich neu, wenn man da grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad fahren dürfte! Oder nur wenn es extra erlaubt ist. Habe aber noch selten an allgemeinen Wald- und Feldwegen solche Schilder hier gesehen:

Bild

oder konsequenterweise vielleicht auch:

Bild

(..wobei diese Verkehrszeichen eher dazu dienen, die entsprechenden Nutzer bei mehreren parallelen Verkehrswegen auf die entsprechenden Wege zu "geleiten")

Unser Rechtssystem funktioniert eher so, dass erst mal alles erlaubt ist, das nicht irgendwo schriftlich verboten ist. So habe ich es jedenfalls gelernt. Lasse mich hier aber auch gerne belehren, und wenn das (wie auch immer geartete) Benutzen von "Feld- Wald- Wirtschaftswegen" eine explizite Erlaubnis voraussetzt, dann man heu mit dem Gesetz.
Troubadix
 
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon yogibaer » Mo Apr 29, 2013 11:55

wumbilin hat geschrieben:Hallo
Eine Frage laut Gesetz sind die meisten Feldwege für Fahrradfahrer nicht frei gegeben.
Die dürfen diese wege gar nicht benutzen es sei denn das sie extra Ausgewisen sind zur benutzung.
Ich bin für ein Miteinander mache auch Platz.
Finde es Intressant das sich die meisten auf der Seite stellen wo der Staub hinweht, und sich wunder das sie Staubig geworden sind.
Aber würde mich freuen wenn sich einige Kollegen nicht mit zb Pflug auf dem Weg wenden würden,dafür sind sie nicht da!
TK


Hallo, habt ihr schon mal von den Forst- und Feldordnungsgesetzen etwas gehört. Der Name kann in manchen Bundesländern abweichen aber
im Sinn gleichen sich die meisten. Einfach mal nachlesen.
Gruß Yogi
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon wumbilin » Di Apr 30, 2013 9:14

Hallo
ES ist dadurch Verboten weil an Feldwegen oder Wirtschaftswegen das Schild Durchfahrt für Fahrzeuge allerart steht,auser Landwirtschaftsverkehr.
Das Fahrad ist ein Fahrzeug und somit Verboten.
Gruss
wumbilin
 
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon yogibaer » Mi Mai 01, 2013 11:12

wumbilin hat geschrieben:Hallo
ES ist dadurch Verboten weil an Feldwegen oder Wirtschaftswegen das Schild Durchfahrt für Fahrzeuge allerart steht,auser Landwirtschaftsverkehr.
Das Fahrad ist ein Fahrzeug und somit Verboten.
Gruss

Hallo,
Du meinst sicher das Verkehrszeichen Nr. 250, Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, mit dem Zusatzzeichen Nr. 10026-36, Landwirtschaftlicher Verkehr frei.
Hier ein Auszug aus dem NRW-Landschaftsgesetz

[*]Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) idF v. 21. Juli 2000 (GV. NRW. 2000 S. 568)

Abschnitt VII

Erholung in der freien Landschaft

§49
Betretungsbefugnis

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.

§53
Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnis

(1) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 (....) dürfen nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(2) Die Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 (....) gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

(3) Weist ein Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter nach, dass ihm durch den Erholungsverkehr im Rahmen der §§ 49 und 50 ein nicht nur unerheblicher Schaden entstanden ist, so ist ihm dieser auf Antrag durch die untere Landschaftsbehörde zu ersetzen. Steht dem Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch auf den Kreis oder die kreisfreie Stadt über, soweit der Kreis oder die kreisfreie Stadt den Schaden beseitigt.

§54
Zulässigkeit von Sperren

(1) Die Ausübung der Befugnisse nach § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 50 Abs. 1 und 2 kann durch den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten untersagt oder tatsächlich ausgeschlossen werden. Der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde.

(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist.

Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen.

(3) Gesperrte Flächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht wird.

§54a
Radfahr- und Reitverbote

In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Die untere Landschaftsbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

Da habt Ihr aber eine GUTE untere Landschaftsbehörde, bei uns in Sachsen-Anhalt steht in den meisten Fällen das Verkehrszeichen Nr. 260,
Vekehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mit dem entsprechenden Zusatzzeichen.
Gruß Yogi
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Kormoran2 » Do Mai 02, 2013 1:13

Selbst wenn ich mit Schlepper und Holzwagen vom Holz holen komme und die Feldwege nach Hause fahre sehe ich viele wo laufen, mit und ohne Hund. Die schimpfen noch weil sie in den Dreck müssen bzw. gehen kaum zur seite.
Und die Hunde verkacken alles, war heute auch etwas Spazieren, verlasst je keinen weg, da liegt Hundescheiße noch und nöcher!!!

Hellraiser, bei sowas nähme ich mir echt die Zeit und würde den Motor abstellen, vom Bock herabsteigen und voll in die Diskussion einsteigen. Wenn ich in Rage bin, möchte ich nicht mein Gegenüber sein! :D
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Einhorn64 » Do Mai 02, 2013 9:39

Jeder Autofahrer auf der Land/bundesstrasse erwartet zu recht das ein langsam fahrender Landwirt an geeigneter Stelle ausweicht und die schnelleren PKW/LKW vorbei lässt(wenn zb überholen nicht möglich ist).
Ebenso darf jeder Landwirt erwarten das ein Fussgänger oder auch Radfahrer an geeigneter Stelle Platz macht- für den Fussgänger ist das zb der Grünstreifen, für den Radfahrer spätestens eine Einmündung/Feldwegkreuzung.
Alles andere verstösst gegen §1 der StVO!
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon aldersbach » Do Mai 02, 2013 15:32

4 zu 4 hat geschrieben:Die Landwirten gurken nun mal nicht aus Spass auf den Feldwegen rum. Die müssen arbeiten! Oft unter enormen Zeitdruck.
Wenn Wolken aufziehen, Heu draussen liegt, ein paar Hänger Getreide draussen stehen und dann so dusselige Fahrrad- oder Mopedfahrer die nicht platz machen wollen :evil:

Die angebliche Dringlichkeit ergibt aber keinerlei Vorrang vor anderen sich berechtigt auf den Verkehrswegen bewegenden Verkehrsteilnehmern.

wumbilin hat geschrieben:Hallo ES ist dadurch Verboten weil an Feldwegen oder Wirtschaftswegen das Schild Durchfahrt für Fahrzeuge allerart steht,auser Landwirtschaftsverkehr.
Das Fahrad ist ein Fahrzeug und somit Verboten.Gruss

Das ist zumindest in Bayern eher die Ausnahme. In der Regel ist hier ein VZ 251 angebracht mit dem Zusatz "landwirtschaftl. Verkehr frei". Und dieses Zeichen verbietet eben das Fahren mit Fahrrädern nicht - auch wenn manche Landwirte das gerne hätten.
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Re: Wofür sind eigentlich Wirtschaftswege ?

Beitragvon Tatra813 » Do Mai 02, 2013 15:52

die Wege großteil Pflastersteinen noch keine H-Steine breite ca.3 Meter aus den 70er Jahren sind damals
für kleine und leichte Fahrzeuge angelegt worden,
Schicht weißen Sand Steine darauf fertig war die Straße
hier wird in der Zukunft wohl das Verursacherprinzip angewandt
wer kaputt fährt der zahlt
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