Die angebliche Dringlichkeit ergibt aber keinerlei Vorrang vor anderen sich berechtigt auf den Verkehrswegen bewegenden Verkehrsteilnehmern.
Hier soll von Wirtschaftswegen die Rede sein, nicht von allgemeinen, öffentlichen Verkehrswegen. Wenn ich durch meinen privaten Wald einen Weg baue, dann ist das mein Privatweg, einzig und allein für forstwirtschaftliche Zwecke gebaut. Und da bin ich der einzige Berechtigte, der da her fahren darf, außer Radfahrern und Jägern oder in meinem Auftrag Handelnde. Ich denke, ähnlich verhält es sich mit landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen, die nicht öffentlich sind.
