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Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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49 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Mo Sep 26, 2016 18:47

Stihl Fan hat geschrieben:Muss ich wenn ich meine Steuererklärung abgebe lediglich unter L meine Einnahmen z.B Brennholzverkauf eintragen ?


Kann ja nur sagen was ich machen mußte. Da bei uns für Land- und Forstwirtschaft ein anderes Finanzamt zuständig war, mußte ich dort eine neue Steuernummer beantragen, dauerte Wochen. Wenn die Einnahmen zu gering sind ( weiß nicht wo da die Grenze ist) , dann hätte das auch mein ursprüngliches Finanzamt das gemacht , aber dann wäre das auch nicht unter dem Steuerbogen L angegeben worden und somit auch nicht im Steuerbescheid unter Einkünfte aus Land- bzw. Forstwirtschaft aufgetaucht.
Kostet alles nur Nerven und deswegen frage ich einfach mal so . Was würde denn ein D30 an Steuern kosten? Ich denke mal so um die 140 €.

Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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beihei
 
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon 3607 » Mo Sep 26, 2016 19:23

Stihl Fan hat geschrieben:Muss ich wenn ich meine Steuererklärung abgebe lediglich unter L meine Einnahmen z.B Brennholzverkauf eintragen ?


Hallo Stihl-fan,

ich kann ja nachvollziehen, dass Du Dich über Deine 1,1 ha erworbenen Wald freust.
Was aber willst Du denn da für ein Betriebsergebnis mit z.B. Brennholzverkauf erzielen?

Grüße aus Sachsen, Jürgen
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon kawabiker1971 » Mo Sep 26, 2016 19:41

beihei hat geschrieben:
Stihl Fan hat geschrieben:Muss ich wenn ich meine Steuererklärung abgebe lediglich unter L meine Einnahmen z.B Brennholzverkauf eintragen ?


Kann ja nur sagen was ich machen mußte. Da bei uns für Land- und Forstwirtschaft ein anderes Finanzamt zuständig war, mußte ich dort eine neue Steuernummer beantragen, dauerte Wochen. Wenn die Einnahmen zu gering sind ( weiß nicht wo da die Grenze ist) , dann hätte das auch mein ursprüngliches Finanzamt das gemacht , aber dann wäre das auch nicht unter dem Steuerbogen L angegeben worden und somit auch nicht im Steuerbescheid unter Einkünfte aus Land- bzw. Forstwirtschaft aufgetaucht.
Kostet alles nur Nerven und deswegen frage ich einfach mal so . Was würde denn ein D30 an Steuern kosten? Ich denke mal so um die 140 €.

Gruß


Hallo Beihei,

welches zulässige Gesamtgewicht hat der D30?
Denn danach wird versteuert mit schwarzem Kennzeichen.

Hier mal ein Online-Rechner für die Steuerermittlung bis 3,5 to zGG:
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge28t.php

hier über 3,5 to zGG:
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge35t.php

Mein Fiat läuft auch auf schwarz.
Den BG-Beitrag kann ich mir daher auch sparen.
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Mo Sep 26, 2016 19:59

lt . Deutz - Forum 2300 Kg , Kfz- Steuer demnach 136 € Steuer .
Weiß nicht ob er sich die BG sparen kann . Er ist schließlich Eigentümmer einer forstwirtschaftlichen Fläche. Und so eine BG kostet ja nicht nur Geld sondern hat im Falle eines Unfall auch Vorteile.
Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon stephanbaehr » Di Sep 27, 2016 5:58

BG kannst du deshalb nicht sparen. Sobald du mehr wie 0,25HA hast bist du bei der BG dabei.
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Stihl Fan » Sa Dez 03, 2016 9:48

Habe meinen D 30 neulich auf grün umgemeldet.
Antrag ausgefüllt Bg Schreiben hinzugefügt + Quittung vom Brennholzverkauf dazugelegt.
Dann 2 Wochen später neuen Steuerbescheid erhalten.0,00€
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Sa Dez 03, 2016 12:38

Das bestätigt nur, das hier kein einheitliches Vorgehen , andere Auslegungssache , unterschiedliche Definitionen bei Hauptzollämtern vorliegt .

Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon MikeW » Sa Dez 03, 2016 13:07

das ganze Zenober wegen so nem kleinen "alten" Schlepper. Lohnt das über haupt. Der kann doch auf auf schwarze Kennzeichen laufen ... dann kannst auch gefahrlos alles mögliche damit rumkutschen denn nur für nen ha Wald wird er ja wohl nicht angeschafft.

Grüße
Mike
Selbst Denken ist wichtig, ... wichtiger denn je.
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Sa Dez 03, 2016 13:22

Ich denke das ganze ist zuhauf durch gekaut worden . Es ist auch kein Zenober, Zulassung Schlepper auf grüne Nummer , dann Antrag auf Steuerbefreiung mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen, entweder funktionierst oder es funktioniert nicht , dann schwarze Nummer ummelden - so einfach . Warum sollte er es nicht so versuchen . Gerade wenn man den Schlepper , mag er noch so klein sein , nur für seinen Wald / Wiesen nutzt , und das Ganze 5 Tage im Jahr, mag die Steuer um so mehr weh tun. Denn dann bezahlt man Steuer für ... nix. Gut , zugegeben wir zahlen viele Steuern für ..... nix.
Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Selbstwerber » Mi Dez 07, 2016 21:42

Hallo MikeW,
Wenn der Schlepper mit schwarzer Nummer zugelassen wird, dann darf man auch nur einen ebensolchen Anhänger verwenden. Mit Betriebserlaubnis und TÜV-Pflicht.
Hans
Das Leben ist kurz, also vergeude nicht deine Zeit.
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon egnaz » Do Dez 08, 2016 12:31

Hans, das ist falsch.
Auch mit einem versteuerten Schlepper kann man einen zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h ziehen. Vorraussetzung dafür ist, dass es einem LoF Zweck dient.
Gruß Eckhard
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Do Dez 08, 2016 17:13

Achtung , es könnte jetzt in einer langen Diskussion enden . Es ist richtig man kann mit einem steuerpflichtigen Schlepper ( schwarze Nummer) einen zulassungsfreien Anhänger ziehen , Voraussetzung dafür ist das der Anhänger eine Folgekennzeichen für einen steuerbefreiten Schlepper der auf einen LOF- Betrieb zugelassen ist und darf auch nur in dessen Auftrag im Sinne von LOF- Zweck eingesetzt werden. Aber nicht für seine eigenen Zwecke, denn das sagt ja schon die Verweigerung der Steuerbefreiung aus , daß hier die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Ich weiß nicht ob da Spielraum für irgendwelche anderen phantasievollen Konstrukte ist.

Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon egnaz » Do Dez 08, 2016 20:11

beihei hat geschrieben: Voraussetzung dafür ist das der Anhänger eine Folgekennzeichen für einen steuerbefreiten Schlepper der auf einen LOF- Betrieb zugelassen ist und darf auch nur in dessen Auftrag im Sinne von LOF- Zweck eingesetzt werden.

Wo steht das denn.
Das Folgekennzeichen ist doch nur dafür da um einen Bezug zum Verantwortlichen Besitzer herzustellen, der im Schadensfall haftbar ist. Die Farbe interessiert doch nur bei zugelassenen Fahrzeugen.
Wenn ein Landwirt mit seinem Schlepper auch viel gewerbliche Arbeiten ausführt, ist es für ihn zweckmäßiger ihn zu versteuern. Er bekommt dann ein schwarzes Kennzeichen. Er darf aber trotzdem damit auch LoF Arbeiten machen und darf natürlich auch zulassungsfreie Anhänger damit ziehen.
Viel interessanter und gefährlicher im Sinne der Rechtmäßigkeit ist die Frage was LoF ist und was Gewerbe. Dies betrifft vor allem Biogaser.
Gruß Eckhard
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon beihei » Do Dez 08, 2016 21:44

Wie gesagt , es ist tausendfach durchgekaut und es wird immer wieder Welche geben, die Verordnungen so lesen das es für sie passt.... bis zu dem Moment wo sie eines Besseren belehrt werden . Leider ist diese Belehrung nicht kostenfrei . Ich habe für mich entschieden gesetzteskonform unterwegs zu sein - Schlepper grüne Nummer, Anhänger Folgekennzeichen und rein im LOF - Bereich unterwegs. Ich wollte nur helfen.
Gegenfrage: Wo steht es , dass es nicht so ist? Denn interssanterweise sind deine Ausführungen nicht anderes als das was ich geschrieben habe.


Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon egnaz » Do Dez 08, 2016 22:39

Meine Aussage unterscheidet sich dadurch, dass man auch hinter einem Schlepper mit schwarzer Nr. einen Anhänger mit Folgekennzeichen für LoF Zweck hängen kann.
Nachlesen kannst du das ganze in der FZV §3 §4 §10.
Gruß Eckhard
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