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Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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49 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon contirade » Sa Jul 12, 2014 1:22

Moin zusammen,

auch wenn es hier regelmäßig zum Thema "Grüne Nummern - LoF" Beiträge gibt und es früher ja recht unterschiedlich war (von Finanzamt zu Finanzamt), wie bzw. unter welchen Vorraussetzungen diese zugeteilt wurden (teilweise unkompliziert bzw. teilweise an eine bewirtschaftete Mindestfläche bzw. BG Mitgliedschaft geknüpft ...), würde ich hier gerne einmal Erfahrungen sammeln wie es sich jetzt wo der Zoll die Aufgabe der Prüfung der LoF Vorraussetzungen übernommen hat verhält.

Gibt es hier immernoch so große Unterschiede in der Auslegung oder ist dies nun vereinheitlicht worden bundesweit ?

Ich habe selber diese Woche eine Neuzulassung bzw. den Antrag dafür an den Zoll geschickt. Offiziell kam das Schreiben nach der Zulassung mit der Aufforderung zur Abgabe des Antrages von dem übergeordneten Hauptzollamt, die Bearbeitung erfolgte jedoch regional von dem Zulassungsort nächstgelegenen Zollamt.

Also alles beim Alten wo jedes Finanzamt seine eigenen Regeln machte (in Deutschland gibt es laut Wikipedia ja 273 Zollämter) ?

Bin mal gespannt ob unser Antrag durch geht ... Kein aktiver Landwirt, Großteil der Flächen verpachtet und selber nur noch etwas mehr als 1 ha mit Laubwald bzw. nicht ganz 2 ha Wiese.
BG Mitgliedschaft für den Forst vorhanden ... und im Einkommenssteuerbescheid 2012 auch ne nette fünfstellige Summe als Einkommen aus Land- bzw. Forstwirtschaft stehen (Pachteinnahmen)

Also, wie sind Eure Erfahrungen bisher ?
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Forstjunior » Sa Jul 12, 2014 17:08

Also Pachteinahmen kannst schon mal knicken. Du musst am Wirtschaftskreislauf teilnehmen. Also Produzieren und Verkaufen. Z.B. Holz...die Produktionszeit spielt eine untergeordnete Rolle. Holz braucht ja auch länger als z. B. Getreide.
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon contirade » Sa Jul 12, 2014 22:34

Das ist mir klar ... aber die laufen unter dem Punkt "Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft"

Und der Zoll will nunmal hier nur den Einkommenssteuerbescheid, da geht nicht raus hervor wie genau sich die Einnahmen aufschlüsseln. Das weiß selbst das FA erst bei einer Betriebsprüfung ...
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon hfstueble » Mo Jul 21, 2014 22:02

Hier gibt es Infos: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... _node.html

Aus dem PDF-Formular 3805 sind weitere Einzelheiten ersichtlich. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 825ABA4483

Insofern sollt das dann doch eine bundeseinheitliche Regelung sein.

Gruß KH
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Hackmeister » Mi Sep 17, 2014 7:23

contirade hat geschrieben:Das ist mir klar ... aber die laufen unter dem Punkt "Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft"

Und der Zoll will nunmal hier nur den Einkommenssteuerbescheid, da geht nicht raus hervor wie genau sich die Einnahmen aufschlüsseln. Das weiß selbst das FA erst bei einer Betriebsprüfung ...


Hallo,

wie ist das ganze jetzt ausgegangen?


Mfg
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon franky_nea » Mi Sep 17, 2014 10:11

hier wird auch die Zweckgebundenheit wieder angesprochen:

"Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
•Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
•Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen"


das wurde in einem anderen thread schonmal angesprochen, die Meinung dort war, dass für haus und Hof des land/forstwirts auch andere fahrten zulässig wären. (z.b. steine für hofpflastern beim Baumarkt holen, gartenabfälle wegfahren etc.)

davon steht allerdings auf o.g. seite wiederum nichts. dort steht als Beispiel lediglich "private einkäufe" sind nicht gestattet. ist hiermit gemeint ich darf nicht zum Supermarkt fahren um mir ne tüte milch zu holen, aber z.b. Baumaterial für haus und Hof ist wiederum nicht als privater einkauf zu sehen?
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Eicherfahrer » Mo Sep 22, 2014 8:53

Wurde denn schon jemals Jemand von den blauen Jungs angehalten wenn er eine Fuhre Kies oder Steine geladen hat?

Ich habe, vor ein paar Tagen mit unserem zuständigen Hauptzollamt, in Frankfurt / Oder, telefoniert. Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass sich bei den Zulassungsbedingungen nichts geändert hat. Wenn man schon eine grüne Nummer hat, ohne Nebenerwerb und einen Schlepper abmeldet und einen neuen anmeldet, beantragt man bei der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen und reicht dann die Unterlagen für ein grünes Kennzeichen vom abgemeldeten Schlepper beim Zollamt ein. Sollte während der Prüfung doch ein Steuerbescheid ausgehen soll man den erst mal bezahlen er wird dann, zurückerstattet. Wenn man noch keine grüne Nummer hat muss man beim Finanzamt einen Einheitswertbescheid beantragen und diesen einreichen.
Ob es so funktioniert habe ich aber nicht getestet.

Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon buntspecht » Mo Sep 22, 2014 10:33

Hallo,

ja, ich wurde schon mal angehalten, zwar nicht von den blauen Jungs, in Franken tun's (noch) die Jungs in Grün :wink:

Am PKW-Hänger grüne Nummer und darin Zementsäcke. Bei einer regulären Verkehrskontrolle wurde ich intensiv nach dem Grund der grünen Nummer und dem Zweck des Zements befragt. Der Einbau von Toren in der Weide hat die Kollegen überzeugt, dass alles "im grünen Bereich" ist.

Gruß vom Buntspecht
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Badener » Mo Sep 22, 2014 11:53

Hallo Leute,

aus meinem Bekanntenkreis (gut da ging es um eine Rote Nummer) und aus der Bauernzeitung habe ich das Gefühl, dass es schwieriger wird eine bunte Nummer zu bekommen. Siehe hierzu auch das Thema: ein-unimog-ist-kein-traktor-und-somit-steuerpflichtig-t99316.html

Grüße
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Manfred » Mo Sep 22, 2014 12:17

topagrar von April oder Mai diesen Jahres:

"Das Finanzgericht Niedersachsen (Az: 14 K 164/12) hat entschieden, dass auch landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben die Kfz-Steuerbefreiung für ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen zu gewähren ist.
Geklagt hatte ein Landwirt mit 1 ha Grünland, 5 ha Wald und 2 Kühen, von dem das Finanzamt 124 Euro Kfz-Steuer jährlich für den betrieblich genutzten Schlepper kassieren wollte."
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Eicherfahrer » Mo Sep 22, 2014 14:44

Also berichtigt mich, wenn ich was falsches schreibe, eine grüne Nummer für den Pkw-Hänger bekam man doch nur wenn man Sportgeräte bzw Sportpferde transportiert. ich denke da sind die Jungs und Mädels in blau oder grün schon schärfer bei Falschnutzung.
Gruß
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon buntspecht » Mo Sep 22, 2014 15:15

Hallo Eicherfahrer,

die grüne Nummer bzw. Steuerbefreiung bekam man auch für einen landwirtschaftlich genutzten PKW-Anhänger. Sollte er außer der Reihe genutzt werden, bleibt ja immer noch das anteilige Versteuern. Wie es nun beim Zoll läuft sei dahingestellt :?

Gruß vom Buntspecht
der nie Pferde oder Sportgeräte hatte :wink:
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Badener » Mo Sep 22, 2014 15:35

buntspecht hat geschrieben:Hallo Eicherfahrer,

die grüne Nummer bzw. Steuerbefreiung bekam man auch für einen landwirtschaftlich genutzten PKW-Anhänger. Sollte er außer der Reihe genutzt werden, bleibt ja immer noch das anteilige Versteuern. Wie es nun beim Zoll läuft sei dahingestellt :?

Gruß vom Buntspecht
der nie Pferde oder Sportgeräte hatte :wink:


Hallo Buntspecht,

bei uns hat ein kleinerer Waldbauer (schätze seine Fläche auf maximal 10-15ha) seinen Geländewagen mit einer grünen Nummer zugelassen.
Ich habe das bei meinem Wald und Wiesenfahrzeug verpennt das zu versuchen. Allerdings denke ich nicht, dass eine Auto ohne Allradantrieb überhaupt als landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug durchgehen würde, aber ein Versuch wäre es schon Wert gewesen.....

Grüße
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Unimog 411 » Mo Sep 22, 2014 17:37

Hallo Zusammen,

jetzt beim Zoll ändert sich garnichts zum früheren Finanzamt - es hat sich halt nur die Zuständigkeit (Zoll <-> FA) geändert, aber das dazugehöhrige Gesetzt ist immer noch das gleiche => Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Schauen wir mal rein
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
...
7. Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
...


Unter 1. sind zul. freie Fahrzeuge auch von der Steuer befreit, also die von Eicherfahrer genannten "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke"

Unter 2. findet man die Sachen zur Steuerbefreiung in Land- und Forstwirtschaft
- also nur Zugmaschinen bzw. Sonderfahrzeuge. Der Geländewagen des kleinen Waldbauers (von Badener) muss also zulassungsrechtlich eine Zugmaschine sein. (ich kenne da bisher nur gewisse Landrover, die als Zugmaschine laufen, nicht zuverwechseln mit Geländewagen, die als LKW zugelassen sind, diese geniessen im lof-Bereich keine Steuerfreiheit)
- Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen. Die typischen 40 km/h Anhänger (z.B. 18 tonner), aber nur hinter Zugmaschinen/Sonderfahrzeugen
- einachsige Kraftfahrzeuganhänger. Einachser dürfen also auch hinter PKW und LKW gehängt werden, ohne die Steuerfreiheit zu beeinträchtigen.
Unimog 411
 
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Re: Zulassung Grüne Nummern - Zoll - Erfahrungen

Beitragvon Hackmeister » Di Sep 23, 2014 6:56

Eicherfahrer hat geschrieben:
Ich habe, vor ein paar Tagen mit unserem zuständigen Hauptzollamt, in Frankfurt / Oder, telefoniert. Dort habe ich die Auskunft bekommen, dass sich bei den Zulassungsbedingungen nichts geändert hat. Wenn man schon eine grüne Nummer hat, ohne Nebenerwerb und einen Schlepper abmeldet und einen neuen anmeldet, beantragt man bei der Zulassungsstelle ein grünes Kennzeichen und reicht dann die Unterlagen für ein grünes Kennzeichen vom abgemeldeten Schlepper beim Zollamt ein. Sollte während der Prüfung doch ein Steuerbescheid ausgehen soll man den erst mal bezahlen er wird dann, zurückerstattet. Wenn man noch keine grüne Nummer hat muss man beim Finanzamt einen Einheitswertbescheid beantragen und diesen einreichen.
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Gruß
vom Eicherfahrer


Hallo,

bei unserem zuständigen Hauptzollamt kam die Aussage "Das Finanzamt habe alles viel zu lasch betrieben, das wird sich jetzt ändern".
Also wieder willkürliches Handeln je nach Zollbeamten?!

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