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Zwischenfrucht einarbeiten

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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47 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon gaugruzi » So Jan 05, 2025 19:46

Vielen Dank "difra" für die Erläuterung. Ich glaube da sind wir Landwirte uns einig, dass diese Vorschriften
zum großen Teil weltfremd und nicht praxistauglich ist !

Habe gehofft, dass ich in der aktuellen Wochenblatt Ausgabe etwas dazu lesen kann. Leider war dies nicht der Fall.

Grüße und schönen Feiertag für die Kollegen in Bayern, Baden Württemberg & ? :-)
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Agrohero » Mo Jan 06, 2025 19:10

gaugruzi hat geschrieben:Vielen Dank "difra" für die Erläuterung. Ich glaube da sind wir Landwirte uns einig, dass diese Vorschriften
zum großen Teil weltfremd und nicht praxistauglich ist !

Genau deshalb einfach mal mit dem Allerwertesten draufsetzen und machen , was nötig und fachlich begründbar ist , allerdings stelle ich persönlich das einarbeiten von zwischenfrucht in Frage.
Zum Thema Nachfragen und Zwischenfrüchte....
Oft wissen die mitarbeiter von der bewilligungsstelle selber nicht bescheid , das durfte ich in 2024 selber erleben .
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Agrohero » Fr Jan 10, 2025 6:03

Und vorsicht bei der bodenbearbeitung zu Urzeiten

https://www.wochenblatt-dlv.de/oesterre ... zen-579285
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Ackersau » Sa Jan 11, 2025 23:22

Die Zwischenfrucht zur Erfüllung der 4 % Stilllegung wurde ja im Antrag 2024 auch so codiert. Dann ist Mulchen erlaubt, aber alles, wo in den Boden eingegriffen wird ist bis 15.02.2025 verboten
Und zu dem :Es wird nix so heiß gegessen.... Ich würde mich an die Auflagen halten. Die Satelitenüberwachung ist schon sehr ausgefeilt. Ich bin da letztes Jahr mit 2000 m² Stilllegung 591, die ich zu früh gemulcht hatte aufgefallen.
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon 240236 » Sa Jan 11, 2025 23:49

Gilt bei Gölz 8 nicht das einarbeitungsverbot bis zum 15.01?
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Fendt 308 ci » So Jan 12, 2025 8:56

240236 hat geschrieben:Gilt bei Gölz 8 nicht das einarbeitungsverbot bis zum 15.01?


Nach meiner Information schon.
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon gaugruzi » So Jan 12, 2025 9:15

Ackersau hat geschrieben:Die Zwischenfrucht zur Erfüllung der 4 % Stilllegung wurde ja im Antrag 2024 auch so codiert. Dann ist Mulchen erlaubt, aber alles, wo in den Boden eingegriffen wird ist bis 15.02.2025 verboten
Und zu dem :Es wird nix so heiß gegessen.... Ich würde mich an die Auflagen halten. Die Satelitenüberwachung ist schon sehr ausgefeilt. Ich bin da letztes Jahr mit 2000 m² Stilllegung 591, die ich zu früh gemulcht hatte aufgefallen.


Guten Morgen. Das stimmt so nicht mit den genannten Datum. Habe Amt für Landwirtschaft vor einigen Tagen jemand erreicht. Er hat mir gesagt, dass Zwischenfrucht bis 15.01. stehen bleiben muß. Genau genommen darf man am 16.01. ab 00.01 Uhr fahren.

Diese Regelung gilt im Roten gebiet ! (nennt sich Düngerecht schlägt Fachrecht ....oder so ähnlich)

Die andere Regelung ist folgende: Bei Anbau von Zwischenfrucht zur Erfüllung der 4% Stilllegung .... Umbruch ab 01.01.2025 Möglich ! (habe Sogar Folie aus der Versammlung präsentiert)

Komme aus Bayern

Codierung 591 ist doch "Ackerland aus der Erzeugung genommen" ??? Wie hoch war die Strafe für zu frühes mulchen ? Grüße
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Ackersau » So Jan 12, 2025 9:28

Zum Glück hatte ich mehr als messerscharf 4 % Stilllegung und somit "nur " keine Prämie für die Fläche

Ja Entschuldigung 01.01 Zwischenfrucht Stilllegung 15.01 Zwischenfrucht rotes Gebiet
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Stoapfälzer » So Jan 12, 2025 10:43

Nach meiner Kenntnis gilt Stilllegung bis 31.12

Umbruch in gelben und rotem Gebiet für früh anbauende Kulturen (Sommergerste ...)ab 16.01 und für späte Kulturen (Mais ...) 16.02 ggf muss man noch das pflugverbot für Reihenkulturen im Frühjahr auf Wasser K2 im Auge haben.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon 240236 » So Jan 12, 2025 11:50

Stoapfälzer hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis gilt Stilllegung bis 31.12

Umbruch in gelben und rotem Gebiet für früh anbauende Kulturen (Sommergerste ...)ab 16.01 und für späte Kulturen (Mais ...) 16.02 ggf muss man noch das pflugverbot für Reihenkulturen im Frühjahr auf Wasser K2 im Auge haben.
Wo steht das mit der frühen und späten Aussat?

Mann oh Mann, mittlerweile blickt man nicht mehr durch :cry:
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Fendt 308 ci » So Jan 12, 2025 12:05

Ich hab meine Zwischenfrucht aus Senf und Ölrettich als Frühaufsteher bei Frost die vergangenen Tage mit der Scheibenegge flach eingearbeitet.

Ich richte mich mittlerweile wieder mehr nach der Witterung als nach den Stichtagen :lol: :mrgreen:
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon burgunder » So Jan 12, 2025 12:29

Mir wars in den vergangenen Tagen schlicht zu "nass". auch bei Frost
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Stoapfälzer » So Jan 12, 2025 13:05

240236 hat geschrieben:
Stoapfälzer hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis gilt Stilllegung bis 31.12

Umbruch in gelben und rotem Gebiet für früh anbauende Kulturen (Sommergerste ...)ab 16.01 und für späte Kulturen (Mais ...) 16.02 ggf muss man noch das pflugverbot für Reihenkulturen im Frühjahr auf Wasser K2 im Auge haben.
Wo steht das mit der frühen und späten Aussat?

Mann oh Mann, mittlerweile blickt man nicht mehr durch :cry:


Steht hier zB: hat aber mit der Bodenbedeckung zu tun und nicht mit gelben oder rotem Gebiet.
https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/bodenbedeckung-gloez-6-nach-der-ernte-2024-beachten-33995



Nach dem eine Bedeckung fast immer vorhanden ist so lange nicht gepflügt wird und das auch nur auf 80% der Fläche sein muss dann schwere Böden noch raus fallen und man bei Kulturen zu früher Saat die Bedeckung auch auf den Herbst vorziehen kann, kann ich mir nicht vorstellen das das Amt einem das genau ausrechnet und einem einen Strick daraus deht.

und hier Glöz 5: bis 15ten Februar
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/info_gloez_20230327.pdf

edit Link berichtigt
Zuletzt geändert von Stoapfälzer am So Jan 12, 2025 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon agrarflächendesigner » So Jan 12, 2025 17:32

@Stoapfälzer:
Ich kann hier nur für Bayern sprechen. Die Regelung mit 15.09-15.11 bei frühen Somerrungen bzw. die Ausnahmen für schwere Böden sind mir bekannt, aber für den Rest (inkl. rote/gelbe Gebiete) kenne ich nur den 15.01., unabhängig von der Folgefrucht.
Wo steht das mit dem 16.02.?
PS: Der Link auf das PDF funktioniert leider nicht.
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Re: Zwischenfrucht einarbeiten

Beitragvon Stoapfälzer » So Jan 12, 2025 20:43

Habe den Link oben korrigiert da steht unter Punkt 5 ganz klar Pflugverbot bei K1 und K2 bis 15ten Februar.

Habe weiter gestöbert und jetzt mehrfach ein Darstellungsblatt gefunden wo steht das rauhe Pflugfurche den ganzen Winter bei K1 erlaubt ist wenn diese bis 15ten Februar nicht bearbeitet wird. :regen:
https://www.aelf-an.bayern.de/mam/cms10/aelf-an/landwirtschaft/dateien/aelf_an_%C3%9Cbersicht_zu_den_auflagen_der_gl%C3%96z_5-konditionalit%C3%A4t_stand_25.08.2023.pdf
oder hier:
https://www.wochenblatt-dlv.de/sites/wochenblatt-dlv.de/files/2023-09/anbauplanung-4t1-47939205.pdf
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